Information Krisenstab 26.11.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 26. November 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (31) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 25. November – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 24. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb WTB (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         3 Bewohner/innen Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 21. November – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 21. November – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 19. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)

·         1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 19. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 20. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)

·         5 Bewohner/innen Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 19. November, – Quarantänezeitraum bis 29. November 2020)

·         2 Mitarbeiter/innen Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 19. November, – Quarantänezeitraum bis 29. November 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Landstraße (Test am 18. November, – Quarantänezeitraum bis 28. November 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 18. November – Quarantänezeitraum bis 28. November 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 18. November, – Quarantänezeitraum bis 28. November 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 18. November, – Quarantänezeitraum bis 28. November 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 17. November, – Quarantänezeitraum bis 27. November 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 17. November, – Quarantänezeitraum bis 27. November 2020)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 16. November – Quarantänezeitraum bis 26. November 2020)

·         2 Mitarbeiter/innen Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 16. November, – Quarantänezeitraum bis 26. November 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 16. November, – Quarantänezeitraum bis 26. November 2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Seit Montag, 23. November, werden im täglichen Statusbericht zur Jugend am Werk nur mehr die positiv getesteten Fälle aufgelistet, da es bei den „Verdachtsfällen“ immer wieder zu Nachmeldungen und Verzögerungen und damit verspäteten oder nicht mehr korrekten Angaben kam.

Informationen zu Massentests und neuen Checkboxen

Seitens der Bundesregierung wurden Massentests in der Bevölkerung angekündigt und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat in einem Interview heute angekündigt, dass in der Stadt Wien von 2. bis 13. Dezember 2020 COVID-19-Massentests stattfinden sollen. Gerechnet wird mit einer Teilnahme von 1,2 Millionen Menschen und die Abwicklung soll in Kooperation mit dem Bundesheer an drei Standorten in Wien erfolgen. Geplant sind Testlinien in der Wiener Stadthalle in Wien 15, in der Marxhalle in Wien 3 sowie in der Messehalle im Prater in Wien 2.

Bei grippeähnlichen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen können Checkboxen in Wien aufgesucht werden – in diesen mobilen Containern mit einer allgemeinmedizinischen Ordination werden die angemeldeten Patientinnen und Patienten vor den Behandlungen kostenlos mit Antigen-Schnelltests auf eine mögliche COVID-19-Erkrankung getestet. Bei einem positiven Test werden notwendige Maßnahmen sofort veranlasst und bei einem negativen Ergebnis kann eine Behandlung der grippeähnlichen Symptome direkt in der Checkbox durch anwesende Ärzte/innen erfolgen. Die Checkboxen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet und da das Angebot sehr gut angenommen wurde, wurden diese Woche drei weitere Standorte (in Simmering, Meidling sowie in der Leopoldstadt) eröffnet. Informationen gibt es unter https://coronavirus.wien.gv.at/site/checkboxen/

Informationen zur Grippeimpfung

Diese Woche hat Jugend am Werk die bestellten Dosen des Grippeimpfstoffs erhalten – damit kann die Impfung aller Mitarbeiter/innen, die bereits ihr Interesse der jeweiligen Arbeitsmedizinerin rückgemeldet haben, erfolgen. Diese Kollegen/innen erhalten in Kürze ein E-Mail von Benjamin Fritz, Projektassistenz der Bereichsleitung Dienstleistungsmanagement, mit allen notwendigen Informationen und dem Link zur digitalen Terminvergabe. Die Impfungen selbst erfolgen für die Bereiche Verein und Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in der Zentrale durch Arbeitsmedizinerin Dr.in Ursula Immervoll und für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH im Lehrbetrieb Technologiezentrum durch Arbeitsmedizinerin Dr.in Sylvia Fuchs.

Falls Kolleginnen und Kollegen sich bis dato noch nicht für die Impfung angemeldet haben, sich aber impfen lassen wollen, sind noch ausreichend zusätzliche Impfstoffe vorhanden. Bei Interesse bitte um ein E-Mail an die Arbeitsmedizin: für die Bereiche Verein und Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH an Dr.in Ursula Immervoll (ursula.immervoll@jaw.at) und für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH an Dr.in Sylvia Fuchs (sylvia.fuchs@jaw.at).

Betreffend einer Impfung für Menschen mit Lernschwierigkeiten hat sich bereits die Rettungsorganisation „Grünes Kreuz“ mit Jugend am Werk in Verbindung gesetzt.

Information betreffend Sonderbetreuungszeit

Im Nationalrat wurde der Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit (der rückwirkend ab November beantragt werden kann, allerdings nur dann zum Tragen kommt, wenn keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung stehen) bereits beschlossen. Da aktuell die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Betreuung anbieten, stehen Betreuungsstrukturen zur Verfügung, dafür würde die Sonderbetreuung dann greifen, wenn ein Kind aufgrund einer Quarantäneanordnung die Wohnung nicht verlassen darf. Bei einer COVID-19-Erkrankung eines Kindes legen die Erläuterungen zur Gesetzesnovelle dar, dass zuerst ein noch vorhandener Pflegeurlaub zu konsumieren ist. Wirksam werden die neuen Bestimmungen aber erst, nachdem sich der Bundesrat am 3. Dezember in seiner Sitzung damit befasst hat.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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