Information Krisenstab 20.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aktuelle Verordnung läuft mit 23. Oktober aus – unveränderte Verlängerung erwartet

Nach derzeitigen Informationen wird das Gesundheitsministerium die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, die per Verordnung noch bis 23. Oktober Gültigkeit haben, im Wesentlichen unverändert verlängern. Eine bundesweite Maskenpflicht wird damit nur im Bereich der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie in Arztpraxen bestehen bleiben (zusätzlich gibt es landesweite Regelungen, etwa in Wien die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Eine generelle Empfehlung des Gesundheitsministeriums gibt es für das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, für Jugend am Werk bedeutet dies aber keine Veränderung, daher gibt es auch keine Verpflichtung zum Maskentragen.

Die Verordnung soll dann für weitere 3 Monate verlängert werden, also bis Ende Jänner 2023.

STAND: Woche 42, 14.10.-20.10.2022

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (18)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(16 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1 Infektion)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.992)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(44 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.746 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.202 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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