Information Krisenstab 27.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Risikofreistellung bis Ende 2022 möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, können sich mittels Vorlage eines aktuellen Risiko-Attests im Bedarfsfall freistellen lassen. Diese Risikogruppen-Regelung wurde nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden.

Sonderbetreuungszeit bis Ende 2022 beschlossen

Am 12. Oktober 2022 hat der Nationalrat eine neuerliche, bis zu maximal 3-wöchige Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder beschlossen. Der Rechtanspruch darauf besteht rückwirkend ab dem 5. September 2022 (Schulbeginn) bis 31. Dezember 2022.

Die Sonderbetreuungszeit kann geltend gemacht werden, wenn sich die Kinder (bis zum Ende der 4. Klasse Volksschule) mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Zusätzlich gilt die Sonderbetreuungszeit auch im Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen, in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie im Falle einer notwendigen Betreuung von Menschen mit Behinderung. Erforderlich ist, dass beide Eltern berufstätig sind und die Kinderbetreuung nicht von anderen Personen übernommen werden kann.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 27. Oktober 2022, 13 Uhr

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (16)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(13 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(3 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (3.010)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(45 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.762 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.203 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 20.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aktuelle Verordnung läuft mit 23. Oktober aus – unveränderte Verlängerung erwartet

Nach derzeitigen Informationen wird das Gesundheitsministerium die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, die per Verordnung noch bis 23. Oktober Gültigkeit haben, im Wesentlichen unverändert verlängern. Eine bundesweite Maskenpflicht wird damit nur im Bereich der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie in Arztpraxen bestehen bleiben (zusätzlich gibt es landesweite Regelungen, etwa in Wien die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Eine generelle Empfehlung des Gesundheitsministeriums gibt es für das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, für Jugend am Werk bedeutet dies aber keine Veränderung, daher gibt es auch keine Verpflichtung zum Maskentragen.

Die Verordnung soll dann für weitere 3 Monate verlängert werden, also bis Ende Jänner 2023.

STAND: Woche 42, 14.10.-20.10.2022

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (18)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(16 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1 Infektion)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.992)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(44 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.746 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.202 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 13.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Vierte Corona-Impfung

Immer wieder tauchen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH Rückfragen betreffend der vierten Impfung auf. Ganz grundsätzlich gibt es eine Impfempfehlung (aber keine Verpflichtung!) für jene Personen, deren dritte Corona-Impfung bald mehr als ein Jahr zurückliegt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Tagesstruktur, Mobilität, voll- und teilbetreutes Wohnen, Kinder- und Jugendwohngemeinschaften sowie in den Projekten Absprung, inklusive Lehrredaktion und praktischer Berufsorientierung müssen jedoch den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen – das bedeutet, dass bei keinem aufrechten Impfschutz anstelle dessen ein negativer PCR-Test, der 48 Stunden Gültigkeit hat, zu Arbeitsbeginn vorliegen muss.

Grippeimpfung in Wien ab 2. November 2022 möglich

In den Impfzentren des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien besteht ab Mittwoch, den 2. November 2022 bis Samstag, den 31. Dezember 2022, die Möglichkeit, sich kostenlos gegen Influenza impfen zu lassen. Anmeldungen sind auf der Website www.impfservice.wien.at ab Montag, den 24. Oktober 2022 möglich.

STAND: Woche 41, 07.10.-13.10.2022

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (34)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(3 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(24 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(7 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.964)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(41 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.722 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.195 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk