Information des Krisenstabs 17.12.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir wünschen Ihnen allen für die kommenden Feiertage und den Jahreswechsel, dass Sie Zeit zur Erholung finden und möchten als Krisenstab betonen, dass wir stolz darauf sind, wie viele tolle und wertvolle Menschen bei Jugend am Werk in vielfältigsten Bereichen arbeiten.

Danke, dass Sie ein Teil von Jugend am Werk sind!

Hinweis betreffend der Feiertage

Bitte beachten Sie auch während der Feiertage und rund um den Jahreswechsel die aktuellen Schutzbestimmungen und wir werden seitens des Krisenstabs auch eine Information in einfacher Sprache an die Standortleitungen weitergeben, um Bewohner/innen und Teilnehmer/innen darum zu bitten, auch bei privaten Besuchen das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Aufgrund der aktuell veröffentlichten Schutzmaßnahmenverordnung gibt es zudem eine Aktualisierung bei den allgemeinen Verhaltensregeln bei Jugend am Werk:

Allgemeine Verhaltensregeln bei Jugend am Werk

  • In jenen Büros, in denen mehrere Personen gleichzeitig arbeiten, ist ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Sitzplatz am Arbeitsplatz (auch nur für eine kurze Bewegung im Büro) verlassen wird.
  • In Büros, in denen eine Mindestdistanz von 1 Meter untereinander nicht eingehalten werden kann, soll niemals mehr als 1 Person anwesend sein (Gespräche über Distanz sind durch die offene Tür möglich) in größeren Räumen können auch mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein (eine Mindestdistanz von 1 Meter untereinander ist erforderlich) – dies gilt auch für Gemeinschaftsräume bzw. Küchen
  • Notwendige Übergaben von Material bitte nur mittels Ablage auf einem Platz und Rückzug einer Person, während die andere das Material holt/bearbeitet.
  • Besprechungen nach Möglichkeit per Telefon – oder – in einem Mindestabstand von 1 Meter zueinander.
  • Speziell in den Pausen (zB: Mittagessen, Rauchen) ist darauf zu achten, dass der Abstand auch im Freien zueinander mindestens 1 Meter, da hier besonders leicht darauf vergessen wird und gleichzeitig ein Mund-Nasen-Schutz kaum getragen werden kann.
  • Falls ein Aufzug vorhanden ist, sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig fahren und es ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Bei gemeinsamem Aufenthalt in größeren Räumen bitte häufig und gut lüften (im Idealfall mindestens alle 30 Minuten 5 Minuten auf Durchzug)!
  • Mehrmals täglich Hände waschen oder desinfizieren!
  • In die Ellenbeuge husten, niesen!
  • Bei Infektionen der Atemwege bitte nicht in die Arbeit kommen! (bzw. völlige Ausheilung abwarten)
  • Allgemeine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bitte beachten und auf die Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten!!

Hinweis betreffend K1-Personen bei Jugend am Werk

Im Bereich der Pflege- und Gesundheitsberufe dürfen K1-Personen laut den jüngsten Vorgaben und sofern sie durchgehend FFP2-Masken tragen, auch zur Arbeit eingesetzt werden. Der Krisenstab von Jugend am Werk hat hier aber klar entschieden, dass weiterhin alle Kolleginnen und Kollegen, die als K1-Personen gelten, nicht eingesetzt werden.

Immer wieder gibt es auch Rückmeldungen, dass es angeblich eine Anweisung von Geschäftsführung oder Bereichsleitungen gibt, dass im Umfeld von Jugend am Werk keine K1-Personen auftreten dürfen.

Wir möchten klarstellen, dass das nicht richtig ist.
Uns ist es ein großes Anliegen, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen aus Kollegialität und Rücksichtnahme auf alle anderen, aber auch aus Eigeninteresse eingehalten werden. Im Anlassfall werden aber immer K1-Personen nach den Vorgaben des Krisenstabs ermittelt und kontaktiert.

Informationen zur Sonderbetreuungszeit

Am 15. Dezember wurde die Richtlinie zur Sonderbetreuungszeit veröffentlicht, die rückwirkend ab 1. November bis 9. Juli 2021 in Anspruch genommen werden kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können damit eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen unter Fortzahlung des vollen Entgelts in Anspruch nehmen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend am Werk gilt der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit:

–      Bei einer Betreuungspflicht für ein Kind unter 14 Jahren, wenn die Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung durch behördliche Anordnung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen wurde und kein (eventuell auch eingeschränktes) Betreuungsangebot zur Verfügung steht

–      Im Fall einer behördlichen Absonderung eines betreuungspflichtigen Kindes unter 14 Jahren (als Verdachtsfall oder K1-Kontakt)

–      Im Fall von Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen mit Behinderungen, wenn Einrichtungen aufgrund behördlicher Maßnahmen geschlossen werden oder die Betreuung zu Hause erfolgt oder bei einer Betreuungspflicht gegenüber pflegebedürftigen Personen, wenn die Betreuungskraft ausfällt

COVID-19-Risikoatteste

Für Menschen, die einer Risikogruppe angehören, gab es bislang die Regelung, dass sie mittels ärztlichem Attest um eine Dienstfreistellung ansuchen können, wenn keine Alternativen wie etwa Telearbeit zu Hause möglich sind. Die aktuelle Regelung läuft mit 31. Dezember 2020 aus und bislang wurde seitens des Gesundheitsministeriums noch keine Verlängerung offiziell verlautbart, gleichwohl stark damit zu rechnen ist, dass die Regelung auch 2021 weiter verlängert wird, solange sich die Gesamtsituation nicht merklich bessert. Eigentlich würde das bedeuten, dass bislang freigestellte Mitarbeiter/innen dann ab 1. Jänner wieder arbeiten kommen müssten.

Im Krisenstab von Jugend am Werk wurde nunmehr beschlossen, dass auch ohne der noch fehlenden offiziellen Regelung alle Mitarbeiter/innen, die aufgrund der Angehörigkeit zur Risikogruppe bislang freigestellt waren, bis 31. Jänner 2021 weiter dienstfrei gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass dann Anfang Jänner die offizielle Regelung verlautbart wird.

Teilbetreutes Wohnen – Verlängerung Personaleinsatz im Vollbetreuen Wohnen

Der coronabedingte Personaleinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Teilbetreuen Wohnen in Wohngemeinschaften und Wohnhäusern (derzeit befristet bis 31.12.2020) wird seitens des Fördergebers Fonds Soziales Wien verlängert. Das bedeutet, dass die Betreuungsintensität im Teilbetreuten Wohnen weiterhin reduziert bleibt, damit Tagdienste im Vollbetreuten Wohnen übernommen werden können.

VIELEN DANK an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Wohnbereich, die bereits Tagdienste in den Wohngemeinschaften und Wohnhäusern übernehmen und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Vollbetreuten Wohnen unterstützen.

Verwendung von Schutzausrüstung

Es kommen immer wieder Rückmeldungen an den Krisenstab, dass es Unsicherheiten betreffend der korrekten Verwendung von Schutzausrüstung in der Betreuung gibt. Informationen dazu können im Intranet abgerufen werden, darüber hinaus können auch die Mitarbeiter/innen der Pflegeberatung (Beratungsteam) kontaktiert werden und unterstützen gerne.

Einsteiger/innen-Tag und Veranstaltungen bei Jugend am Werk

Unter Einhaltung aller Schutzbestimmungen findet am 4. bzw. am 5. Jänner 2021 wieder ein Einsteiger/innen-Tag für neue Mitarbeiter/innen statt. Während der Veranstaltung ist durchgehende ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten.

Wichtige und notwendige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Teamsitzungen, Supervision oder Besprechungstermine können unter Einhaltung alles Schutzbestimmungen eingehalten werden. Ansonsten werden alle geplanten Veranstaltungen oder Schulungen bis inklusive 31. März 2021 abgesagt.

Coronabedingte Einschränkungen bei Aktivitäten in den Werkstätten und Tagesstrukturen

Alle Aktivitäten wie die Veranstaltung von Festen, Feiern, internen Märkten, Urlaubsaktionen sowie auch die Teilnahme an externen Märkten sind bis Jahresende ausgesetzt.

Dislozierte Arbeitsgruppen: Dislozierte Arbeitsgruppen können ab 8. Jänner 2021 wieder extern tätig werden, wenn es klar abgegrenzte Räumlichkeiten vorhanden sind, es zu keinen Risikokontakten mit anderen Menschen kommen kann oder die Tätigkeit im Freien unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen stattfindet. Die Einschätzung des Risikos und die Entscheidung über den Arbeitseinsatz obliegt der jeweiligen Standortleitung.

Kurse für Kunden/innen: Die Kurse des Kompetenzzentrums entfallen ebenfalls bis inklusive 31. März 2021.

Werkstättenrat: Die Workshops und Arbeitstreffen, welche an Stelle der Kund/innenkonferenz (KUKO) geplant wurden, werden vorerst bis 31. Jänner 2021 abgesagt. Danach wird die Situation neu bewertet.

Sport: Die Nutzung der Turnsäle für sportliche Betätigung ist bis vorerst 31. März 2021 nur eingeschränkt möglich. Wie bisher dürfen nur Übungen im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Im Freien sind Aktivitäten unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Musik: Singen und Tanzen innerhalb der Werkstättenräumlichkeiten ist bis vorerst 31. März 2021 nicht möglich. Beim Musizieren gilt ebenfalls die Regel, dass dies nur im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Im Freien sind Aktivitäten nur unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Nutzung der Garderoben: Vereinzelt gibt es Sammelgarderoben in den Werkstätten (etwa im Bereich der Qualifizierungsangebote). Für Garderoben gilt, dass diese nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands, in Kleingruppen und nicht von allen Nutzer/innen gleichzeitig genutzt werden können.

Sämtliche Sicherheits- und Hygienebestimmungen wie im Konzept dargelegt, bleiben weiterhin aufrecht.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Berufliche Integration

Im Fokus steht: Die Teilnehmer/innen sind bestmöglich zu unterstützen und jede Anfrage nach einem persönlichen Beratungsgespräch ist unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass auch der fachliche Austausch der Mitarbeiter/innen unter den verschiedenen Projekten gewährleistet ist.

Beratungs-Projekte am Standort Obere Donaustraße – Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Berufsausbildungsassistenz (NEBA-Projekte im Auftrag des Sozialministeriumservice), IFD-Jobwärts, Berufsausbildungsassistenz BBE

Es wird bis 31. Jänner 2021 weiterhin empfohlen, dass die Büroräumlichkeiten nach Möglichkeit nur einzeln genutzt werden. Es ist jedoch für jedes Projekt ein Journaldienst vor Ort. Die Beratungen finden nach Möglichkeit telefonisch oder online statt. Wichtige, von Teilnehmer/innen gewünschte persönliche Beratungsgespräche werden  durchgeführt.

Projekt Absprung

Das Projekt ist zu den Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Teilnehmer/innen können auf Wunsch zuhause bleiben. Beratung und Unterstützung kann auch telefonisch oder online erfolgen. Zusätzlich zum Distance Learning werden täglich Trainingseinheiten und Lernunterstützung in den Projekträumlichkeiten angeboten, die von den Teilnehmer/innen freiwillig besucht werden können. Diese Rahmenbedingungen bleiben vorerst bis 31. Jänner 2021 aufrecht.

Inklusive Lehrredaktion

Ziel ist es auch hier weiterhin, dass Teilnehmer/innen auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Inklusiven Lehrredaktion abwechselnd tageweise nutzen können wie bisher.

Teilqualifizierung Altmannsdorf

Die Ausbildungsmöglichkeit vor Ort bleibt weiterhin für alle Teilnehmer/innen geöffnet und der Betrieb aufrecht. Eine Umstellung auf Distance Learning ist im Moment nicht notwendig.

Corona-Schutz für schwangere Frauen bei Jugend am Werk

Um schwangere Frauen, die nach jüngsten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, stärker zu schützen, wurde eine Risikofreistellung in Berufen mit Körperkontakt ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung beschlossen, sofern weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt (zB Telearbeit) möglich ist. Da die notwendige Verordnung vermutlich erst in den kommenden Tagen veröffentlicht wird, hat sich der Krisenstab darauf geeinigt, die betreffenden Kolleginnen bereits jetzt zu informieren und alternative Lösungen bzw. die Freistellung zu besprechen.

Information zum „Safe-Taxi“

Von einigen Taxibetreibern in Wien (z.B. Taxi 40100, Taxi 31300) wird die Dienstleistung eines so genannten „Safe-Taxis“ angeboten. Dabei handelt sich um speziell umgerüstete Fahrzeuge mit einer Plexiglastrennwand zwischen erster und zweiter Sitzreihe. Falls Transporte von Einzelpersonen, die als COVID-19-Verdachtsfall gelten oder positiv getestet wurden, notwendig sind, kann damit eine kontaktlose Personenbeförderung gewährleistet werden. Informationen gibt es auf den Webseiten der betreffenden Transportunternehmen:

https://www.taxi40100.at/service/schutzmanahmen/

https://www.taxi31300.at/corona-massnahmen/

 

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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