Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der steigenden Coronainfektionen hat die Regierung gestern die mit den Bundesländern akkordierten Stufenmaßnahmen präsentiert. Grundlage, wann welche Regelungen in Kraft treten, ist die Belegung der Intensivbetten in den Spitälern. Die ersten verschärfenden Maßnahmen der Stufe 1 treten ab dem 15. September 2021 in Kraft. Erste Informationen aus der gestrigen Pressekonferenz können auf den Seiten des Sozialministeriums nachgelesen werden.
Was bedeutet das für die Dienstleistungsbereiche bei Jugend am Werk?
Da keine Details zu möglichen Maßnahmen für den Behindertenbereich, als auch betreffend der Ausbildung im AMS-Kontext oder vom Sozialministeriumservice bislang kommuniziert wurden, müssen wir die Veröffentlichung der eigentlichen Verordnung abwarten. Erst dann können die Präventionsmaßnahmen und Arbeitsanweisungen entsprechend aktualisiert werden.
Zur Erinnerung: Teilnahme bei internen Seminaren und Kursen
Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen. Dann kann bei Einhaltung des Abstandes auf das Tragen von Masken während des Seminars verzichtet werden. Natürlich kann sich jeder bzw. jede Teilnehmer/in freiwillig für das Tragen der Maske während des Seminars entscheiden.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ist der negative PCR-Test so abzulegen, dass zumindest am Beginn des zweiten Seminartages in der Früh das negative Testergebnis noch Gültigkeit hat. Die Testpflicht gilt auch für Teilnehmer/innen mit Lernschwierigkeiten.
Information betreffend einer dritten COVID-19-Impfung
Die Stadt Wien hat die Vorbereitungen für die dritte Impfung gegen Covid-19 abgeschlossen und ab 27. September starten die ersten „dritten Impfungen“ in Wiener Pflegewohnhäusern. Alle Einrichtungen werden rechtzeitig vorab seitens des Einsatzstabes der Stadt Wien betreffend der genauen Terminvereinbarung kontaktiert. Parallel dazu ist es seit 3. September 2021 auch möglich, sich online über https://impfservice.wien/corona/ oder telefonisch über 1450 für eine dritte Impfung anzumelden. Geimpft wird entsprechend der Vorgaben des Nationalen Impfgremiums mit den Impfstoffen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna.
Wichtig!
Das Nationale Impfgremium empfiehlt für Personen ab 65 Jahren, Hochrisiko- und Risikopatienten/innen sowie Personen, die den Impfstoff Astra Zeneca und Johnson bekommen haben, einen Drittstich ab sechs Monaten nach dem Zweitstich, für gesunde Personen wird ein zeitlicher Abstand von neun Monaten empfohlen. Wenn eine Antikörper-Kontrolle ergeben hat, dass kein Impfschutz aufgebaut wurde (Stichwort: non-responder) kann man unter cov19.impfung@ma15.wien.gv.at (Betreff: Impfschutz bei Immunsuppression) um einen früheren Termin anfragen.
Wichtig!
Bei Jugend am Werk haben die Zweitimpfungen von April bis Juni stattgefunden, beim Sondertermin im Austria Center Vienna für Personal aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich war der Zweittermin im Mai 2021 – daher empfiehlt sich eine Auffrischungsimpfung erst ab Jahresende 2021.
Ob und wann es wieder Impfungen durch Mobile Einsatzteams der Stadt Wien bei Jugend am Werk geben wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden – sobald hier der Krisenstab nähere Informationen erhält, werden wir umgehend informieren.
Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit ab 1. Oktober 2021
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Infektionszahlen bei Kindern bis 12 Jahre, die noch nicht geimpft werden können, hat die Bundesregierung die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit ab 1. Oktober 2021 beschlossen. Im neuen Modell stehen Eltern bis zu 3 Wochen Sonderbetreuungszeit zu, wenn der Kindergarten oder die Schule des Kindes geschlossen wurde und keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss. Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit soll vorerst bis 31. Dezember 2021 gelten.
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 9. September 2021, 15 Uhr
Bestätigte Infektionen (12) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (4 Infektionen):
- 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Salzachstraße (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
- 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Landstraße (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
- 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 03. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. September 2021)
- 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Hanreitergasse (Test am 29. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. September 2021)
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (8 Infektionen)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 06. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 03. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 31. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 30. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 28. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 10. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 27. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 9. September 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 25. August 2021 – Quarantänezeitraum bis 9. September 2021)
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk