Erneute Sonderbetreuungszeit im Nationalrat beschlossen

In der Sitzung vom 12.10.2022 hat der Nationalrat eine neuerliche, bis zu maximal 3-wöchige Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder beschlossen. Es besteht ein Rechtanspruch darauf und gilt rückwirkend ab dem 5. September 2022 (Schulbeginn) bis Ende 2022.

Es ist die 7. Phase der Sonderbetreuungszeit aufgrund Corona.

Die Sonderbetreuungszeit kann geltend gemacht werden, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Sie greift auch Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen, in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie im Falle einer notwendigen Betreuung von Menschen mit Behinderung.

 

Information Krisenstab 14.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Fallzahlen sind auch bei Jugend am Werk nach wie vor hoch, wie der aktuelle Wochenreport zeigt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 14. Juli 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 28, 08.07.-14.07.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (75)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(58 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(17 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.475)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(32 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.390 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.053 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Gefrotzelte Systemerhalter*innen

Behindertenbetreuer*innen erhalten keinen Corona-Bonus

Wien (OTS) – Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist viel von der Wertschätzung für die sogenannten Systemerhalter*nnen die Rede, die – mehr oder weniger unbemerkt von der Öffentlichkeit – für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft sorgen.

Wie es in der Praxis um diese Wertschätzung steht, zeigt einmal mehr der schon im Juni dieses Jahres im Pflegefondsgesetz geregelte Coronabonus für das Jahr 2021. Nicht nur dass sich das Sozialministerium bis November Zeit gelassen hat, die konkreten Umsetzungsbestimmungen für den Bonus zu erlassen, zeigt sich nun auch, dass viele dieser „Systemerhalter*innen“ heuer keinen Anspruch auf diesen haben werden. Und das, obwohl der Bonus angesichts der großen zusätzlichen Arbeitsbelastungen durch die Pandemie mit € 500,00 ohnehin sehr gering ausfällt.

Das betrifft auch viele Mitarbeiter*innen der Behindertenhilfe, die seit nunmehr fast zwei Jahren dafür sorgen, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Formen von Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen auch unter den sehr schwierigen Bedingungen der Pandemie bedarfsgerecht betreut, begleitet und unterstützt werden. Viele Menschen mit Behinderungen zählen zu den besonders vulnerablen Personengruppen und ihre Betreuung muss zu ihrer Sicherheit unter besonderen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Das verlangt den Betreuer*innen große Anstrengungen im Hinblick auf Schutzbekleidung, Betreuung in Phasen des Lockdowns, Überstunden (aufgrund von Absonderungen von KollegInnen) und natürlich erhöhter Infektionsgefahr ab.

Nach 20 Monaten Pandemie sind die Mitarbeiter*innen der Organisationen der Behindertenhilfe am Ende ihrer Kräfte angelangt. Dass viele von ihnen nun auch keinen Corona-Bonus erhalten sollen ist ein Schlag ins Gesicht. Wenn man sich vergegenwärtigt, wofür in dieser Pandemie Geld freigemacht wird, ist diese Vorgangsweise völlig unverständlich und eigentlich ungeheuerlich.

Die IVS Wien appelliert deshalb dringend an die Stadt Wien, mit einer zumindest gleich hohen Bonuszahlung dort einzuspringen, wo dies aufgrund der unklaren Bestimmungen im Pflegefondsgesetz für die Organisationen der Wiener Behindertenhilfe nicht möglich ist.

 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211209_OTS0012/gefrotzelte-systemerhalterinnen?utm_source=2021-12-09&utm_medium=email&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel