Offener Brief an Minister Rauch, Brunner und Klubobleute zum Pflegezuschuss: Versprechen der Regierung werden nicht gehalten

Utl.: Dachverband der Sozial- und Gesundheitsunternehmen und die Gewerkschaften vida und GPA fordern mehr Mittel für Pflege beim Finanzausgleich 

Wien (OTS) – Kritik an den bisherigen Diskussionen zum Finanzausgleich, insbesondere zum Thema Pflegezuschuss, üben die Gewerkschaften vida und GPA gemeinsam mit der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) in einem offenen Brief an Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch, Finanzminister Magnus Brunner sowie die Klubobleute der Regierungsparteien, Sigrid Maurer (Grüne) und August Wöginger (ÖVP). Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft hat die bisherige Form des Pflegezuschusses große Probleme aufgezeigt: „Wir brauchen hier dringend eine Nachjustierung bei der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG), denn derzeit bekommen viele Beschäftigte diesen so genannten Pflegebonus nicht, obwohl ihre Tätigkeit dies rechtfertigen würde“ bemängeln die drei Organisationen.

Unterzeichnet haben den offenen Brief die Verhandlungsleiterinnen der Kollektivvertrag-verhandelnden Sozialpartner Michaela Guglberger (vida), Eva Scherz (GPA) sowie für die SWÖ Vorsitzender Erich Fenninger und Verhandlungsführer Walter Marschitz. Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Rauch, sehr geehrter Herr Bundesminister Brunner, sehr geehrte Frau Klubobfrau Maurer, sehr geehrter Herr Klubobmann Wöginger,

im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft hat die bisherige Form des Pflegezuschusses große Probleme aufgezeigt: Wir brauchen hier dringend eine Nachjustierung bei der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG), denn derzeit erhalten viele Beschäftigte diesen so genannten Pflegebonus nicht, obwohl ihre Tätigkeit dies rechtfertigen würde.

Dies gilt insbesondere für den Bereich der Behindertenbetreuung, denn hier bekommen fast die Hälfte der Beschäftigten keinen Pflegezuschuss, obwohl sie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eine Sonderregelung zur Ausbildung im sogenannten Basismodul Pflege haben und dadurch Pflegetätigkeiten ausführen dürfen. Wir fordern Sie auf, dies bei der Nachfolgeregelung zum EEZG im Rahmen des Finanzausgleichs finanziell zu regeln, denn auch wir, die Sozialpartner, wollen diese Ungleichbehandlung im Kollektivvertrag im Rahmen der laufenden Sozialpartnerverhandlungen reparieren. Die Mehrkosten hierfür würden sich auf etwa 25 Millionen Euro belaufen: Im Vergleich zum Gesamtbetrag ist das eine relativ geringe Summe, mit der allerdings eine große Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte.

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass im Mai 2022 bei der Verkündung der Reform eine nachhaltige Verbesserung des Gehaltsniveaus („zusätzliches Gehalt“) versprochen wurde. Mittlerweile ist aber nicht einmal die Valorisierung für 2024 und die Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert.

Der Finanzausgleich wird in seiner derzeitigen Form den Pflege-und Behindertenbereich auch nicht nachhaltig finanzieren können. Die derzeit vorgesehenen jährlichen Steigerungen von 4,5 Prozent (inkl. Inflationsabgeltung) werden nicht einmal ausreichen, um den wachsenden Bedarf an Pflege aufgrund der Demografie abzudecken.

Durch den Finanzausgleich gibt es jetzt eine gute Gelegenheit, um endlich für Gerechtigkeit für die Beschäftigten zu sorgen. Die Bundesregierung und die Politik insgesamt konnten sich gerade in den letzten sehr schwierigen Jahren immer auf die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich verlassen, jetzt erwarten diese mit Recht, dass dies auch umgekehrt gelten sollte.

Nur durch eine Attraktivierung der Arbeitsbedingungen in der Branche kann der Personalmangel gelindert und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit den benötigten Betreuungs- und Pflegeleistungen gesichert werden!“

Pflegezuschuss – 50% der Beschäftigten im Behindertenbereich haben ihn nicht erhalten

Im Dezember 2022 wurde der Pflegezuschuss erstmals ausbezahlt. Rund 50 % der Beschäftigten im Behindertenbereich haben den Pflegezuschuss aber nicht erhalten. Und das, obwohl sie die gleiche Arbeit machen, wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die den Zuschuss bekommen. Warum sich das und vieles andere im Pflegebereich ändern muss▶️ https://worte-reichen-nicht.at/

 

 

 

 

 

1. KV-Verhandlung: Arbeitgeber:innen bieten zu wenig

Gestern Abend ging die erste SWÖ- Kollektivvertragsverhandlung zu Ende.

Die Arbeitgeber:innen bieten eine Erhöhung um 8,8%. Dieses Angebot ist aufgrund der Teuerung zu niedrig, zudem verdient unsere Branche noch immer deutlich weniger als der Schnitt aller Branchen. Wir blieben bei der Forderung von + 15% und einem Mindestbetrag von € 400,-.

Bei Forderungen im Rahmenrecht, wie eine zusätzliche Urlaubswoche, mehr Geld für Mehrstunden oder die 100%ige Entlohnung der Nachtarbeitsbereitschaft, gab es keine Bewegung.

Die Regelung des Pflegezuschusses für alle MA:innen mit UBV in den KV einzubeziehen, wird auf Wunsch der AG:innen verschoben. Man möchte die Vereinbarungen des Finanzausgleichs abwarten.

Bis zur nächsten Verhandlung am 15. November 2023 werden sich beide Seiten intern beraten.

Der Betriebsrat plant für 8. November 2023 eine Betriebsversammlung, um über den Stand der KV-Verhandlungen zu informieren und eure Meinungen abzufragen. Die Einladung und die Tagesordnung werden gesondert ausgeschickt.

Aktualisierte Informationen zu unserem KV und den Verhandlungen finden sich auch auf der eigenen https://worte-reichen-nicht.at/ Homepage.