KV Sozialwirtschaft: Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent

Einigung in vierter Runde bringt auch Verbesserungen im Rahmenrecht

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die 130.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich (Sozialwirtschaft Österreich) konnte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach 16 Verhandlungsstunden ein Abschluss zwischen den Gewerkschaften GPA und vida und dem Arbeitgeberverband SWÖ erreicht werden.
Die Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent, wobei untere Einkommen stärker erhöht werden. Im Rahmenrecht konnte eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten (etwa auch aus Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr), Verbesserungen bei den Umstufungen in höhere Gehaltsklassen nach Ausbildungen und fünf Tage Freistellung zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für Lehrlinge erreicht werden. Darüber hinaus wird der Zuschlag für kurzfristiges Einspringen um 20 Prozent erhöht.

GPA-Verhandlerin Eva Scherz: „Das Verhandlungsergebnis liegt deutlich über der zugrundeliegenden Inflation. Es freut uns, dass wir die unteren Einkommen stärker erhöhen konnten. Das ist gerade in der derzeitigen Situation wichtig. Zudem konnten wir nachhaltige Gehaltserhöhungen erreichen anstatt Einmalzahlungen, die sofort verpuffen. Dieser Abschluss war nur möglich, weil uns tausende Beschäftigte in den Betriebsversammlungen und auf Demos und Aktionen den Rücken gestärkt haben.“

Vida-Verhandlerin Michaela Guglberger: „Neben dem Gehaltsabschluss konnten wir einige Regelungen im Rahmenrecht verbessern. Besonders hervorzuheben ist der um 20 Prozent erhöhte Zuschlag für kurzfristiges Einspringen, der mehr Sicherheit bei den Dienstplänen geben soll. Heuer stand aufgrund der Teuerung der Gehaltsabschluss im Mittelpunkt, unsere Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit bleibt aber aufrecht.“

Der Gehaltsabschluss im Detail: Es wurde eine Erhöhung um 8 Prozent für alle vereinbart, wobei aber alle Gehälter monatlich mindestens um 175 Euro erhöht werden, was in der untersten Einkommensgruppe eben zu einer Gehaltserhöhung in Höhe von 10,2 Prozent führt und sich je nach Gehaltshöhe prozentuell nach oben einschleift. Insgesamt profitiert fast ein Drittel der Beschäftigten vom Mindestbetrag. Teilzeitgehälter werden aliquot erhöht.

Betriebsversammlung und Demo am 8. November

Am Dienstag, 8. November, gingen ca. 3000 Mitarbeiter*innen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in Wien auf die Straße. Auch 90 Kolleg*innen von JaW nahmen im Rahmen der Betriebsversammlung an der Demo vom Westbahnhof zum Ballhausplatz Teil.

Grund für die Demo: Die stockenden KV-Verhandlungen. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen konnten sich bei den letzten Verhandlungen noch nicht einigen, weshalb Gewerkschaften und Betriebsrät*innen nun mobilisieren. Die aktuellen Forderungen der Arbeitnehmer*innen sind eine Gehaltserhöhung von +15%, mindestens aber € 350,-. Die Arbeitgeber*innenseite boten 7,5%.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 16. November 2022 statt.

Hier geht es zum Beitrag von der GPA.

Unten stehend auch der Pressespiegel vom ÖGB:
Pressespiegel

Information Krisenstab 27.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Risikofreistellung bis Ende 2022 möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, können sich mittels Vorlage eines aktuellen Risiko-Attests im Bedarfsfall freistellen lassen. Diese Risikogruppen-Regelung wurde nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden.

Sonderbetreuungszeit bis Ende 2022 beschlossen

Am 12. Oktober 2022 hat der Nationalrat eine neuerliche, bis zu maximal 3-wöchige Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder beschlossen. Der Rechtanspruch darauf besteht rückwirkend ab dem 5. September 2022 (Schulbeginn) bis 31. Dezember 2022.

Die Sonderbetreuungszeit kann geltend gemacht werden, wenn sich die Kinder (bis zum Ende der 4. Klasse Volksschule) mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Zusätzlich gilt die Sonderbetreuungszeit auch im Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen, in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie im Falle einer notwendigen Betreuung von Menschen mit Behinderung. Erforderlich ist, dass beide Eltern berufstätig sind und die Kinderbetreuung nicht von anderen Personen übernommen werden kann.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 27. Oktober 2022, 13 Uhr

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (16)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(13 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(3 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (3.010)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(45 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.762 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.203 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk