Eltern, die ihr Kind am ersten Schultag der ersten Klasse Volksschule begleiten, bekommen diesen Tag unter Fortzahlung des Entgeltes frei.
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 wurde dieser Tag in den SWÖ-KV unter §27 Fortzahlung des Entgeltes bei den Dienstverhinderungen aufgenommen. Der KV zum Nachlesen ist auch auf der Startseite unter BV und KV zu finden.