Information Krisenstab 23.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Maskentragen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Für alle Mitarbeiter/innen der Sozial:Raum GmbH gilt ab 27.9.2021 die strikte Einhaltung der 3G-Regel.

Ist man weder genesen noch geimpft, so muss ein aktuell gültiger Test (PCR Tests 48 Stunden Gültigkeit, Antigentests 24 Stunden Gültigkeit) regelmäßig gemacht werden. Die jeweiligen Nachweise sind unaufgefordert und zeitgerecht der Leitung zu übermitteln bzw. zu vorzulegen. Werden die Nachweise nicht zeitgerecht erbracht, so ist durchgehend eine FFP2-Maske während der Arbeit zu tragen.

Antigen-Wohnzimmertest, Nasenbohrertest,… etc. sind nicht mehr für den Testnachweis gültig.

Diese Regelung gilt ab 27.9.2021 auch für alle Teilnehmer/innen (auch für jene, die von externen Trägerorganisationen im Wohnbereich unterstützt werden) der Werkstätten und Tagesstrukturen sowie der Projekte Absprung und Inklusive Lehrredaktion. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die weder genesen noch geimpft sind und bei denen behinderungsbedingt keine regelmäßige Testung möglich ist. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Werkstättenleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Vollbetreutes Wohnen sowie Tagesstruktur

Personen, die die 3G-Regel erfüllen (gilt für Mitarbeiter/innen, aber auch für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen) und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, können anstatt der FFP2-Maske einen enganliegenden Mund-Nasenschutz verwenden.

Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. bei Pflegetätigkeiten, …) ist nach Möglichkeit beidseitig FFP2-Maske zu tragen.

Teilbetreutes Wohnen

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Bewohner/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Bewohner/innen aus.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die Standorte der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH betreten (z.B. Handwerker bei Reparaturen), haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und müssen beim Betreten und beim Aufenthalt auf Gängen, frei zugänglichen Aufenthaltsbereichen im Innenraum, Toiletten oder Nassräumen und Garderoben durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Sollte kein 3G Nachweis vorgelegt werden, so muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.

Maskentragen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Teilnehmer/innen sind weiterhin verpflichtet, einen gültigen 3G-Nachweis bereit zu halten.

Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen, die die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, sind in Schulungs- oder Ausbildungsräumen vom Tragen einer Maske befreit.

Falls der Mindestabstand unterschritten wird, ist in Schulungs- oder Ausbildungsräumen eine FFP2-Maske zu tragen.

Beim Betreten und beim Aufenthalt auf Gängen, frei zugänglichen Aufenthaltsbereichen im Innenraum, Toiletten oder Nassräumen und Garderoben ist von allen Personen eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen.

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die Standorte der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH betreten (z.B. Handwerker bei Reparaturen), haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und müssen beim Betreten und beim Aufenthalt auf Gängen, frei zugänglichen Aufenthaltsbereichen im Innenraum, Toiletten oder Nassräumen und Garderoben durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Sollte kein 3G Nachweis vorgelegt werden, so muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.

Maskentragen im Verein Jugend am Werk

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die die Zentrale betreten (z.B. Handwerker bei Reparaturen), haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und müssen beim Betreten und beim Aufenthalt auf Gängen, frei zugänglichen Aufenthaltsbereichen im Innenraum, Toiletten oder Nassräumen und Garderoben durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Sollte kein 3G Nachweis vorgelegt werden, so muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.

Teilnahme bei internen Seminaren und Kursen nur mit aktuellem PCR-Test oder FFP2-Maske

Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen. Die Testpflicht gilt auch für Teilnehmer/innen mit Lernschwierigkeiten.
Bei den PCR-Tests reicht es aus, wenn das negative PCR-Testergebnis für den Beginn des Kurses noch Gültigkeit hat. Wenn das negative Testergebnis während des Seminars die Gültigkeit verliert, ist kein neuerlicher Nachweis zu erbringen.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ist der negative PCR-Test so abzulegen, dass zumindest am Beginn des zweiten Seminartages in der Früh das negative Testergebnis noch Gültigkeit hat.

Nur so kann bei Einhaltung des Abstandes auf das Tragen von Masken während des Seminars verzichtet werden. Da es immer wieder Schwierigkeiten gibt, wenn Seminarteilnehmerinnen oder Seminarteilnehmer zB aus den Bundesländern für einen Seminartermin einen gültigen PCR-Nachweis erbringen müssen, gilt ab sofort für alle Personen ohne PCR-Nachweis das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer der Veranstaltung.

Natürlich kann sich jede/r Teilnehmer/in auch freiwillig für das Tragen der Maske während des Seminars entscheiden.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 23. September 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (16) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (1 Infektion)

·         1 Mitarbeiter/in Zentrale (Test am 10. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. September 2021)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (5 Infektionen):

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 20. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 04. Oktober 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Landstraße (Test am 16. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 30. September 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Altmannsdorf (Test am 13. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 28. September 2021)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 12. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. September 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 10. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. September 2021)

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (10 Infektionen)

  1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 15. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 04. Oktober 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. September 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 19. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)

·         3 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)

·        1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 26. September 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 11. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 25. September 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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