Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir befinden uns aktuell in einer skurrilen Situation, da einerseits umfassende Lockerungen in Kraft getreten sind, auf der anderen Seite aber die Zahlen der Neuinfektionen regelrecht explodieren. Innerhalb von Jugend am Werk spüren wir die Auswirkungen vor allem im Bereich des vollbetreuten Wohnens, wo nur dank der Solidarität und Flexibilität der Kolleginnen und Kollegen untereinander und dem enormen organisatorischen Einsatz der Leitungen die Dienste geleistet werden können.

Aber auch in den Bereichen Fahrtendienst, Tagesstruktur und im teilbetreuten Wohnen, sowie in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH ist die Personalsituation angespannt und bedeutet ständiges Adaptieren der Dienstpläne.

Vor dem Hintergrund dieser Gesamtsituation hat der Krisenstab heute beschlossen, weiter vorsichtig zu bleiben und teils strengere Maßnahmen als von der Verordnung vorgeschrieben sind, für Jugend am Werk zu beschließen.

2,5G-Regel am Arbeitsplatz bei Jugend am Werk

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bei Jugend am Werk weiter die 2,5G-Regel.
Als Nachweis gilt ein gültiges Impfzertifikat, ein Genesungsnachweis oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper bzw. ein negativer PCR-Test mit der Gültigkeit von 48 Stunden ab Probenentnahme.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Angeboten der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH sowie in Projekten des Sozialministeriumservice über das Netzwerk Berufliche Assistenz ist ab sofort kein 3G-Nachweis mehr notwendig. Sehr wohl muss aber weiterhin eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen getragen werden. Darüber hinaus empfehlen wir, dass sich auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin testen.

Information zur FFP2-Maskenpflicht bei Jugend am Werk

Da für die Definition als Kontaktperson bei der Omikron-Variante auch bereits ein kurzer Kontakt ohne FFP2-Maske eine Ansteckung verursachen kann, ist es umso wichtiger, die FFP2-Maske wieder konsequent zu tragen und wir ersuchen alle Kolleginnen und Kollegen, darauf zu achten.

Bitte auch darauf achten, dass zumindest nach 3 Stunden Tragedauer für 10 Minuten ein Ort aufgesucht werden soll, wo die Maske abgenommen werden kann.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt ab Betreten des Arbeitsplatzes FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes. Bei Tätigkeiten im Freien ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Standortleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen, ausgenommen davon sind nur jene Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen. Einzige Ausnahme ist die Alleinbenutzung des Dienstzimmers.

Für Bewohner/innen des jeweiligen Wohnstandorts im vollbetreuten Wohnen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen. Im teilbetreuten Wohnen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen der Kommunikationszentren bzw. beim Betreten der Dienstzimmer/Büros.

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

In den Räumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit anderen Personen, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche, Sanitärbereiche etc.) gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Büroräumlichkeiten

In Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche etc.) oder Gemeinschaftsbüros gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Information betreffend Einsatz von Schlüsselpersonal

Da aufgrund der Lockerungsmaßnahen der Regierung leider von weiteren Personalausfällen ausgegangen werden muss, kann zur Abdeckung von Diensten auch Schlüsselpersonal eingesetzt werden.

Bei Schlüsselpersonal handelt es sich um Personen, die aufgrund eines nicht vorhandenen vollständigen Impfschutzes als Kontaktpersonen eingestuft und in Quarantäne sind, aber keine Symptome aufweisen.

Vor einem allfälligen Einsatz muss ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden und dann im Rahmen der Einsatzzeit weiter lückenlos weiter PCR-getestet werden. Im Fall eines positiven Ergebnisses oder dem Auftreten von Symptomen dürfen keine Dienste übernommen werden.

Schlüsselpersonal ist im Bedarfsfall von der Standortleitung der MA15 zu melden und betroffene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erhalten eine Bestätigung, um sie im Fall einer Kontrolle vorweisen zu können.

Erinnerung betreffend Teilnahme an Seminaren

Bis auf Widerruf gilt bei Jugend am Werk weiterhin:

Wichtig: Alle Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung unabhängig von einem allfälligen Impfstatus verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen und aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist auch für die gesamte Dauer der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.Bei den PCR-Tests reicht es aus, wenn das negative PCR-Testergebnis für den Beginn des Kurses noch Gültigkeit hat. Wenn das negative Testergebnis während des Seminars die Gültigkeit verliert, ist kein neuerlicher Nachweis zu erbringen.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ist der negative PCR-Test so abzulegen, dass zumindest am Beginn des zweiten Seminartages in der Früh das negative Testergebnis noch Gültigkeit hat.

Beim Empfang der Erika-Stubenvoll-Akademie in der Zentrale werden Personen, die keinen gültigen negativen PCR-Test vorweisen können, nicht mehr zur Weiterbildungsveranstaltung zulassen.

Ausnahme: Bei kürzlich an COVID-19 erkrankten und nunmehr genesenen Personen, sollten in den ersten 4 Wochen nach einer Genesung notwendige Tests möglichst NICHT durch PCR-Tests erfolgen, sondern durch Antigen-Schnelltests einer befugten Stelle – das gilt auch für Seminare und Weiterbildungsangebote bei Jugend am Werk.

Aussetzung der Impfpflicht

Die Bundesregierung hat diese Woche die Aussetzung der Impfpflicht verkündet. Damit gibt es ab 15. März 2022 keine Strafen für Personen, die keinen gültigen Nachweis eines aktiven Impfschutzes oder einer Genesung vorweisen können.

Die Gültigkeit der Impfzertifikate ist aber nach wie vor befristet und wir appellieren an alle Kolleginnen und Kollegen bei Jugend am Werk, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und falls nötig eine Auffrischungsimpfung vorzunehmen oder sich erstmalig impfen zu lassen. Auch bei den Stellenausschreibungen im Verein und in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH wird weiter als Voraussetzung eine bereits erfolgte Impfung oder zumindest die Bereitschaft zur Impfung innerhalb der Probezeit verlangt.

Informationen rund um das Thema Impfung und die Möglichkeit, direkt Impftermine zu vereinbaren (derzeit gibt es kaum Andrang und kaum Wartezeiten) gibt es unter https://impfservice.wien/corona/

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 10. März 2022, 13 Uhr

 

STAND: Woche 10, 4.3.-10.3.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (126)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(68 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(57 Infektionen)

 

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (1.342)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(11 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(675 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(656 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

#ausgebrannt – Aktion für mehr Freizeit

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Du arbeitest am …

Wochenende,

in der Nacht,

am Feiertag,

und unter der Woche sowieso,

also eh eigentlich rund um die Uhr, immer dann, wenn es für die Menschen, mit denen du arbeitest, erforderlich ist.

In deiner Freizeit musst du dafür …

zum Arzt gehen,

immer zum Einspringen bereit sein,

aufs Amt,

testen,

kurzfristig auf geplante persönliche Aktivitäten verzichten.

Ach ja – erholen solltest du dich eigentlich auch nochDas alles geht sich nicht mehr aus!

Wir fordern daher weiterhin eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Ohne diese haben wir zu wenig Zeit zum Leben.

Daher werden wir in Vorbereitung auf die Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst in Wien im Rahmen der Kampagne „Worte reichen nicht“ Aktionen zu unseren drei Hauptforderungen mehr Freizeit, mehr Kolleg*innen und mehr Gehalt durchführen. Schließlich hat sich unsere Arbeitssituation seit den letzten Kollektivvertragsverhandlungen weiter verschlechtert. Die Pandemie hat diese Entwicklung noch verschärft.

Wir wollen aufzeigen, wie wenig Freizeit wir wirklich haben, wie belastet unsere Freizeit durch unsere Arbeitszeiten und Flexibilität ist. Bilder sagen mehr als tausend Worte. Wir brauchen daher Fotos und Videos (Beispiele s.u.), welche zeigen, wie das so in deiner oder eurer Freizeit ist. Ladet diese bitte hier

hoch. Wenn du dein Video und oder dein Foto vor dem Upload richtig benennst – z.B. „Eva. F., Behindertenbetreuerin beim Verein xxx am Abend im Dienst statt wie geplant im Theater“ – teilst du uns mit deinem Video oder deinem Foto auch gleich die Bedeutung hinter deiner Botschaft mit!

Eure Beiträge werden auf unserer Kampagnenwebsite https://worte-reichen-nicht.at/ und in den Social Media der GPA veröffentlicht.

Im Mai und Juni werden Aktionen für mehr Kolleg*innen und mehr Geld durchgeführt. Derzeit planen wir zum Abschluss dieser Vorbereitungskampagne auf die Kollektivvertragsverhandlungen eine Kundgebung oder Demonstration. Infos folgen.

SAVE THE DATE:

10.05.2022 15:00 Aktion #verbrannt für mehr KollegInnen vor der Sozialwirtschaft Österreich in der Apollogasse 4/8, 1070 Wien

Mitte/Ende Juni Aktion #abgebrannt für mehr Geld (Ort und Zeit folgen)

Vielen Dank für die aktive Teilnahme!

Mit solidarischen Grüßen für den Betriebsrat

Information Krisenstab 03.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit Stand 3. März, 13 Uhr gibt es noch immer keine letztgültige Version der Maßnahmenverordnung, welche die Grundlage für die Öffnungsschritte für den 5. März 2022 definiert, dafür aber anhaltend hohe Infektionszahlen, die bei Jugend am Werk in allen Bereichen, aber insbesondere im vollbetreuten Wohnen, für außerordentliche Belastungen sorgen.

Veränderung in der Darstellung des aktuellen Statusberichts von Jugend am Werk

Ab kommender Woche wird die Darstellung des täglichen Statusberichtes über aktuelle Erkrankungsfälle verändert. Es werden ab 7. März die aktuellen Fälle nur mehr gesamt pro GmbH bzw. Verein dargestellt und nicht mehr zwischen Standorten sowie Teilnehmenden/Mitarbeitenden unterschieden. Zudem wird der Statusbericht nur mehr ein Mal pro Woche aktualisiert – und zwar jeden Donnerstag.

Neuer Impfstoff Novavax steht in Impfzentren bereit

Mit dem Proteinimpfstoff des US-Unternehmens Novavax wurde nunmehr der fünfte Impfstoff in der EU zugelassen. Bei der Verabreichung des proteinbasierten, rekombinanten Impfstoffes werden zwei Dosen im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Novavax ist auch eine Alternative zu den bisher verfügbaren mRNA- und Vektorimpfstoffen und soll insbesondere Menschen ansprechen, die die Impfung mit den anderen, moderneren Wirkstoffen bisher verweigert haben.

Zugelassen ist er für Menschen ab 18 Jahren und steht seit 2. März 2022 auch in den Impfzentren der Wiener Bezirke zur Verfügung. Informationen rund um das Thema Impfung und die Möglichkeit, direkt Impftermine zu vereinbaren gibt es unter https://impfservice.wien/corona/

Krieg in der Ukraine

Die Gewalt und Eskalation in der Ukraine lassen uns alle fassungslos zurück. Mehrere österreichische Organisationen helfen direkt vor Ort in der Ukraine, indem sie Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung stellen. Diese kann man mit finanziellen Spenden unterstützen:

Train of Hope – Flüchtlingshilfe Wien ist ebenfalls für aktive und finanzielle Unterstützung dankbar. https://www.facebook.com/trainofhope.wien/

Where2help https://where2help.wien/  ist eine neue Plattform für Freiwillige und Organisationen in Wien, wo derzeit auch viele Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus der Ukraine organisiert werden

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 3. März 2022, 13 Uhr

Bestätigte Infektionen (141) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (1 Infektion)

  • 1 Mitarbeiter/in Zentrale
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (67 Infektionen):

  • 1 Bewohner/in Garconnierenverbund Breitenfurter Straße
    (Test am 02. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 12. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Salzachstraße
    (Test am 02. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 12. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Im Werd
    (Test am 02. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 12. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Kuefsteingasse
    (Test am 02. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 12. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Molkereistraße
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße
    (Test am 02. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen berufliche Integration Obere Donaustraße
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Salzachstraße
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Im Werd
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Kuefsteingasse
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Kefedergrundgasse
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Am Seebogen
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Hirschstetten
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Süßenbrunner Straße
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Wurlitzergasse
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Ayrenhoffgasse
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Projekt Absprung
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Süßenbrunner Straße
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Kefedergrundgasse
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Elisenstraße
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Hirschstetten
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Im Werd
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Harnreitergasse
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Gatterederstraße
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Starchantgasse
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Engerthstraße
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Engerthstraße
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Thaliastraße
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 2 Bewohner/innen Wohngemeinschaft Redtenbachergasse
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Ayrenhoffgasse
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Finsterergasse
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur ALPHA
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Montleartstraße
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Meiselstraße
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Engerthstraße
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Elisenstraße
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Wurlitzergasse
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Grundsteingasse
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Molkereistraße
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Elisenstraße
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Kuefsteingasse
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Hirschstetten
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Reichsapfelgasse
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Speckbachergasse
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen Tagesstruktur Landstraße
    (Test am 21. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Gatterederstraße
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen Tagesstruktur Ayrenhoffgasse
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Altmannsdorf
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Hirschstetten
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Brunner Straße
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen Tagesstruktur Molkereistraße
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Hirschstetten
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Wurlitzergasse
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Speckbachergasse
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing
    (Test am 21. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Innermanzing
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Molkereistraße
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Tagesstruktur Alpha
    (Test am 21. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (73 Infektionen)

  • 1 Mitarbeiter/in AusbildungsFit STAR
    (Test am 2. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 12. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 2. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 2. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen #futurefactory
    (Test am 2. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 11. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR
    (Test am 1. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro
    (Test am 1. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 01. März 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 10. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 3 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro
    (Test am 29. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 3 Mitarbeiter/innen Bildungscampus Elektro
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 3 Teilnehmer/innen #futurefactory
    (Test am 28. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 09. März 2022)
  • 3 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 08. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 08. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 08. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck
    (Test am 27. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 08. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen #futurefactory
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck
    (Test am 26. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 07. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 2 Mitarbeiter/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in #futurefactory
    (Test am 25. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 06. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb ZobaEck
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 05. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 24. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb ZobaEck
    (Test am 23. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 04. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller Gasse
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
    (Test am 22. Februar 2022 – Quarantänezeitraum bis 03. März 2022)

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