Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Artikel Von der Homepage des ÖGB:

ÖGB setzt sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch

Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wird im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern

Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne

Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.

 

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