Statusbericht des Krisenstabs 13.08.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 13. August, 16:00 Uhr

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Sobieskigasse (Test am 6. August, Ergebnis am 8. August – Kontaktzeitraum zwischen 5. und 6. August 2020, Quarantänezeitraum für berufliche Kontakte bei Jugend am Werk bis 16. August 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (2):

  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Herzmanskystraße
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Reichsapfelgasse

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mitte August haben die Landessanitätsdirektion Wien und der medizinische Krisenstab der Stadt Wien informiert, dass Wien als erstes österreichisches Bundesland die Grenze von mehr als 250.000 Tests überschritten hat. Aktuell ist auch Wien mit steigenden Infektionszahlen konfrontiert, wobei die meisten Infektionen im August innerhalb der Familie/des Haushalts (47,7 Prozent) nachgewiesen wurden, gefolgt von Infektionen am Arbeitsplatz (20,6 Prozent) sowie Infektionen von Reiserückkehrer/innen (8,7 Prozent), wobei bei letzteren ebenfalls eine steigende Tendenz festgestellt wurde.

Heimquarantäne bei K1-Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben

Seit Anfang August dauert die behördlich angeordnete Heimquarantäne für infizierte Personen nur noch 10 statt 14 Tage. Für manche Kontaktpersonen (K1-Personen) gilt das aber nicht, nämlich dann, wenn sie mit einer infizierten Person im selben Haushalt (und damit auch während der Quarantäne) leben. Wer mit einer COVID-19 positiv getesteten Person im gemeinsamen Haushalt lebt, ist die ganze Zeit über einem direkten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Es handelt sich dabei um einen „Hochrisikokontakt“.

Wie groß das Ansteckungsrisiko ist, hängt sehr von den Familien- und Wohnungsverhältnissen ab. Etwa wenn die Wohnsituation sehr beengt ist, viele Personen im gemeinsamen Haushalt leben und nur ein gemeinsames Badezimmer vorhanden ist, oder ob es getrennte Räume, 2 Badezimmer etc gibt. Da der letzte Tag der Quarantäne (10.Tag) potentiell auch der letzte infektiöse Kontakt sein könnte, kann es sein, dass der Amtsarzt/die Behörde verfügt, dass für die Kontaktperson/en weitere 10 Tage Quarantäne nötig sind – also insgesamt 20 Tage. Das gilt aber nur für die Kontaktperson/en und nicht für die/den positiv Getestete/n.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.