Information des Krisenstabs 30.11.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 30. November 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (16) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 28. November – Quarantänezeitraum bis 8. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Anton-Bosch-Gasse (Test am 26. November, – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 25. November – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 24. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb WTB (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 3 Bewohner/innen Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 21. November – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 21. November – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 19. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 19. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 20. November – Quarantänezeitraum bis 30. November 2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der diese Woche startenden Massentests erfolgt auch heute eine Aussendung des Krisenstabs mit ersten Informationen dazu.

Informationen betreffend der geplanten Massentests

In Wien sollen nun ab 4. Dezember Massentests durchgeführt werden – das genaue Anmeldeprocedere ist noch nicht geklärt, spätestens aber für das Krisenstabsmail am 3. Dezember sollten die notwendigen Informationen vorliegen und werden dann vom Krisenstab kommuniziert. Ganz wichtig im Zusammenhang mit den Massentests ist aber der Hinweis, dass ein negatives Testergebnis nur für den aktuellen Testtag gilt – eine Teilnahme am Massentest bedeutet damit nicht, dass man die Einhaltung von Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit nicht mehr so ernst nehmen muss oder dass man die nächsten 10 Tage oder über Weihnachten nicht erkranken oder das Virus übertragen kann.

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend am Werk, die an den Massentests teilnehmen möchten (es gibt hier keine Verpflichtung zur Teilnahme seitens Jugend am Werk!), dies so organisieren, dass eine Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.

Falls eine Teilnahme nur während der Arbeitszeit möglich ist, kann nach Rücksprache mit der Standortleitung und unter der Bedingung, dass der laufende Betrieb bei Jugend am Werk nicht beeinträchtigt wird, eine Teilnahme an der Massentestung auch in der Dienstzeit erfolgen (in der Zeiterfassung kann die Standortleitung mit „B: Dienstverhinderung §8“ und „E: Dienstverhinderung §8“ eintragen, dazu die Begründung „Massentestung“).
Falls bei der Massentestung ein positives Testergebnis erhalten wird, ist bitte umgehend die Standortleitung zu verständigen, da die Quarantäne bis zum Ergebnis des nachfolgenden Mund-Nasen-Abstrich-Tests bereits vor Ort ausgesprochen wird.

Teststraße speziell für Besucher/innen in Pflegeheimen und Spitälern sowie Mitarbeiter/innen in Gesundheitsberufen

Mit 1. Dezember gibt es beim Austria Center Vienna (ACV) in der Donaustadt eine weitere Teststraße – speziell für Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Spitälern sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitsberufen, in der kritischen Infrastruktur oder bei Blaulicht-Organisationen – sofern keine akuten Symptome vorhanden sind. Nach einer Online-Anmeldung kann man täglich von 7 bis 19 Uhr am überdachten Vorplatz vor dem Kongresszentrum einen kostenlosen Schnelltest durchführen. Für Personen mit Symptomen und mobilitätseingeschränkte Personen gibt es die Möglichkeit, mit dem eigenen Auto anzureisen und die Testung sicher im Parkdeck durchzuführen.

Voraussetzung für die Gratis-Testung sowohl im Walk-In als auch im Drive-In ist eine Online-Registrierung unter www.acv.at/schnelltest. Zum Test beim Austria Center Vienna mitzubringen sind ein Mund-Nasen-Schutz, ein Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein oder E-Card mit Foto), die Sozialversicherungsnummer sowie der bei der Registrierung erhaltene QR-Code (am Smartphone oder ausgedruckt).

Corona-Schutz für schwangere Frauen

Da Schwangere nach jüngsten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, sollen sie künftig stärker geschützt werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat daher letzte Woche eine Gesetzesnovelle beschlossen, dass Frauen in Berufen mit Körperkontakt ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen sind, sofern weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt (zB Telearbeit) möglich ist. Die Regelung wird Mitte Dezember in Kraft treten, da nach dem notwendigen Beschluss im Nationalrat am 10./11. Dezember auch der Beschluss des Bundesrats (16./17. Dezember 2020) notwendig ist. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 31. März 2021.

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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