Information Krisenstab 16.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit der neuen Virusmutation Omikron verbreitet sich derzeit eine Virusvariante mit hoher Geschwindigkeit, die auch auf Ebene der Behörden für Nervosität sorgt.

Änderung der behördlichen Vorgaben betreffend der Quarantäne

Abweichend von den bisherigen Vorgaben gibt es nun bei Corona-Infektionen mit Verdacht auf Omikron die Vorgabe auch für vollimmunisierte Personen (das heißt unabhängig vom jeweiligen Impfstatus!), sich wieder in häusliche Quarantäne für 14 Tage ohne Möglichkeit eines Freitestens zu begeben. Da diese Variante in den kommenden Wochen die dominierende Virus-Variante werden dürfte, ist davon auszugehen, dass damit auch bei Jugend am Werk wieder die Anzahl jener Personen ansteigen wird, die sich als enge Kontaktpersonen (K1) in Quarantäne begeben müssen.Für Personen in Schlüsselfunktionen (zB in der Betreuung von Personen mit Behinderung) gibt es allerdings auch wieder die Möglichkeit, als K1-Person für die Durchführung der beruflichen Tätigkeit zum Ort der beruflichen Tätigkeit zu fahren („Pendelquarantäne“).

Information zur FFP2-Maskenpflicht bei Jugend am Werk

Da für die Definition als K1-Person bei der Omikron-Variante auch bereits ein kurzer Kontakt ohne FFP2-Maske (also nicht wie bisher über 15 Minuten) in einem geschlossenen Raum als Begründung für den Status als K1-Person herangezogen wird, ist es umso wichtiger, die FFP2-Maske wieder konsequent zu tragen und wir ersuchen alle Kollegen/innen, darauf zu achten.

Bitte auch darauf achten, dass zumindest nach 3 Stunden Tragedauer für 10 Minuten ein Ort aufgesucht werden soll, wo die Maske abgenommen werden kann.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt ab Betreten des Arbeitsplatzes FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes. Bei Tätigkeiten im Freien ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Standortleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen, ausgenommen davon sind nur jene Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen. Einzige Ausnahme ist die Alleinbenutzung des Dienstzimmers.

Für Bewohner/innen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

In den Räumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit anderen Personen, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche, Sanitärbereiche etc.) gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Büroräumlichkeiten

In Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche etc.) oder Gemeinschaftsbüros gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Fehltageregelung im Bereich Tagesstrukturen bleibt weiter ausgesetzt

Der Fonds Soziales Wien hat informiert, dass die Fehltageregelung im Bereich der Werkstätten und Tagesstrukturen auch im Jahr 2022 bis auf Widerruf ausgesetzt bleibt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 16. Dezember 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (23) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (8 Infektionen):

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 7. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 6. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. Dezember 2021)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021

·         2 Bewohner/innen Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 14. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 13. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 27. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 12. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 27. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. Dezember 2021)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb WTB (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 06. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)

    2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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