Information Krisenstab 30.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Maskentragen für Bewohnerinnen und Bewohner im vollbetreuten Wohnen

Als Korrektur zur Information im Krisenstabsmail von letzter Woche möchten wir klarstellen, dass für Bewohnerinnen und Bewohner, die die 3G-Regel erfüllen, in der jeweiligen Wohngemeinschaft oder Wohngruppe KEINE Maske getragen werden muss. Wir sehen hier die Wohngemeinschaft oder Wohngruppe als gemeinsamen Haushalt. Selbstverständlich kann auf Wunsch freiwillig eine Maske getragen werden.

Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass Bewohnerinnen und Bewohner als K1-Personen oder Verdachtsfall gelten – hier sind dann die entsprechenden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Information betreffend Auffrischungsimpfung (3. Impfung)

Noch gibt es keine genaue Planung, aber es gibt erste Vorbereitungen dafür, dass gegen Jahresende wieder Impfangebote über mobile Impfteams in den Organisationen stattfinden sollen. Die prinzipielle Entscheidung, ob und welche Personen eine dritte Impfung erhalten sollen, trifft aber nicht Jugend am Werk und es gilt hier noch Entscheidungen der medizinischen Behörden abzuwarten. Wir werden seitens Jugend am Werk wieder rechtzeitig informieren, sobald Termine/Abläufe feststehen.

Personen über 18 Jahren, die nicht zu priorisierten oder vulnerablen Personengruppen zählen, haben die Möglichkeit, sich nach 9 bis 12 Monaten eine weitere Dosis verabreichen zu lassen.
Risikogruppen und mit AstraZeneca und Johnson & Johnson geimpften Personen wird empfohlen, sich 6 bis 9 Monate nach Abschluss der vollständigen Immunisierung eine weitere Dosis verabreichen zu lassen.

Wenn eine Antikörper-Kontrolle ergeben hat, dass kein Impfschutz aufgebaut wurde, kann das Ergebnis ein Hinweis darauf sein, ob eine dritte Impfung zeitnah erfolgen soll. Hier ist aber die Bitte des Krisenstabs, keine Antikörpernachweise zu übermitteln, da die Interpretation immer medizinischen Fachkräften überlassen werden sollte.

Sofern eine weitere Impfung medizinisch abgeklärt wurde, kann jederzeit eine Impfung über die Hausärzte/innen oder über Impfstellen erfolgen und man kann unter cov19.impfung@ma15.wien.gv.at (Betreff: Impfschutz bei Immunsuppression) um einen früheren Termin anfragen.

Hinweis für jene Personen, die mit einem Einfachimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden:

Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt in seinen aktualisierten Anwendungsempfehlungen eine Zweitimpfung für Personen, die mit dem Einfachimpfstoff von Johnson & Johnson immunisiert worden sind.
Die zweite Impfung wird mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder jenem von Biontech und Pfizer) empfohlen und soll zeitnah, frühestens aber 28 Tage nach der Erstimpfung erfolgen.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 30. September 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (7) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (4 Infektionen):

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 29. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 13. Oktober 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 21. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 5. Oktober 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 20. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Oktober 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Landstraße (Test am 16. September 2021 –  Quarantänezeitraum bis 30. September 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (3 Infektionen)

  • 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro (Test am 28. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. Oktober 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 27. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 10. Oktober 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 22. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 06. Oktober 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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