Sonderbetreuungszeit wird verlängert

Die am Mittwoch in Aussicht gestellte Verlängerung der Corona-Sonderbetreuungszeit für Eltern bis Schuljahresende kommt nun fix. Statt mit Ende März läuft die Maßnahme also erst mit 8. Juli 2022 aus, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher am Donnerstag per Aussendung.

Einen Nationalratsbeschluss braucht es dafür nicht, hieß es auf APA-Anfrage im Ministerium. Eine Verordnung reicht, diese soll kommende Woche erlassen werden.

Bisher nahmen 38.206 Personen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch – rund 70 % davon waren Frauen. Für die Maßnahme wurden bisher 19,7 Millionen Euro vom Bund an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausbezahlt.

Information Krisenstab 18.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

PCR-Tests bei Jugend am Werk

Die Bundesregierung hat Änderungen bei der Teststrategie mit April 2022 angekündigt, unter anderem die beschränkte Ausgabe von maximal 5 kostenlosen PCR-Tests sowie 5 Antigentests pro Person. Gleichzeitig soll es aber für bestimmte Berufsgruppen bzw. im Verdachtsfall einer Erkrankung weiter kostenlose Testmöglichkeiten geben.

Wie immer sind auch diesmal noch zahlreiche Detailfragen offen und der Krisenstab von Jugend am Werk wird ehestmöglich informieren, wenn die jeweiligen Verordnungstexte die zukünftigen Regelungen bzw. Anspruchsvoraussetzungen definiert haben.

Bis dahin bleibt die Teststrategie bei Jugend am Werk unverändert und die PCR-Testkits von Lead Horizon werden weiterhin kostenlos ausgegeben.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, über den üblichen Gebrauch hinaus Testkits auf Vorrat zu nehmen, da die Umstellung der Teststrategie auf Bundesebene die kostenlose Auswertung der Ergebnisse umfasst und die wissenschaftliche Auswertung die eigentlichen Kosten bei den PCR-Tests ausmacht.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 17. März 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 11, 11.3.-17.3.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (177)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(4 Infektionen)Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(114 Infektionen)Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(59 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (1.468)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein(12 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(743 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(713 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 14.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Den Krisenstab haben zahlreiche Anfragen nach dem letzten Informationsmail erreicht.

Klarstellen möchten wir einleitend:

Bei der Anweisung der Maskenpflicht in Innenräumen handelt es sich nicht um eine Regelung, die der Krisenstab beschlossen hat, sondern um eine Vorgabe aufgrund der Wiener-COVID-Maßnahmenbegleitverordnung.

Die Maskenpflicht ist daher verpflichtend einzuhalten.

Keine 2,5G-Regel mehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Bei der 2,5 G-Regel am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk handelt es sich im Bereich der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH um eine innerbetriebliche Verschärfung, die zwar mit dem allgemein hohen Infektionsgeschehen argumentierbar ist, aber nicht auf den Schutz von vulnerablen Zielgruppen abzielt.

Da im Bereich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer seitens des Fördergebers kein 3G-Nachweis mehr zu erbringen ist, fallen ab 15. März 2022 nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH nicht mehr unter die 2,5G-Regel. Auch die Kontrollpflicht des Arbeitgebers entfällt damit ab sofort. Wir empfehlen aber weiterhin eine regelmäßige Testung und bitten umso mehr um die Einhaltung der Maskenpflicht.

2,5G-Regel am Arbeitsplatz bei Jugend am Werk

Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend am Werk Sozial:Raum sowie im Verein gilt bei Jugend am Werk weiter die 2,5G-Regel.Als Nachweis gelten ein gültiges Impfzertifikat, ein Genesungsnachweis bzw. ein negativer PCR-Test.

Im Krisenstabsmail vom 10. März hat sich hier ein Fehler eingeschlichen, da ein Nachweis über neutralisierende Antikörper laut Verordnung nicht mehr akzeptiert wird. Akzeptiert wird dafür aber eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde. Bitte um Beachtung!

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk