Information Krisenstab 18.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab morgen, 19. November, gelten Verschärfungen in Wien aufgrund der Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung. Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kunden/innen, sondern auch zwischen Arbeitskollegen/innen) besteht. Dies wirkt sich auch bei Jugend am Werk aus.

Betroffene Kollegen/innen, die über einen längeren Zeitraum die FFP2-Maske tragen müssen, sollten zumindest nach 3 Stunden Tragedauer für 10 Minuten an einen Ort gehen, wo die Maske abgenommen werden kann.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt mit sofortiger Wirkung ab Betreten des Arbeitsplatzes FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes. Bei Tätigkeiten im Freien ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Standortleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Das Singen und Musizieren in Innenräumen ist (leider) ab sofort wieder untersagt.

Sportliche Aktivitäten in der Gruppe in Innenräumen sowie Gruppensportarten mit Körperkontakt im Freien sind ab sofort einzustellen. In Innenräumen ist ein Einzelsetting Teilnehmer/in und Betreuer/in unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes möglich.

Als Krisenstab empfehlen wir zudem, so wenig wie möglich gruppenübergreifende Aktivitäten stattfinden zu lassen.

Das Mittagessen sollte bitte nur im eigenen Gruppenverband und unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern eingenommen werden.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht bei allen Beratungsgesprächen in Innenräumen sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen gilt wieder die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen. Einzige Ausnahme ist die Alleinbenutzung des Dienstzimmers.

Für Bewohner/innen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Gruppenaktivitäten wie gemeinsame Mahlzeiten müssen wieder eingeschränkt werden:

Sie dürfen nur stattfinden, wenn ein 2-Meter-Abstand eingehalten werden kann, die Bewohner/innen müssen ihre Mahlzeiten also wieder gestaffelt einnehmen.

Bis auf Weiteres werden folgende Aktivitäten nicht mehr angeboten:

Gemeinsames Singen, körpernahe Sportarten, körpernahe Spiele

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Für alle Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmer/innen gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen und vorzugsweise PCR-getestet).In den Räumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit Teilnehmern/innen, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche, Sanitärbereiche etc.) gilt ab sofort durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Büroräumlichkeiten

In Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche etc.) gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Besprechungen, Supervision, Seminare und Kurse

Damit auch weiterhin Besprechungen in Präsenzform stattfinden können, gelten ab sofort folgende Voraussetzungen: egal ob geimpft, getestet oder nicht geimpft – eine Teilnahme ist nur mit gültigem negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) und Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Dauer möglich.

Information betreffend Antigen-Testungen (Dienstort Wien)

In Ausnahmefällen, wenn der/die Arbeitnehmer/in gute Gründe vorbringen kann, warum kein PCR-Testergebnis erbracht werden konnte, ist es laut Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung möglich, einen negativen Antigen-Test auf COVID-19 vorzulegen, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Gültig sind nur Antigen-Tests von einer befugten Stelle (Apotheken, Teststraßen). Die Antigen-Selbsttests („Nasenbohrertests“) sind nicht gültig.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 18. November 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (33) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (18 Infektionen):

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Am Seebogen (Test am 15. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse (Test am 14. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Engerthstraße (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Herzmanskystraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Thaliastraße (Test am 11. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 25. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Alpha (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 09. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 07. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 06. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Innermanzing (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

·         3 Bewohner/innen Wohnhaus Hochstraße (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 15. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 12. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 11. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 4. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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