FinanzOnline liefert derzeit falsche Ergebniss

Die Arbeiterkammer warnt:

Zahlreiche Steuerpflichtige führen derzeit ihre Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das Vorjahr durch. Allerdings mit einem großen Wermutstropfen: Die Funktion „Vorberechnung“ bei FinanzOnline funktioniert nicht und liefert falsche Ergebnisse. Grund ist ein Programmierfehler.

Insbesondere sind der im Jahr 2019 neu eingeführte Familienbonus Plus sowie der Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag entweder gar nicht oder in unrichtiger Höhe ausgewiesen. Es kommt demzufolge zu großen Unsicherheiten bei den Steuerpflichtigen, wenn diese eine Gutschrift erwarten und sie dann auf dem Bildschirm bzw. auf dem Steuerberechnungsblatt mit einer Nachzahlung konfrontiert werden. Wurde beispielsweise der Familienbonus Plus bereits 2019 während des Jahres beim Arbeitgeber beantragt, so wird dieser bei der Vorberechnung fälschlich aufgrund eines Programmfehlers nicht mehr berücksichtigt, dementsprechend scheint eine sehr hohe Steuernachzahlung auf.

Finanzministerium gefordert

Da vielem, was Nutzer schwarz auf weiß auf dem Bildschirm sehen, kurzerhand Glauben geschenkt wird, noch dazu wenn es vom Finanzministerium kommt, sind die Steuerpflichtigen geschockt. Zumal es sich bei FinanzOnline um keine „fake-Seite“ handelt, die von irgendwelchen Internetbetrügern eingeschleust worden ist, sondern um eine offizielle Homepage.

Das Finanzministerium ist nun gefordert, diesen Programmierfehler ehestmöglich zu beheben und bis zum Zeitpunkt der Korrektur einen Vermerk bei FinanzOnline anzubringen, dass die Funktion „Vorberechnung“ derzeit nicht funktioniert oder diese Funktion vorübergehend überhaupt außer Kraft setzt.

Die Jahreslohnzettel der Arbeitgeber, der Pensionsversicherungsanstalt, der Krankenkassen und des AMS müssen erst bis 29. 2. ans Finanzamt übermittelt werden. Daher kann die große Masse ohnehin erst ab März eine aussagekräftige Berechnung durchführen lassen. Die Vorberechnung (falls bereits alle Jahreslohnzettel eingetroffen sind) sollte trotzdem richtig funktionieren und keine offensichtliche Falschberechnungen ausweisen.

Quelle: Homepage AK Tirol

BR-Wahl/Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am Donnerstag den 5. März 2020 findet von 13:30 bis voraussichtlich 15:30 in der WS Grundsteingasse eine Betriebsversammlung für alle Kolleg*innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH statt.

Da vom 30. März bis 2. April 2020 Betriebsratswahlen stattfinden, wird bei dieser Betriebsversammlung der Wahlvorstand gewählt. Vorschläge für den Wahlvorstand können bis spätestens drei Tage vor der Versammlung bei der BRV Angelika Hlawaty eingebracht werden. (per Mail oder Post)

Die Einladung mit der Tagesordnung ist in der Lesezone zu finden: \\kes\lesezone\BR\BBM\Betriebsversammlungen\2020_03_05_BV_Einladung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Angelika