Zur Erinnerung: Betriebsratswahl vom 21.09.-24.09.2020

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Der Wahlvorstand wird zwischen 21.09. und 24.09. alle Werkstätten, die Berufliche Integration und die WH Hochstraße, Herzmanskystraße und Innermanzing anfahren, wo vor Ort gewählt werden kann. Hier sind die Wahlorte und die Termine zu finden: Wahltermine 2020  Bitte Lichtbildausweis mitnehmen. Alle Mitabeiter_innen, die am 27.08. bei JaW Sozial:Raum GmbH angestellt waren und am Tag der Wahl noch angestellt sind, sind wahlberechtigt.

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Information des Krisenstabs 10.09.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 10. September, 13:15Uhr

Bestätigte Infektionen (5) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 30. August bereits im Krankenstand, Ergebnis am 30. August nachmittags – Quarantänezeitraum bis 10. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 6. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 10. – Quarantänezeitraum bis 16. September 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Perfektastraße (Test am 04. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 08. September – Quarantänezeitraum bis 14. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 8. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 9. September – Quarantänezeitraum bis 18. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 7. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 10. September – Quarantänezeitraum bis 17. September 2020)

 Aktuelle Verdachtsfälle (4):

  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Pappenheimgasse
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Innermanzing

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Elternbrief zu Schule und Sonderbetreuungszeit ist arbeitsrechtlich irreführend

Artikel von der Homepage vom ÖGB

Eltern haben Rechtsanspruch auf Freistellungen, wenn Kinder krank sind. Das wird ihnen im Brief aber nicht mitgeteilt.

In diesen Tagen flattert Eltern in Österreich ein Brief der BundesministerInnen Heinz Faßmann und Christine Aschbacher ins Haus. Die beiden erklären darin, was zu tun ist bzw. wie Eltern sich im kommenden Herbst verhalten sollen, wenn ihre Schulkinder krank werden. Das Schreiben sorgt bereits für Wirbel – laut Martin Gruber-Risak, Arbeitsrechtsexperte der Uni Wien, ist es nämlich aus arbeitsrechtlicher Sicht zumindest irreführend.

Eltern und Erziehungsberechtigte werden auf die verlängerte Möglichkeit einer Sonderbetreuungszeit, von bis zu maximal drei Wochen hingewiesen, wenn Kinder aufgrund von Krankheit nicht zur Schule gehen können. Das können Betroffene unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch nehmen. Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings – trotz wiederholter Kritik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – keinen.

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