Information des Krisenstabs 24.09.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 24. September 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (8) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Sobieskigasse (Test am 21. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 23. September – Quarantänezeitraum bis 1. Oktober 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 20. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 23. September – Quarantänezeitraum bis 30. September 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 16. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 21. September – Quarantänezeitraum bis 26. September 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 16. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 16. September – Quarantänezeitraum bis 26. September 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Hirschstetten (Test am 15. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 17. September – Quarantänezeitraum bis 25. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 15. September bereits in Quarantäne, Ergebnis am 17. September – Quarantänezeitraum bis 25. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 14. September bereits in Quarantäne, Ergebnis am 19. September – Quarantänezeitraum bis 24. September 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 14. September bereits in Quarantäne, Ergebnis am 15. September – Quarantänezeitraum bis 24. September 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (6):

  • 2 Mitarbeiter/innen Werkstätte ALPHA
  • 1 Mitarbeiter/in berufliche Integration Obere Donaustraße
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Finsterergasse

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Nationalrat hat am 23. September nach intensiven Diskussionen die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beschlossen. Unter anderem können künftig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Test durchführen und sollen damit die medizinische Hotline 1450 entlasten. Die Finanzierung soll durch die Bundesregierung sichergestellt und durch die Österreichische Gesundheitskasse abgewickelt werden. Entscheidend ist, dass jeweils von Patientinnen und Patienten ein Termin beim niedergelassenen Arzt bzw. bei der niedergelassenen Ärztin telefonisch vereinbart wird, um Ansteckungen in Ordinationen zu vermeiden. Nähere Details sollen in den kommenden Tagen folgen.

Aufgrund der aktuellen Lage hat der Krisenstab von Jugend am Werk zudem beschlossen, ab sofort wieder 2 mal wöchentlich zu einer Sitzung zusammenzutreten.

Hinweis betreffend der Abrechnung der Kurzarbeit

An der finalen Abrechnung wird nach wie vor intensiv gearbeitet. Probleme bereiten unserem Lohnverrechnungsprogramm derzeit noch Krankenstände während der Kurzarbeit. Diese sind nach aktuellem Status noch nicht korrekt dargestellt. Hier wird von allen Beteiligten intensiv an einer Lösung bis Montag (28. September 2020) gearbeitet. Und es wird daran gearbeitet, wie die Zahlen auf den Gehaltszetteln nachvollziehbar dargestellt werden können.

Jugend am Werk ist mit den Schwierigkeiten der Abrechnung übrigens nicht alleine, das betrifft derzeit alle Unternehmen und sozialen Organisationen, die Kurzarbeit einführen mussten.

Alle anderen Abrechnungen können Ende September abgeschlossen werden und da auch die Rückrollung der Lohnsteuer erfolgt, die in den meisten Fällen höher ist als etwaige Rückforderungen aus der Kurzarbeit, wird es bei dem überwiegenden Anteil der betroffenen Kolleginnen und Kollegen keine Rückforderungen geben.
Sollten in Einzelfällen noch Rückforderungen überbleiben, stehen wir zu unserem Wort, hier möglichst soziale Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter/innen zu finden.

Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen bei Jugend am Werk

Seit 21. September gilt aufgrund der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums auch für Weiterbildungsveranstaltungen in Innenräumen die Grenze von 10 Personen, sofern es KEINE gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze gibt. Daher wurde etwa für alle Veranstaltungen in der Erika-Stubenvoll-Akademie in der Zentrale entschieden, dass es ab sofort bei den Schulungen/Fortbildungsveranstaltungen für die Teilnehmer/innen fix zugewiesene und per Namensschild gekennzeichnete Sitzplätze gibt – der entsprechende Sitzplan wird bereits vorab fixiert, um ein entsprechendes Contact Tracing zu ermöglichen.

Ausgenommen davon sind Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, sofern diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, also etwa Besprechungen oder Teamsitzungen.

Hinweis betreffend K1-Personen und Quarantäne

Als Kategorie 1 gelten Kontaktpersonen von COVID-19-Verdachtsfällen mit einem hohen Infektionsrisiko – da es leider auch seitens der Hotline 1450 unterschiedlichste Informationen zum Umgang mit Kontaktpersonen der Kategorie 1 gibt, möchte der Krisenstab über das Vorgehen bei Jugend am Werk informieren:

®      Eine Person zeigt COVID-19-typische Symptome, wird getestet und gilt somit bis zum Testergebnis als Verdachtsfall. Mögliche K1-Personen (Definition siehe Intranet Definition K1 Personen bei den jeweiligen Bereichen) werden informiert.

®      Die Dauer der Quarantäne der K1-Personen richtet sich nach dem letzten Tag des Risikokontaktes mit der als Verdachtsfall geltenden Person und beträgt prinzipiell 10 Tage.

®      K1-Personen werden, sofern sie keine Symptome entwickeln, nicht automatisch getestet. Entwickeln K1-Personen typische Symptome während der Quarantäne, so müssen sie 1450 rufen und selbst eine Testung beantragen. Die Quarantäne verlängert sich dann ab Beginn der Symptome um weitere 10 Tage, sofern kein negatives Testergebnis vorher vorliegt.

Symptomfreie K1-Personen können das Staff-Testing in Anspruch nehmen, damit sie weiterhin in der Betreuung arbeiten können. Dafür muss aber folgender Rahmen eingehalten werden: Der Zeitpunkt der Testung darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und vor Dienstaufnahme muss ein negatives Testergebnis vorliegen. Aufgrund der Überlastung der Testsysteme kann dieser Ablauf im Moment oft nicht realistisch eingehalten werden.

Symptomfreie K1-Personen können, sofern es ihr Aufgabenbereich zulässt, von der Leitung für Telearbeit eingesetzt werden und arbeiten somit während der Quarantäne von zu Hause aus.

Fallbeispiele zum besseren Verständnis des zeitlichen Ablaufs der Quarantäne:

Fall A: Verdachtsfall erhält ein negatives Testergebnis – die K1-Personen können ab diesem Zeitpunkt wieder regulär arbeiten und die Quarantäne ist aufgehoben.

Fall B: Verdachtsfall erhält ein positives Testergebnis – die K1-Personen bleiben 10 Tage in Quarantäne, diese richtet sich aber nach dem letzten Tag des persönlichen Kontakts, nicht nach dem Datum des Tests! Entwickeln die K1-Personen während der Quarantäne Symptome und werden selbst zum Verdachtsfall verlängert sich die Quarantäne ab dem Auftreten der Symptome um weitere  10 Tage, sofern kein negatives Testergebnis beigebracht wird.

Fall C: Verdachtsfall erhält ein positives Testergebnis – K1-Personen werden entweder auf eigene Initiative oder auf Behördenanweisung getestet – sollte das Testergebnis einer K1-Person negativ sein, bleibt die Quarantäne von 10 Tagen trotz des negativen Testergebnisses aufrecht, da eine Infektion nicht ausgeschlossen werden kann.

Wichtig ist nach wie vor: Bitte kommen Sie nicht krank in die Arbeit!

Im Zweifelsfall kann immer Rücksprache mit der jeweiligen Standortleitung gehalten werden. Diese hält bei Fragen Rücksprache mit der Arbeitsmedizin bzw. den Bereichsleitungen, wenn individueller Klärungsbedarf besteht.

Von Freitag 14.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr in der Früh gibt es auch die Möglichkeit, beim internen Corona-Bereitschaftsdienst von Jugend am Werk unter 0676 / 911 15 60 anzurufen, um Verdachtsfälle und das weitere Vorgehen abzuklären.

Hinweis betreffend Dienstverhinderung

Mitarbeiter/innen mit betreuungspflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr können gemäß § 8 eine Dienstverhinderung bis zum Ausmaß von maximal einer Woche beantragen, falls der Kindergarten oder die Schule geschlossen wird oder Gruppen/Klassen zu Hause bleiben müssen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

Noch keine neuen Informationen zur Grippeimpfung

Weiter vertrösten müssen wir mit konkreten Abläufen zur Grippeimpfung bei Jugend am Werk, da wir noch immer auf offizielle Informationen warten. Der Krisenstab hofft, kommende Woche mehr Informationen schicken zu können.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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