Information Krisenstab 10.01.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Novelle zur Schutzmaßnahmenverordnung, die mit 11. Jänner in Kraft treten soll, wurde für heute Abend angekündigt und es fehlen daher noch zu erwartende Vorgaben der Fördergeber betreffend der Umsetzung, wir möchten aber vorab einige wichtige Informationen kommunizieren.

Neue Quarantäne-Regeln

Seit 8. Jänner 2022 wird bei Kontaktpersonen, die im direkten Kontakt mit einer erkrankten Person gestanden sind, nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden. Nicht mehr als Kontaktpersonen gelten zudem jene Personen, die 3-fach geimpft sind (oder genesen und 2-fach geimpft) oder sofern alle Anwesenden eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder (bis 11 Jahre).

Zudem können sich Kontaktpersonen sowie positiv Getestete bereits ab dem 5. Tag der Quarantäne mit einem negativen PCR-Test freitesten.

Bei Jugend am Werk gilt zudem ab sofort:Falls Personen (Mitarbeiter/innen und Dienstleistungsnutzer/innen) in direktem Kontakt mit erkrankten Personen gestanden sind, die behinderungsbedingt nicht in der Lage waren, eine FFP2-Maske zu tragen, gelten diese Personen auch im Fall einer 3-fachen Impfung (oder genesen und 2-fach geimpft) als Kontaktpersonen und müssen für zumindest 5 Tage in Quarantäne.

Strengere Schutzmaßnahmen

Ab dem 11. Jänner 2022 gilt auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Das betrifft zum Beispiel Fußgängerzonen, Warteschlangen oder Gruppenansammlungen.

Ganz generell appellieren wir an alle Personen bei Jugend am Werk, Kontakte nach Möglichkeit zu minimieren und auf die Schutzmaßnahmen (Abstand halten, Maske tragen, Hände desinfizieren, PCR-Testen) zu achten.

Berufliche Zusammenkünfte von mehreren Personen sollen nur mit konsequentem Tragen der FFP2-Maske und zusätzlich einem aktuell gültigen PCR-Test durchgeführt werden.

Empfehlung Wohnbereich: Teambesprechungen und Supervision online abhalten

Der Krisenstab empfiehlt, dass geplante Teambesprechungen und Supervisionen, aber auch andere Zusammenkünfte im Wohnbereich nach Möglichkeit in Online-Form abgehalten werden, um den gleichzeitigen Ausfall kompletter Teams in der aktuell stark steigenden Infektionslage zu vermeiden.

Empfehlung Berufliche Integration

Die Mitarbeiter/innen der Beratungsprojekte haben ab sofort die Möglichkeit, ihre administrativen Tätigkeiten anstelle in den Großraumbüros in Telearbeit zu erledigen – unabhängig von bestehenden Telearbeitsvereinbarungen. Beratungsgespräche sind aber uneingeschränkt in Präsenz weiter zu führen. An den Projektstandorten müssen für jedes Projekt Ansprechpartner/innen in Form von Journaldiensten zur Verfügung stehen. Teambesprechungen und Supervisionen sind nach Möglichkeit online abzuhalten.

Für die Betreuungsprojekte Absprung, Teilqualifizierung Altmannsdorf und die Inklusive Lehrredaktion gelten die Vorgaben der Tagesstruktur.

Änderungen Gültigkeit Impfzertifikate

Seit dem 3. Jänner 2022 werden Impfnachweise über eine einmalige Janssen-Impfung (Johnson&Johnson) bei einer Überprüfung innerhalb Österreichs im Grünen Pass als ungültig angezeigt. Damit betroffene Personen einen gültigen Impfnachweis erhalten, bedarf es einer weiteren Impfung frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung. Bei der weiteren Impfung soll bevorzugt ein zugelassener mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) verwendet werden.

Zudem wird die Gültigkeit des Grünen Passes ab dem 1. Februar 2022 auf 6 Monate reduziert, sofern Personen nur einen zweiten Stich erhalten haben (ausgenommen Genesene mit zwei Impfungen). Für Personen, die bereits den dritten Stich (Booster) erhalten haben, bleibt die Gültigkeit des Grünen Passes bei 9 Monaten bestehen.

Dies gilt es bitte auch bei den stichprobenartigen Überprüfungen von Mitarbeiter/innen durch die Leitung an den Jugend am Werk Standorten zu beachten.

Information zum neuen Impfstoff von Novavax

Der Proteinimpfstoff von Novavax wurde Ende 2021 als fünfter COVID-Impfstoff in Österreich zugelassen und ab sofort sind in Wien für Personen ab 18 Jahren Voranmeldungen für die Schutzimpfung mit dem neuen Impfstoff online auf impfservice.wien  oder über das Gesundheitstelefon 1450 möglich. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, werden die vorgemerkten Personen per SMS bzw. E-Mail informiert und können einen Termin fixieren. Die Impfungen werden sowohl in städtischen Impfstraßen als auch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 10. Jänner 2022, 13 Uhr

Bestätigte Infektionen (26) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (9 Infektionen):

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Speckbachergasse (Test am 9. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 23. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Speckbachergasse (Test am 8. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 22. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Villa Gams (Test am 7. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 21. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse (Test am 5. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 19. Jänner 2022)

·         1 Bewohner/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Starchantgasse (Test am 4. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 18. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 5. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnverbund Wien-Nordwest (Test am 5. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Starchantgasse (Test am 1. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 31. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 13. Jänner 2022)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (17 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 9. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 23. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 9. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 19. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 8. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 18. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in Bildungscampus Elektro (Test am 6. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 18. Jänner 2022)

·         2 Teilnehmer/innen Projekt #futurefactory (Test am 7. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 17. Jänner 2022)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 4. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 17. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 4. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 17. Jänner 2022)

·         1 Mitarbeiter/in AusbildungsFit STAR (Test am 6. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 17. Jänner 2022)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 6. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 3. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 3. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2022)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 2. Jänner 2022 – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2022)

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 28. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 11. Jänner 2022)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 16.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit der neuen Virusmutation Omikron verbreitet sich derzeit eine Virusvariante mit hoher Geschwindigkeit, die auch auf Ebene der Behörden für Nervosität sorgt.

Änderung der behördlichen Vorgaben betreffend der Quarantäne

Abweichend von den bisherigen Vorgaben gibt es nun bei Corona-Infektionen mit Verdacht auf Omikron die Vorgabe auch für vollimmunisierte Personen (das heißt unabhängig vom jeweiligen Impfstatus!), sich wieder in häusliche Quarantäne für 14 Tage ohne Möglichkeit eines Freitestens zu begeben. Da diese Variante in den kommenden Wochen die dominierende Virus-Variante werden dürfte, ist davon auszugehen, dass damit auch bei Jugend am Werk wieder die Anzahl jener Personen ansteigen wird, die sich als enge Kontaktpersonen (K1) in Quarantäne begeben müssen.Für Personen in Schlüsselfunktionen (zB in der Betreuung von Personen mit Behinderung) gibt es allerdings auch wieder die Möglichkeit, als K1-Person für die Durchführung der beruflichen Tätigkeit zum Ort der beruflichen Tätigkeit zu fahren („Pendelquarantäne“).

Information zur FFP2-Maskenpflicht bei Jugend am Werk

Da für die Definition als K1-Person bei der Omikron-Variante auch bereits ein kurzer Kontakt ohne FFP2-Maske (also nicht wie bisher über 15 Minuten) in einem geschlossenen Raum als Begründung für den Status als K1-Person herangezogen wird, ist es umso wichtiger, die FFP2-Maske wieder konsequent zu tragen und wir ersuchen alle Kollegen/innen, darauf zu achten.

Bitte auch darauf achten, dass zumindest nach 3 Stunden Tragedauer für 10 Minuten ein Ort aufgesucht werden soll, wo die Maske abgenommen werden kann.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt ab Betreten des Arbeitsplatzes FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes. Bei Tätigkeiten im Freien ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Standortleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen, ausgenommen davon sind nur jene Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen. Einzige Ausnahme ist die Alleinbenutzung des Dienstzimmers.

Für Bewohner/innen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

In den Räumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit anderen Personen, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche, Sanitärbereiche etc.) gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Büroräumlichkeiten

In Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche etc.) oder Gemeinschaftsbüros gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Fehltageregelung im Bereich Tagesstrukturen bleibt weiter ausgesetzt

Der Fonds Soziales Wien hat informiert, dass die Fehltageregelung im Bereich der Werkstätten und Tagesstrukturen auch im Jahr 2022 bis auf Widerruf ausgesetzt bleibt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 16. Dezember 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (23) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (8 Infektionen):

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 7. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 6. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. Dezember 2021)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021

·         2 Bewohner/innen Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 14. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 13. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 27. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 12. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 27. Dezember 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. Dezember 2021)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb WTB (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 06. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. Dezember 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)

    2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk