Familienhärteausgleichsfonds

Mehrere hundert Kolleg_innen bei Jugend am Werk sind in Kurzarbeit. Die finanziellen Verluste betragen bis zu 20%. Für manche ist das reguläre Einkommen schon sehr knapp bemessen, manche verlieren sogar den Anspruch des Familienbonus.

Für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gerutscht sind, gibt es durch den Familienhärteausgleichsfonds Unterstützung. Dieser wurde von 30 Mio. auf 60 Mio. verdoppelt.

Finanzielle Unterstützung können Elternteile, die durch die Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben oder in Kurzarbeit sind, erhalten.

Seit dem 15. April können Anträge gestellt werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein Kind im selben Haushalt
  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze – gestaffelt nach Haushaltsgröße – nicht überschreiten.

Was als Familieneinkommen gilt, welche Einkommensgrenzen anzuwenden sind, wie die Höhe der Unterstützung ermittelt wird und wie hoch die Beihilfe letztlich sein wird, sind in der Richtlinie und den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend auf der Website Familienministeriums zu finden. Dort können auch Antragsformular, Infoblatt und Richtlinie downgeloadet werden. https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Telefonische Auskunft bekommt man beim Familienservice unter 0800-240-262.

An dieser Stelle möchte ich auch gerne auf unseren Betriebsratsfonds hinweisen. Kolleg_innen, die unverschuldet in finanzielle Nöte geraten, können einen einmaligen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Der Antrag wird individuell und anonym in der Betriebsratssitzung behandelt und abgestimmt.

Das Betriebsratsregulativ und das Antragsformular sind in der Lesezone (BR/BBM/Betriebsratsfond) zu finden.

 

 

 

 

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