Der allererste Schultag

Eltern, die ihr Kind am ersten Schultag der ersten Klasse Volksschule begleiten, bekommen diesen Tag  unter Fortzahlung des Entgeltes frei.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 wurde dieser Tag in den SWÖ-KV unter §27 Fortzahlung des Entgeltes bei den Dienstverhinderungen aufgenommen. Der KV zum Nachlesen ist auch auf der Startseite unter BV und KV zu finden.

 

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