Nationalrat legt Stichtage für bevorstehende Anhebung des Frauenpensionsalters fest

OTS vom 1. Februar 2023: Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen. Nun wurden ergänzend dazu Stichtage fixiert.

Konkret wird das Regelpensionsalter für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, mit 60,5 Jahren festgelegt. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten. Analog dazu werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst. Davon werden insbesondere Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember profitieren. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Link zur gesamten Aussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230201_OTS0227/nationalrat-legt-stichtage-fuer-bevorstehende-anhebung-des-frauenpensionsalters-fest

 

Kundgebung Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit

„Rote Karte für die Regierung“ das war das Motto unserer Kundgebung am 26. Jänner 2023. Hunderte Behindertenbetreuer*innen nahmen vor dem Sozial- und Gesundheitsministerium daran teil. Rund 90 Kolleg*innen kamen von JaW.

Weniger als die Hälfte aller Betreuer*innen erhält nicht den Pflegezuschuss, obwohl alle die gleiche Pflegetätigkeit verrichten. Gemeinsam zeigten wir gegen diese Ungleichbehandlung der Regierung die rote Karte.

 

OTS Kundgebung

OTS-Meldung vom 25.01.2023

AVISO: morgige Kundgebung der Beschäftigten im Behindertenbereich für einen fairen Pflegezuschuss

Wien (OTS) – Der von der Bundesregierung im Mai 2022 versprochene Pflegezuschuss kam nicht nur mit großer Verspätung, sondern statt einem Vollzeitgehalt mehr kamen 1.540 Euro brutto pro Vollzeitstelle. Darüber hinaus werden nur die Hälfte der Beschäftigen im Behindertenbereich den Zuschuss erhalten. Der Grund: Das Gesetz stellt auf die Ausbildung und nicht auf die Tätigkeit ab. Dadurch kommt es dazu, dass von zwei KollegInnen, die am gleichen Kunden arbeiten, nur eine den Zuschuss erhält. Gegen diese Ungerechtigkeit und Spaltung der Belegschaften hält die Vernetzung der Betriebsräte im Wiener Behindertenbereich mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA eine Kundgebung ab.

Zeit: Donnerstag, 26. Jänner 2023, ab 14:30 Uhr

Ort: vor dem Sozialministerium, Stubenring 1, 1010 Wien