Information des Krisenstabs 16.11.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 16. November 2020, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (30) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Zentrale (Test am 15. November, Ergebnis am 15. November – Quarantänezeitraum bis 25. November 2020)
  • 3 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 14. November, Ergebnis am 14. November – Quarantänezeitraum bis 24. November 2020)
  • 7 Bewohner/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 14. November, Ergebnis am 14. November – Quarantänezeitraum bis 24. November 2020)
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 13. November, Ergebnis am 13. November – Quarantänezeitraum bis 23. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 13. November, Ergebnis am 14. November – Quarantänezeitraum bis 23. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 11. November, Ergebnis am 13. November – Quarantänezeitraum bis 21. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 11. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 21. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 10. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 20. November 2020)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 20. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Anton-Baumgartner-Straße (Test am 10. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 20. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 10. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 20. November 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 9. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 19. November 2020)
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 9. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 19. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 9. November, Ergebnis am 11. November – Quarantänezeitraum bis 19. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 29. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 18. November 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 7. November, Ergebnis am 8. November – Quarantänezeitraum bis 17. November 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Ayrenhoffgasse (Test am 7. November, Ergebnis am 9. November – Quarantänezeitraum bis 17. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 7. November, Ergebnis am 9. November – Quarantänezeitraum bis 17. November 2020)
  • 2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR (Test am 3. November, Ergebnis am 6. November – behördlich angeordneter Quarantänezeitraum bis 16. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 6. November, Ergebnis am 8. November – Quarantänezeitraum bis 16. November 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (19):

  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum
  • 1 Mitarbeiter/innen Wohnhaus Herzmanskystraße
  • 2 Bewohner/innen Wohnhaus Herzmanskystraße
  • 2 Mitarbeiter/innen Werkstätte Speckbachergasse
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Villa Gams
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte ALPHA
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Engerthstraße
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Speckbachergasse
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Canevalestraße
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasser
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Molkereistraße
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Wurlitzergasse
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix Slavik Straße
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Kreindlgasse

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der neuen Notverordnung und der daraus resultierenden Maßnahmen bei Jugend am Werk senden wir auch heute ein Mail des Krisenstabs aus. Seit Samstag sind wir in Kontakt mit den Fördergebern, um definitive Informationen zu erhalten und wir bemühen uns, so gut es geht zu informieren und im Krisenstab auch zu entscheiden, um einerseits die Gefährdung innerhalb von Jugend am Werk zu reduzieren, aber trotzdem auch die Dienstleistungen in der von den Fördergebern vorgegebenen Form abzuhalten, um die Finanzierung für Jugend am Werk sicherzustellen.

Informationen zum Standort Herzmanskystraße

Aufgrund mehrerer bestätigter COVID-19-Fälle im Wohnhaus Herzmanskystraße am Freitag, 13. November 2020, wurde am Wochenende eine Volltestung für das gesamte Wohnhaus organisiert. Diese Testung ergab, dass derzeit 8 Bewohner/innen und 3 Mitarbeiter/innen an COVID-19 erkrankt sind. Die symptomfreien und negativ getesteten Bewohner/innen einer Gruppe wurden in das Wohnhaus Hochstraße bzw. in die Räumlichkeiten der Tagesstruktur Herzmanskystraße übersiedelt und es wurde beschlossen, dass alle Bewohner/innen des Wohnhauses Herzmanskystraße für den Quarantänezeitraum nicht in die jeweilige Tagesstruktur gehen. Informationen an andere Trägerorganisationen sowie an Angehörige wurden noch am Wochenende ausgeschickt und als Vorsichtsmaßnahme wurde beschlossen, auch die im selben Haus befindliche Tagesstruktur für zwei Wochen von 16. November bis 29. November 2020 zu schließen. Jene Teilnehmer/innen, die dringend Betreuung benötigen, werden aktuell am Standort Grundsteingasse betreut.

Um den erhöhten Personalbedarf im Wohnhaus Herzmanskystraße abzudecken, helfen bereits jetzt Betreuer/innen aus dem vollbetreuten und teilbetreuten Wohnen aus und übernehmen Tag- und Nachtdienste. Mitarbeiter/innen der Tagesstruktur Herzmanskystraße bereiten das Mittagessen für das ganze Wohnhaus zu und halten auch die Waschküche für die Gruppen am Laufen. Zudem unterstützen sie mit Tagdiensten.

Seitens des Krisenstabs möchten wir uns bei den Standortleitungen und den Mitarbeiter/innen dafür bedanken, wie rasch und unkompliziert eine gute Lösung für alle Bewohner/innen und auch Teilnehmer/innen der Tagesstruktur gefunden und umgesetzt werden konnte. Und auch für die kollegiale Zusammenarbeit und die große Hilfsbereitschaft, sowie für die Übernahme von Diensten vor Ort, um die Mitarbeiter/innen der Herzmanskystraße zu unterstützen.

Informationen zur Telearbeit bei Jugend am Werk

Aufgrund der derzeitigen Situation und der Empfehlung der Bundesregierung, Arbeiten möglichst von zu Hause aus zu erledigen, können Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk jene Tätigkeiten, bei denen dies möglich ist, von zu Hause aus erledigen.
Wesentlich ist, dass Standorte und Projekte sowie die Abteilungen der Zentrale (nach Rücksprache mit der jeweiligen Bereichsleitung) grundsätzlich besetzt sind und die Erfüllung der Dienstleistung gewährleistet ist (Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bereichen stehen in den folgenden Absätzen). Wichtig ist, dass Telearbeit nur nach Rücksprache mit der Standortleitung und der freiwilligen Bereitschaft der Dienstnehmer/innen möglich ist und eine mündliche Vereinbarung geschlossen wird – diese ist zeitlich befristet entsprechend dem Entwurf der Notmaßnahmenverordnung vom 14. November 2020 und läuft nach derzeitigem Stand mit 6. Dezember 2020 aus.

Informationen für Mitarbeiter/innen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Das Arbeitsmarktservice hat Jugend am Werk darüber informiert, dass ab Dienstag, 17. November 2020 die Ausbildung primär in Form von Distance-Learning stattfinden soll. An einem Tag pro Woche hat jede Gruppe einen Praxis-Tag, der in Form einer Kleingruppe (bei Bedarf erfolgt eine Gruppenteilung) in Präsenzform in den Lehrbetrieben und Schulungsstandorten von Jugend am Werk stattfinden soll.

Für Teilnehmer/innen, die über keine technische Ausstattung, keinen Internet-Zugang und auch keinen Lernraum aufgrund ihrer Wohnverhältnisse verfügen und die weiterhin am Angebot teilnehmen wollen, steht ein Präsenzangebot an den Standorten zur Verfügung.

Seitens Jugend am Werk sind wir im Rahmen des Distance-Learnings verpflichtet, mit den Jugendlichen und Kursteilnehmer/innen weiter in Kontakt zu bleiben und auch inhaltliche Aufgaben über E-Mail oder andere elektronische Wege bereit zu stellen. Diese Aufgaben und Arbeitsaufträge sind auch verpflichtend abzuarbeiten. Laufende Praktika in Betrieben laufen weiter, sofern von Unternehmensseite eine Möglichkeit besteht. Eventuelle Prüfungen können in Präsenz durchgeführt werden.

Im Projekt AusbildungsFit STAR werden neben Distance-Learning auch wichtige, von Teilnehmer/innen gewünschte persönliche Beratungsgespräche im Ausnahmefall am Standort durchgeführt.

In der #futurefactory sind ebenfalls Präsenzeinheiten mit den Teilnehmerinnen angedacht.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Werkstätten und Tagesstrukturen

Aktuell bleiben die Tagesstrukturen weiterhin geöffnet und alle Teilnehmer/innen, unabhängig davon, ob sie in einer Wohngemeinschaft, bei Angehörigen oder selbstständig wohnen, können in die Werkstätten und Tagesstrukturen kommen. Alle Teilnehmer/innen, die nicht unbedingt Betreuung benötigen, werden aber gebeten, für die nächsten 2 ½ Wochen zuhause zu bleiben.

Von 17. November einschließlich 6. Dezember 2020 werden alle dislozierten Arbeiten eingestellt. Auch die Volontariate, die von der Praktischen Berufsorientierung durchgeführt werden, werden für diesen Zeitraum ausgesetzt.

Für Teilnehmer/innen der Tagesstrukturen wurden ein eigener Passierschein erstellt. Er wird von der jeweiligen Standortleitung erstellt und unterfertig und ist in der Lesezone der BL WS verfügbar.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Berufliche Integration

Beratungs-Projekte am Standort Obere Donaustraße – Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Berufsausbildungsassistenz (NEBA-Projekte im Auftrag des Sozialministeriumsservice), IFD-Jobwärts, Berufsausbildungsassistenz BBE

Es wird empfohlen, dass die Büroräumlichkeiten nur einzeln genutzt werden, jedoch für jedes Projekt ein Journaldienst vor Ort ist. Die Beratungen finden nach Möglichkeit telefonisch oder online statt. Wichtige, von Teilnehmer/innen gewünschte persönliche Beratungsgespräche werden im Ausnahmefall am Standort sowie aufsuchend bis auf Weiteres durchgeführt.

Projekt Absprung

Das Projekt bleibt weiterhin geöffnet. Teilnehmer/innen können auf Wunsch zuhause bleiben. Beratung und Unterstützung kann auch telefonisch oder online erfolgen.

Inklusive Lehrredaktion

Die Nutzung der Räumlichkeiten im ORF-Zentrum werden gerade mit den zuständigen Personen geklärt. Ziel wäre es auch hier, Teilnehmer/innen auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Inklusiven Lehrredaktion zu unterstützen. Eine Detailinformation dazu wird von der Leitung an die Mitarbeiter/innen weitergegeben.

Teilqualifizierung Altmannsdorf

Die Ausbildungsmöglichkeit vor Ort bleibt weiterhin für alle Teilnehmer/innen geöffnet. Im Bedarfsfall wurde vorgesorgt, die Teilnehmer/innen werden mit I-Pads ausgestattet und es wird auf Distance-Learning umgestellt.

Für Teilnehmer/innen der Projekte (Absprung, Inklusive Lehrredaktion und TQ Altmannsdorf) wurden ein eigener Passierschein erstellt. Er wird von der jeweiligen Standortleitung erstellt und unterfertig und ist in der Lesezone der BL WS verfügbar.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Wohnen

Vollbetreutes Wohnen

Alle Bewohner/innen können weiterhin in die Werkstätte und Tagesstruktur gehen, wenn sie das möchten. Bewohner/innen können jedoch auch in der Wohngemeinschaft bleiben, wenn ihnen das lieber ist. Bewohner/innen mit erhöhtem Risiko empfehlen wir, in der Wohngemeinschaft zu bleiben. Für Standorte, an denen es keine Tagesbetreuung gibt, werden ab Dienstag, den 17. November 2020, Betreuer/innen aus dem Teilbetreuten Wohnen die Vormittagsdienste und Nachmittagsdienste übernehmen, um hier für eine Entlastung zu sorgen.

Teilbetreutes Wohnen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation soll die Betreuungsintensität im Bereich der Leistung Teilbetreutes Wohnen (in Absprache mit dem Fonds Soziales Wien) reduziert werden. Dringende und unbedingt notwendige Termine sollen weiterhin unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.
Die freiwerdenden Betreuungsstunden werden im Vollbetreuten Wohnen dringend benötigt und Betreuer/innen aus dem Teilbetreuten Wohnen sollen in Absprache mit der Wohnverbundleitung Tagdienste in den Wohngemeinschaften übernehmen. Dabei werden die Kollegen/innen aus dem Teilbetreuten Wohnen selbstverständlich entsprechende Schutzausrüstung erhalten, zu den vereinbarten Dienstzeiten eingesetzt und nach Möglichkeit wird versucht, die Kollegen/innen nicht täglich abwechselnd einzusetzen, sondern gleich für einen längeren Zeitraum an einem Einsatzort einzusetzen.

DANKE an dieser Stelle an alle Mitarbeiter/innen aus dem Wohnbereich, die bereits Dienste in Wohngemeinschaften oder Wohnhäusern übernehmen und so dazu beitragen, dass die Betreuung an allen Standorten gesichert ist.

Informationen zum Thema Passierschein/Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen haben wir seitens des Krisenstabs Entwürfe für Bestätigungen/Passierscheine erstellt, mit denen am jeweiligen Standort seitens der Leitungen eine Bestätigung über die dienstliche Tätigkeit oder die notwendige Betreuung bzw. Ausbildung für Kunden/innen bzw. Teilnehmer/innen in der Berufsausbildung ausgestellt werden können. Diese Bestätigungen sollten als Nachweis bei einer Kontrolle durch Exekutivorgane ausreichen. Falls Bedarf besteht, bitte mit der Standortleitung Kontakt aufnehmen!

Information betreffend der Dienstpost

Herr Claudio Mark wird bis 6. Dezember keine Dienstposttransporte von der Zentrale zu den einzelnen Standorten durchführen – wir ersuchen die Standorte, ein Mal pro Woche Dienstpost in die Zentrale zu bringen und auch die Dienstpost aus der Zentrale an die Standorte mitzunehmen, bzw. können dringende Dokumente auch per Scan oder Fax geschickt werden.

Informationen zum Thema Sonderbetreuungszeit

Im Sozialausschuss des Nationalrats wurde letzte Woche ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit beschlossen – die entsprechende Richtlinie wurde aber bislang noch nicht veröffentlicht. Dieser Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß bis zu 4 Wochen soll im Zeitraum zwischen 1.11.2020  (also rückwirkend) und bis 9.7.2021 bestehen. Voraussetzung ist, dass die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch behördliche Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen, die das Kind betreffen (Im Falle einer COVID-Infektion des Kindes muss jedoch zuvor der Pflegefreistellungsanspruch verbraucht werden), notwendig ist.

Arbeitnehmer/innen sind angehalten, sich aktiv um Betreuungsalternativen zu bemühen – gibt es tatsächlich keine Betreuungsalternativen, besteht der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung.

Da aktuell auf Basis der Notverordnung der Bundesregierung die Schulen und Kindergärten eine Betreuung vor Ort anbieten, gibt es Betreuungsalternativen, die in Anspruch genommen werden sollen. Damit kann keine Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Behördliche Schließung eines Kindergartens oder einer Schulklasse aufgrund von Corona-Fällen).

Gemeinsam gegen Corona! DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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