Information Krisenstab 19.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der eben veröffentlichten Entscheidung für den Lockdown mit 22. November möchten wir informieren:

  1. Alle Dienstleistungsangebote von Jugend am Werk bleiben weiter in Betrieb.
  2. Alle Mitarbeiter/innen erscheinen bitte auch ab 22. November 2021 entsprechend ihren Dienstzeiten an den Standorten (ausgenommen Krankenstand, Urlaub etc oder aufgrund von bereits vereinbartem Home-Office) – bitte auch die jeweiligen Voraussetzungen beachten (2G oder PCR-getestet)
  3. Bitte informieren Sie auch die Bewohner/innen, Teilnehmer/innen darüber, dass die Standorte von Jugend am Werk wie gewohnt geöffnet haben.
  4. Die bereits fixierten Impfstraßen von Jugend am Werk finden auf jeden Fall wie geplant statt!!
  5. Alle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen werden von 22. November bis inklusive 13. Dezember abgesagt.

In der Woche ab 22. November ersuchen wir die Standortleitungen mit ihren Mitarbeiter/innen abzuklären, in welcher Form Home-Office sinnvoll und möglich ist und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Dienstleistungen werden aber im gewohnten Ausmaß weiter angeboten.

Die Standorte müssen ebenfalls in jedem Fall besetzt sein.

Um allen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zu geben, problemlos ihren Dienstort zu erreichen (das sollte in jedem Fall trotz Ausgangsbeschränkungen möglich sein), haben die Standortleitungen Bestätigungen für den Dienstweg erhalten, die bei Bedarf ausgestellt werden können!

Korrektur zur Verhaltensvorschrift in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Für alle Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmer/innen gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet).

Bleiben Sie gesund und Danke für Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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