Information des Krisenstabs 04.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 4. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (5) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Carminweg (Test am 31. Dezember – Quarantänezeitraum bis 10. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Horizont (Test am 29. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Reichsapfelgasse (Test am 29. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Berggasse (Test am 21. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Alpha (Test am 28. Dezember – Quarantänezeitraum bis 6. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit heutigem Datum startet die Anmeldemöglichkeit für die Massentestungen ab 13. Jänner 2021 – Voranmeldungen sind über das Portal https://oesterreich-testet.at/ oder über die Telefonnummer 0800 220 330 möglich. Das von der Bundesregierung geplante „Freitesten“ wird es aber nun definitiv nicht geben.

Information betreffend der Impfungen gegen COVID-19

Beim Thema der Impfungen gegen COVID-19 sind leider noch immer viele Fragen offen. Neben den Fragen wer, wann, wie geimpft werden soll, taucht auch immer wieder die Frage nach einer verpflichtenden Impfung auf. Die Bundesregierung hat dabei immer wieder betont, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben wird.

Fest steht, dass es rechtliche Vorgaben auf Bundesebene benötigt und eine etwaige „Impfpflicht“ nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht abgeleitet werden kann. Damit bedeutet das für Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, aber auch für alle Personen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, dass es KEINE Impfpflicht gibt, auch wenn Impfstoff seitens der Landesregierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Natürlich unterstützen wir seitens des Krisenstabs die Impfstrategie und damit verbunden eine Immunisierung der Menschen, damit sich die Situation rund um COVID-19 endlich verbessert – es darf und kann aber nicht dazu führen, dass Menschen mit und ohne Impfung gegeneinander ausgespielt werden.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start ins neue Jahr 2021! 

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Risikogruppen-Regelung wurde bislang nicht verlängert

Die aktuelle Regelung läuft noch bis Ende Dezember 2020

Für Menschen, die der Risikogruppe angehören, gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden bisher monatlich verlängert. Für Betroffene bedeutete das eine andauernde Ungewissheit, die Verunsicherung war entsprechend groß.

Was aktuell gilt

Der ÖGB forderte deshalb eine Verlängerung bis Jahresende und konnte einen großen Erfolg auf ganzer Linie einfahren. Kurze Zeit danach wurde die Risikogruppen-Regelung bis 31.12. 2020 verlängert.

Nun steht aber die Verlängerung der Risikogruppen-Regelung für das Jahr 2021 aus. Offiziell wurde hierzu noch nichts verlautbart, obwohl die Regelung mit Ende Dezember 2020 ausläuft. Auf oegb-at-Nachfrage bestätigt das Gesundheitsministerium jedenfalls, dass die Risikogruppen-Regelung im Jahr 2021 fortgesetzt werden soll.

Warum es den Schutz braucht

Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger. Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen. (Beitrag von der Homepage des ÖGB)

Kolleg*innen von JaW, die sich gerade in der Freistellung  befinden können bei Fragen sich gerne an den Betriebsrat (01/319 46 61) wenden.