Information des Krisenstabs 05.11.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 5. November 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (8) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 29. Oktober, Ergebnis am 2. November – angeordneter Quarantänezeitraum bis 18. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 31. Oktober, Ergebnis am 4. November – angeordneter Quarantänezeitraum bis 11. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 31. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 10. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Inzersdorfer Straße (Test am 30. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 9. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 30. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 9. November 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Ayrenhoffgasse (Test am 28. Oktober, Ergebnis am 31. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 7. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 27. Oktober bereits im Krankenstand, Ergebnis am 29. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 6. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 20. Oktober, Ergebnis am 22. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 5. November 2020) 

Aktuelle Verdachtsfälle (9):

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Herzmanskystraße
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Vorgartenstraße
  • 3 Bewohner/innen Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße
  • 1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Da in immer mehr Bereichen bei Jugend am Werk über längere Zeiträume hindurch ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, möchten wir darauf hinweisen, dass der Mund-Nasen-Schutz gewechselt werden sollte, wenn eine Durchfeuchtung des Materials erkennbar ist. Außerdem sollten regelmäßig kurze „Maskenpausen“ erfolgen, in denen die Maske in sicherer Umgebung (etwa im Freien) für ein paar Minuten abgelegt wird. Die Organisation der „Maskenpausen“ obliegt der jeweiligen Standortleitung, um einen reibungslosen Ablauf für die jeweiligen Dienstleistungsbereiche zu gewährleisten.

Als Arbeitgeber stellt Jugend am Werk bei Bedarf seinen Mitarbeiter/innen selbstverständlich Mund-Nasen-Schutz-Masken zu Verfügung – bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit Ihrer Standortleitung in Verbindung.

Durchgehender Mund-Nasen-Schutz in der Erika-Stubenvoll-Akademie, bei Teamsitzungen, etc

Mit der Schutzmaßnahmenverordnung wurde für Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen festgelegt, dass von allen Beteiligten ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Maske (kein Visier) nun auch während der Ausbildung/Schulung zu tragen ist. Die bisherige Regelung, dass Teilnehmer/innen am Sitzplatz und Vortragende den Mund-Nasen-Schutz ablegen können, gilt damit nicht mehr!

Die gleichen Regelungen (durchgehend Mund-Nasen-Schutz auch bei zugewiesenen Sitzplätzen und 1-Meter-Abstand zueinander) gelten ab sofort auch für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in der Erika-Stubenvoll-Akademie, Teamsitzungen, Krisenstab, Supervision sowie für Besprechungstermine mit mehreren Personen.

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geplant

Heute wurde auch ein Initiativantrag für die Sondersitzung des Nationalrats zum Thema Sonderbetreuungszeit als Verlängerung des Pflegeurlaubs für Eltern und Alleinerziehende für Kinder unter 14 angekündigt. Geplant ist, dass rückwirkend mit 1. November 2020 ein Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 besteht und die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig ist. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne.
Sobald hier die Rahmenbedingungen beschlossen wurden, werden wir seitens des Krisenstabs umgehend informieren.

Aktuelle Information zum Thema Staff-Testing für Mitarbeiter/innen

Das Staff Testing, für das sich Kollegen/innen vor einigen Wochen anmelden konnten, wurde mittlerweile in seinen Zugangsbestimmungen verändert.

Diese Testschiene ist nun nicht mehr für symptomfreie K1-Personen gedacht.

Aktuell werden hier nur noch die bereits eingemeldeten Mitarbeiter/innen getestet, wenn diese befürchten, aufgrund eines Anlassfalles einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen zu sein, ABER NICHT als K1-Personen zu klassifizieren sind. Es gibt zudem leider sehr lange Wartezeiten.

Weiterhin gilt, dass jedes Staff Testing nur in Absprache mit der Leitung erfolgen soll.

Ablauf:

Meldung bei 01/259 62 12 (Gesundheitszentrum, Wien 21) oder 01/688 21 60 (Gesundheitszentrum,

Wien 10) in der Zeit von 8:00-13:00 für die Testung und anschließend wird ein Termin zugewiesen.

Aktualisierung der Informationen zum Thema Corona-Virus in leichter Sprache des Fonds Soziales Wien

Der Fonds Soziales Wien hat die Informationen in leichter Sprache zum Corona-Virus aktualisiert – diese sind ab sofort auch in der Lesezone/PR-Abteilung abrufbar.

Aktuelle Schutzmaßnahmen – Information in verschiedenen Sprachen

Die Stadt Wien bietet als Service die aktuelle Information zu den Schutzmaßnahmen auch in mehreren Sprachen auf ihrer Webseite an.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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