Information des Krisenstabs 17.09.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 17. September 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (6) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 16. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 16. September – Quarantänezeitraum bis 26. September 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 14. September bereits in Quarantäne, Ergebnis am 15. September – Quarantänezeitraum bis 24. September 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Jugend am Werk Zentrale (Test am 10. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 12. September – Quarantänezeitraum bis 20. September 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Perfektastraße (Test am 04. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 08. September – Quarantänezeitraum bis 18. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 8. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 9. September – Quarantänezeitraum bis 18. September 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 7. September bereits im Krankenstand, Ergebnis am 10. September – Quarantänezeitraum bis 17. September 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (4):

  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum
  • 1 Mitarbeiter/in Zentrale

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In der Pressekonferenz der Bundesregierung heute Nachmittag wurden weitere Verschärfungen bekannt gegeben, die mit Montag, 21. September 2020, in Kraft treten werden.

  1. Alle privaten Feiern in Innenräumen sind auf zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen begrenzt. In der eigenen Wohnung gilt das lediglich als Empfehlung. Begräbnisse und religiöse Veranstaltungen sind ausgenommen.
  2. In der Gastronomie sind maximal zehn Personen an einem Tisch gestattet, gegessen und getrunken werden darf nur im Sitzen, der Barbetrieb ist untersagt. Auch für geschlossene Gesellschaften gilt künftig die Sperrstunde 1.00 Uhr.
  3. Schutzmasken müssen ab Montag zusätzlich auf Märkten und Messen auch im Freien getragen werden, in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch für die Gäste, außer sie sitzen am Tisch.

Allgemeine Verhaltensregeln bei Jugend am Werk

Aufgrund der steigenden Fallzahlen weisen wir nochmals auf die generellen Verhaltensregeln am Arbeitsplatz hin:

  • In kleinen Büros, in denen eine Mindestdistanz von 1 Meter untereinander nicht eingehalten werden kann, soll niemals mehr als 1 Person anwesend sein (Gespräche über Distanz sind durch die offene Tür möglich) in größeren Räumen können auch mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein (eine Mindestdistanz von 1 Meter untereinander ist erforderlich) – dies gilt auch für Gemeinschaftsräume bzw. Küchen
  • Notwendige Übergaben von Material bitte nur mittels Ablage auf einem Platz und Rückzug einer Person, während die andere das Material holt/bearbeitet.
  • Besprechungen nach Möglichkeit per Telefon – oder – in einem Mindestabstand von 1 Meter zueinander.
  • Speziell in den Pausen (zB: Mittagessen, Rauchen) ist darauf zu achten, dass der Abstand auch im Freien zueinander mindestens 1 Meter (je mehr Abstand, desto besser), da hier besonders leicht darauf vergessen wird und gleichzeitig ein Mund-Nasen-Schutz kaum getragen werden kann.
  • Falls ein Aufzug vorhanden ist, sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig fahren und es ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Bei gemeinsamem Aufenthalt in größeren Räumen bitte häufig und gut lüften (im Idealfall mindestens alle 30 Minuten 5 Minuten auf Durchzug)!
  • Mehrmals täglich Hände waschen oder desinfizieren!
  • In die Ellenbeuge husten, niesen!
  • Bei Infektionen der Atemwege bitte nicht in die Arbeit kommen! (bzw. völlige Ausheilung abwarten)
  • Allgemeine Kontaktbeschränkungen bitte weiter beachten und bitte auch bei privaten Treffen mit Kollegen/innen auf die Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten!!   

Corona-Ampel ORANGE
Aktuelles aus dem Bereich der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Seitens der Fördergeber der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH gibt es aktuell keine Veränderung gegenüber den bestehenden Abläufen. Das heißt, dass trotz orangener Ampelfarbe die Ausbildungen in den Lehrbetrieben überwiegend als Präsenzausbildung durchgeführt wird. Die genauen Abläufe für etwaige Gruppenteilungen werden wie gehabt von den Leitungen kommuniziert.

Aufgrund der steigenden Zahl an Verdachtsfällen und K1-Personen bei den Teilnehmer/innen, möchten wir nochmals darum bitten, die Teilnehmer/innen zu sensibilisieren, auch außerhalb unserer Standorte die Abstandsregelungen und Hygiene-Empfehlungen einzuhalten.

Corona-Ampel ORANGE
Aktuelles aus dem Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH – WOHNEN

Die Corona-Ampel in Wien ist derzeit auf orange geschaltet. Aus diesem Grund gelten ab sofort folgende Handlungsrichtlinien im Bereich Wohnen:

  • Alle Personen (Betreuer/innen, Bewohner/innen, Reinigungskräfte, Zivildiener, Praktikant/innen sowie administrative Fachkräfte, Leitungen und Leitungsstellvertretungen) müssen in Gemeinschaftsräumen, sofern auch andere Personen im näheren Umfeld sind, und am Gang einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Falls Bewohner/innen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen bzw. können, bitten wir um Rücksprache mit der jeweiligen Wohnverbundleitung.
  • Es ist weiterhin darauf zu achten, dass ausreichend Abstand (mindestens 1 Meter) zu allen Personen gehalten wird.
  • Der Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin immer zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Während der Pausen, auch im Freien und besonders beim Essen ist ebenso auf die Abstandsregelung zu achten!
  • Zusätzlich ist es notwendig, die Innenräume alle 30 Minuten zumindest für die Dauer von 5 Minuten gut zu lüften. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn sich mehrere Personen über einen längeren Zeitraum in Innenräumen befinden (z.B. Abendessen in einer Wohngemeinschaft mit ausreichend Abstand oder Teambesprechungen mit ausreichend Abstand).
  • Bitte in Gemeinschaftsbüros ebenso auf den Abstand achten bzw. in Absprache mit der Wohnverbundleitung erforderliche Maßnahmen (z.B. Planung von Außenterminen, Einführung von Schichtdiensten) umsetzen.

Corona-Ampel ORANGE

Dienstabdeckung in Wohngemeinschaften

Da wir aufgrund von zunehmenden Absonderungsbescheiden (Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen) davon ausgehen, dass in vielen Wohngemeinschaften Vormittagsdienste bzw. Nachmittagsdienste zu besetzen sein werden, gilt ab sofort folgender Ablauf:

In Absprache mit der Wohnverbundleitung wird gemeinsam mit den Betreuer/innen der teilbetreuten Stützpunkte erarbeitet, wer im Bedarf Dienste in Wohngemeinschaften übernimmt und wer weiterhin im teilbetreuten Wohnen arbeitet. Wichtig ist, dass wir schnell reagieren können, wenn zusätzliches Personal in den WGs benötigt wird.

Uns ist es ein Anliegen, dass die Betreuer/innen schon im Vorfeld wissen, in welchen Wohngemeinschaften sie eventuell Dienste übernehmen müssen.

Corona-Ampel ORANGE

Aktuelles aus dem Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH – WERKSTÄTTE, MOBILITÄT und BERUFLICHE INTEGRATION

Für die Werkstätten und Tagesstrukturen wurde auf Basis der ursprünglichen Empfehlungen der Bundesregierung ein Konzept zur Erbringung der Dienstleistung erstellt. Alle Mitarbeiter/innen können dies im Detail in der Lesezone unter folgendem Link einsehen: Betreuungskonzept Tagesstruktur Corona-Ampel. Das Betreuungskonzept definiert die Rahmenbedingungen und die Basisrichtlinien.

Die Standortleitungen der Werkstätten und Tagesstrukturen stehen für Detailfragen zur Verfügung und können notwendige Informationen hinsichtlich ortsabhängiger und individueller Sondersituationen geben.

Wesentliche Neuerung ist, dass bei den Ampelphasen Orange (aktuell) und Rot die Betreuungsmöglichkeiten um telefonische und aufsuchende Betreuung erweitert wurden. Die Entscheidung über die Arten der möglichen Betreuungsformen, die am jeweiligen Standort zur Umsetzung kommen, obliegt der jeweiligen Standortleitung.

Aufrecht bleibt: Sollte es zu personellen Engpässen im Bereich vollbetreutes Wohnen kommen und sollten diese nicht ausreichend durch den Einsatz von Mitarbeiter/innen aus dem teilbetreuten Wohnen ausgeglichen werden können, so werden auch wieder Mitarbeiter/innen aus dem Werkstättenbereich die Kolleginnen und Kollegen im Wohnen unterstützen – für diesen innerbetrieblichen Zusammenhalt möchten wir uns seitens des Krisenstabs schon jetzt bedanken!

Die sichere und risikoarme Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer steht ganz klar im Mittelpunkt. Auftragsarbeiten können gerne angenommen werden, sofern sie sich mit den derzeit geltenden Rahmenbedingungen gut vereinbaren lassen.

Mobilität – Fahrtendienst

Die Vorgaben zur Durchführung der Beförderung von Nutzerinnen und Nutzern durch den Fahrtendienst bleiben unverändert und können ebenfalls dem Konzept entnommen werden.

Einschränkung der Aktivitäten

®      Alle Aktivitäten wie die Veranstaltung von Festen, Feiern, internen Märkten, Urlaubsaktionen sowie auch die Teilnahme an externen Märkten sind bis Jahresende ausgesetzt.

®      Auch die Kaffeehäuser an den Standorten stehen vorerst nur Nutzerinnen und Nutzern sowie Mitarbeiter/innen der jeweiligen Standorte zur Verfügung.

®      Indoor-Sport kann weiterhin nur im Einzelsetting abgehalten werden.

®      Auch Singen in geschlossenen Räumen sowie Musizieren und Tanzen in der Gruppe sind weiterhin nicht möglich.

Bei Fragen dazu bitte ebenfalls jederzeit an die jeweilige Standortleitung wenden.

Projekte der beruflichen Integration

Für die Beratungsprojekte der beruflichen Integration am Standort Obere Donaustraße wurde ebenfalls ein eigenes Konzept erstellt, welches unter folgendem Link von allen Mitarbeiter/innen eingesehen werden kann: Beratungskonzept Standort Obere Donaustraße. Das Konzept definiert die Rahmenbedingungen und die Basisrichtlinien.

Die Standortleitungen stehen für Detailfragen zur Verfügung und können notwendige Informationen hinsichtlich ortsabhängiger und individueller Sondersituationen geben.

Für die Projekte Absprung und Inklusive Lehrredaktion gilt das Betreuungskonzept Tagesstruktur Corona-Ampel.

Aktuelle Situation für schwangere Arbeitnehmerinnen

Bei der Beschäftigung von schwangeren Arbeitnehmerinnen in der aktuellen Pandemiesituation sind erhöhte Schutzmaßnahmen zu treffen, es gilt jedoch KEIN generelles Beschäftigungsverbot.

Um eine erhöhte Infektionsgefahr zu vermeiden, darf ein Mindestabstand von 1 Meter (von Gesicht zu Gesicht) nicht unterschritten werden.

Wenn dieser Mindestabstand zwischen Kunden/innen und Betreuerin nach jeweils aktueller Einschätzung zu gewährleisten ist, spricht nichts gegen das Arbeiten von Schwangeren mit Kunden/innen.

Daher muss jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob ein weiterer Einsatz einer schwangeren Arbeitnehmerin möglich ist.

Hinweis Grippeimpfung

Anfang der Woche hat die Stadt Wien den offiziellen Start der Gratis-Impf-Aktion ab 1. Oktober 2020 angekündigt. Die Grippe-Impfung gibt es nach Terminvereinbarung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt, in Ambulatorien und sogar in einer eigens umgebauten Straßenbahn. Wien will mit der Aktion möglichst viele Wienerinnen und Wiener dazu bewegen, sich gegen die saisonale Influenza impfen zu lassen.
Seitens Jugend am Werk haben wir bereits im Sommer Impfbedarf für alle Mitarbeiter/innen, sowie auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Teilnehmer/innen eingemeldet – knapp 6.500 Impfdosen.

Kommende Woche wird der genaue Ablauf geklärt und wir werden die entsprechenden Informationen aussenden.

Hinweis betreffend der Abrechnung der Kurzarbeit

Die Aufrollung der Kurzarbeit für die betroffenen Mitarbeiter/innen ist erfolgt und die Kalkulation der Beträge im Mitarbeiter/innen-Portal für Sie abrufbar.
Rund 200 Mitarbeiter/innen haben aufgrund von genommenen Urlauben eine Nachzahlung als Ergebnis der Kalkulation und haben diese Nachzahlungen auch bereits diese Woche erhalten.
Gleichzeitig sind rund 250 Mitarbeiter/innen von einer Rückforderung betroffen.

Diese Abrechnungen werden aktuell noch einer weiteren Prüfung unterzogen und es kommt zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Verrechnung.

In allen Fällen arbeiten wir bereits intensiv daran, möglichst soziale Lösungen für alle betroffenen Mitarbeiter/innen zu finden.

Kindergarten-Corona-Hotline

Seit dem 7. September gibt es eine zentrale Anlaufstelle für die vielfältigen Fragen zum Thema Corona und Wiener Kindergärten. Die Wiener Kindergärten Corona-Hotline ist unter der Telefonnummer +43 1 901 41 wochentags jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr für alle Wienerinnen und Wiener erreichbar.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern.

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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