Information Krisenstab 27.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Keine Testpflicht – dafür klare Testempfehlung

Ab 28. Mai 2021 sind alle Mitarbeiter/innen (auch Administration und Reinigung) der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung von der wöchentlichen Testpflicht befreit, sofern sie folgende Nachweise erbringen können (der Nachweis ist für die jeweilige Geltungsdauer bereit zu halten):

1.    eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

2.    einen Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)    Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)    Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)    Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)    Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

3.    einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

4.    einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Der Krisenstab empfiehlt aber ganz generell für alle Mitarbeiter/innen weiterhin die aktive wöchentliche Beteiligung am Projekt der Rachenspültests. Natürlich können auch andere Testangebote wie die Teststraßen, Checkboxen etc genutzt werden.

Information zu Antikörpertests

Immer wieder melden sich Kollegen/innen mit Fragen rund um Ergebnisse ihrer Antikörpertests bei Standortleitungen oder dem Krisenstab. Wir möchten als Krisenstab darüber informieren, dass die kostenpflichtigen Antikörpertests nur dann sinnvoll sind, wenn man eine Erkrankung mit COVID-19 vermutet hat, diese aber nicht nachgewiesen wurde.

Oder auf Empfehlung eines Arztes oder einer Ärztin, wenn der Antikörpertest als Nachweis für die Entscheidung herangezogen wird, ob trotz COVID-19-Infektion eine Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff erfolgen soll.

Wichtige Information dazu: Es ist bisher nicht möglich, aus Art und Ausmaß der Immunreaktion – also welche Antikörper und wieviel davon jeweils gebildet werden – abzuleiten, wie gut die betreffende Person vor einer (neuerlichen) Infektion geschützt ist – die Interpretation der Ergebnisse ist damit schwierig. Einzig die Tatsache, dass eine Immunreaktion stattgefunden hat und Antikörper gebildet wurden, ist grundsätzlich eine gute Nachricht.

Komplett abzuraten ist aber von immer wieder angebotenen „Antikörper-Schnelltests“ – diese Schnelltests, die auch entsprechend ausgewiesen werden müssen, werden nicht offiziell anerkannt.

Überarbeitung Arbeitsanweisung in der Betreuung

Die Arbeitsanweisung für die Betreuung wurde überarbeitet und im Corona-Informationsbereich im Intranet aktualisiert. Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. in der Pflege, Unterstützung), kann bei gesichtsnahem Arbeiten zusätzlich zur FFP2-Maske (beidseits) auch ein Faceshield/Schutzbrille von dem/der Betreuer/in getragen werden. Die Verwendung des Faceshields ist aber nicht mehr verpflichtend.

Verlängerung der Dienstfreistellung für Personen mit COVID-19 Risikoattest

Ende Mai wurde die Möglichkeit einer Dienstfreistellung für Menschen, die einer Risikogruppe angehören und sofern keine Alternativen wie etwa Telearbeit zu Hause möglich sind, bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit werden auch alle Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, die aufgrund der Angehörigkeit zur Risikogruppe bislang freigestellt waren, bis 30. Juni 2021 weiter dienstfrei gestellt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 14 Uhr

  

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (1 Infektion):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 14. Mai – Quarantänezeitraum bis 28. Mai 2021)

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 16 Uhr

 

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Risikogruppen-Regelung verlängert

Arbeits- und Gesundheitsministerium haben die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, in einer gemeinsamen Verordnung bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit ist die derzeit gesetzlich vorgesehene Maximallänge ausgeschöpft – sollte eine nochmalige Verlängerung erfolgen, bräuchte es eine gesetzliche Änderung.

Die bisherigen Verlängerungen wurden bisher immer äußerst knapp beschlossen. Für betroffene Kolleg*innen ist die Ungewissheit sehr belastend, nicht zu wissen, ob man in ein paar Tagen arbeiten gehen muss oder nicht. Auch aufgrund des Druckes der Gewerkschaft wurde die Verlängerung nochmal umgesetzt, sogar etwas früher als bisher.

Die Verordnug: RIS – BGBLA_2021_II_225 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at)

Information Krisenstab 20.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 19. Mai fand der zweite Impftermin für über 130 Kolleginnen und Kollegen im Austria Center Vienna statt, die Ende Februar im Rahmen einer Sonderaktion für körpernahe Betreuungsberufe ihre erste Teilimpfung mit dem Impfstoff AstraZeneca erhalten haben, Anfang dieser Woche wurden zudem mehr als 75 Personen am Standort in Innermanzing ebenfalls voll immunisiert. Laufend werden auch auf der Seite des Impfservice Wien weitere Impftermine und Personengruppen freigeschaltet. Mit 4. Juni erfolgen dann noch die letzten ausstehenden zweiten Teilimpfungen mit dem Impfstoff Moderna bei Jugend am Werk.

Hinweis betreffend der Testpflicht bei Jugend am Werk

Seit 15. Februar 2021 sind alle Mitarbeiter/innen (auch Administration und Reinigung) der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung von der wöchentlichen Testpflicht umfasst.

Nur bereits an COVID-19 erkrankte und wieder genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, wenn sie den Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten und zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Infektion vorweisen können.

Ausgenommen von der Testpflicht sind außerdem die Mitarbeiter/innen in den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften, in Projekten der beruflichen Integration, in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH sowie im Verein. Der Krisenstab empfiehlt aber ganz generell für alle Mitarbeiter/innen die aktive wöchentliche Beteiligung am Projekt der Rachenspültests. Natürlich können auch andere Testangebote wie die Teststraßen, Checkboxen etc genutzt werden.

Mit der aktuell gültigen Verordnung wird immer ein „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ verlangt, der neben den diversen Tests auch einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, einen Nachweis über eine erfolgte Impfung oder den Absonderungsbescheid nach einer Erkrankung umfasst – allerdings mit unterschiedlicher Geltungsdauer. Da bei Jugend am Werk nicht erfasst wird, welche Personen bereits geimpft sind und auch die Interpretation von (privat zu zahlenden) Antikörpernachweisen für medizinische Laien mit hohem Aufwand verbunden ist, bleibt die wöchentliche verpflichtende Testung weiterhin aufrecht.

Wichtig: Auch nach einer zweiten Impfung können Sie sich noch mit dem COVID19-Virus infizieren und andere Menschen anstecken, daher empfehlen wir auch hier die weitere wöchentliche Testung.
Der Vorteil durch die Impfung für Sie: eine schwerer Krankheitsverlauf wird Ihnen erspart bleiben.

Hinweis betreffend Antigen-Selbsttests

Prinzipiell empfehlen wir bei Jugend am Werk, auf das Angebot der PCR-Rachenspültests zurückzugreifen, die noch dazu 72 Stunden lang Gültigkeit besitzen. Sollten Personen aber einen selbst durchgeführten Antigen-Schnelltest als Eintrittstest verwenden wollen, müssen diese Personen (das gilt für Wien) zumindest einmal in einer offiziellen Teststraße getestet worden sein. Das ist nötig, um die Identität nachzuweisen. Antigen-Selbst-Tests sind z.B. in Apotheken erhältlich und dieses Ergebnis ist 24 Stunden gültig. Die genaue Anleitung ist unter https://coronavirus.wien.gv.at/antigen-selbst-tests/ abrufbar.

Hinweis betreffend Auslandsreisen

Der Krisenstab bittet darum, rechtzeitig VOR einer Auslandsreise die jeweils gültigen Ausreise- und Einreisebestimmungen selbstständig zu prüfen – zum Beispiel unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html oder auch auf der Seite des Außenministeriums https://www.bmeia.gv.at/ . Aufgrund der sich ständig verändernden Risikobeurteilung in anderen Staaten ändern sich hier die Bestimmungen laufend, bei manchen Staaten gibt es keine Quarantänebestimmungen mehr, bei anderen Staaten zB nur mehr für getestete Personen, nicht aber für geimpfte oder genesene Personen, es gibt aber auch Staaten, wo derzeit die Regelungen verschärft werden oder aktuell die höchste Stufe der Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Wir appellieren hier an die Eigenverantwortung – allfällige Quarantänezeiten sind kein Grund für eine Dienstverhinderung.

Information zum Thema Impfnachweise

Erfolgte Impfungen gegen COVID-19 werden über das Einlesen der E-Card im elektronischen Impfregister eingetragen und damit gespeichert. Die Hausärzte/innen können, sofern sie einen E-Card-Terminal haben, Einsicht nehmen und können (sie müssen aber nicht) auch eine Bestätigung über erfolgte Impfungen ausstellen – sie können auch prinzipiell dafür eine Gebühr verlangen. Ausgenommen davon sind aber Eintragungen im (gelben) Impfpass – hier werden keine Nachtragungen vorgenommen.

Mit 20. Mai hat nun die Apothekerkammer informiert, dass Menschen, die bereits gegen COVID-19 geimpft sind, sich ab sofort auch in den Apotheken einen Nachweis ihrer Immunisierung aus dem Elektronischen Impfpass ausdrucken lassen können. Das Service steht jenen Versicherten zu, die auch zur Inanspruchnahme von Gratistests in Apotheken berechtigt sind.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 20. Mai 2021, 14 Uhr

  

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (2 Infektionen):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 14. Mai – Quarantänezeitraum bis 28. Mai 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 8. Mai – Quarantänezeitraum bis 22. Mai 2021)

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 20. Mai 2021, 17 Uhr

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk