Information des Krisenstabs 3.12.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 3. Dezember 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (15) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Mitarbeiter/in Zeitlich befristetes Wohnen Hyblerpark (Test am 30. November  -Quarantänezeitraum bis 10. Dezember 2020)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 28. November – Quarantänezeitraum bis 8. Dezember 2020)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Im Werd (Test am 28. November – Quarantänezeitraum bis 8. Dezember 2020)

·         1 Bewohner/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 28. November – Quarantänezeitraum bis 8. Dezember 2020)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Hirschstetten (Test am 27. November – Quarantänezeitraum bis 7. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Anton-Bosch-Gasse (Test am 26. November, – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 25. November – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Felix-Slavik-Straße (Test am 23. November – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 24. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb WTB (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

·         3 Bewohner/innen Wohnhaus Herzmanskystraße (Test am 23. November, – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am Mittwoch wurden seitens der Bundesregierung erste Lockerungsmaßnahmen betreffend Handel und Schulen angekündigt, gleichzeitig aber auch Verschärfungen, etwa beim Thema Urlaubsreisen, bekannt gegeben. Da die entsprechende Notmaßnahmenverordnung noch nicht veröffentlicht wurde, sind die konkreten Bestimmungen aber noch nicht fixiert.

Informationen zum neuen Quarantänequartier

Anfang dieser Woche ist eine wichtige Entscheidung gefallen und es gibt nun auch für Bewohner/innen mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung, die positiv auf COVID-19 getestet sind und nicht gut am jeweiligen Standort isoliert werden können, die Möglichkeit eines Ersatzquartiers im Geriatriezentrum am Wienerwald. Das bedeutet eine wichtige Entlastung im vollbetreuten Wohnen!
Der Quartiergeber Arbeitersamariterbund übernimmt gemeinsam mit der Volkshilfe Wien die Betreuung vor Ort. Es ist jedoch erforderlich, dass Bezugsbetreuer/innen die Kollegen/innen von der Volkshilfe vor Ort betreffend der fremdunterbrachten Bewohner/innen unterstützen.

Grundsätzlich kann eine Verlegung in das Quarantänequartier nur nach Rücksprache mit der Bereichsleitung Wohnen oder an Wochenenden und Feiertagen durch den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Jugend am Werk Corona-Telefons erfolgen.

Informationen zur Anmeldung für Massentests

Unter https://coronavirus.wien.gv.at/site/massentests/ ist die Anmeldung für die Massentests in Wien möglich, wichtige Fragen rund um das Thema Massentests werden unter https://coronavirus.wien.gv.at/site/faq-massentests/ beantwortet. Wir bitten, diese Informationen auch an Teilnehmer/innen, Bewohner/innen, Jugendliche weiterzuleiten. Seitens Jugend am Werk gibt es keine Verpflichtung dazu, an den Massentests teilzunehmen, wir unterstützen aber die Bemühungen der Bundesregierung und der Stadt Wien, damit eine möglichst große Zahl an Personen teilnimmt.

Informationen zum Thema Testungen intern bei Jugend am Werk

Da wir im Krisenstab immer wieder gefragt werden, warum keine regelmäßige Testung (alle 1-2 Tage) aller Mitarbeiter/innen erfolgt, möchten wir zu diesem Thema Stellung beziehen. Um alle Mitarbeiter/innen mit direktem persönlichen Kontakt während der Arbeit regelmäßig testen zu können, ist ausgebildetes medizinisches Personal notwendig. Innerhalb von Jugend am Werk haben wir hier keine personellen Ressourcen und können damit regelmäßige Testungen nicht selbst durchführen – zudem sind diese Testungen im Bereich der Behindertenhilfe nicht gesetzlich vorgeschrieben (auch wenn manche Medienberichte dies fälschlicherweise schreiben) und damit auch keine standardisierten Screenings (Testung aller Personen an einem Standort) vorgesehen.

Die Arbeitsmedizin weist zudem im Krisenstab darauf hin, dass eine Testung immer nur eine Momentaufnahme ist und nur am jeweiligen Testtag darüber Auskunft gibt, ob man COVID-19-positiv ist. Die regelmäßige Testung bringt damit eine „Scheinsicherheit“ und im Bereich der Alten- und Pflegeheime sind trotz regelmäßiger Personaltestungen hohe Ansteckungsraten gemeldet worden.

Welche Möglichkeiten gibt es aktuell (wobei es hier unterschiedlich lange Warte- und Vorlaufzeiten gibt):

1.    Die Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk können das so genannte Staff-Testing nutzen – das können allerdings „nur“ Kontaktpersonen der Kategorie 2 nutzen – die Anmeldung erfolgt über die Leitung, sofern von Mitarbeiter/innen gewünscht. Die konkrete Termine vereinbaren die Mitarbeiter/innen dann nach Rücksprache mit der Standortleitung

2.    So genannte „Screenings“ werden vor allem im Bereich der Altenbetreuung und Pflege durchgeführt und dabei werden alle Personen eines Standorts durchgetestet – hier fallen Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht hinein – fallweise gibt es Zufallstestungen bei Jugend am Werk

3.    Treten 2 oder mehr positive COVID-19-Fälle an einem Standort auf, besteht nach Rücksprache mit der Bereichsleitung oder dem Corona-Bereitschaftsdienst am Wochenende die Möglichkeit einer Akuttestung, bei der mobile Testteams zum jeweiligen Standort kommen und alle Personen mittels Schnelltestverfahren durchtesten – dies wurde schon mehrfach seitens Jugend am Werk beantragt und auch durchgeführt.

4.    Für eine Abklärung, ob eine Grippe oder eine COVID-19-Erkrankung vorliegt, gibt es die kürzlich eingeführten Checkboxen in Wien

5.    Im Austria-Center-Vienna wurde eine Teststraße speziell auch für Personal aus Gesundheits- und Pflegeberufen und kritischer Infrastruktur eingerichtet, die gerne auch von Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk genutzt werden kann.

Information zum Tragen von FFP2-Masken

FFP2-Masken sollen immer dann von Mitarbeiter/innen getragen werden, wenn Teilnehmer/innen keinen Mund-Nasen-Schutz behinderungsbedingt oder aufgrund eines Attestes tragen können und der Abstand nicht eingehalten werden kann. FFP2-Masken schützen so sowohl die Mitarbeiter/innen, als auch die Teilnehmer/innen. Die entsprechende Anzahl an FFP2-Masken stellt Jugend am Werk zur Verfügung. Entsprechende Dokumente und Anweisungen wurden seitens der Arbeitsmedizin aktualisiert, um hier die nötige Klarheit zu schaffen und sind sowohl in der Lesezone/PR-Abteilung als auch in Kürze im Intranet im Corona-Infobereich abrufbar:

®      Arbeitsmedizin Anweisung Verhalten Betreuung

®      Arbeitsmedizin Anweisung Verhalten Reinigungskräfte

®      Arbeitsmedizin Anweisung Betreuung erkrankte Personen

Informationen zur Telearbeit bei Jugend am Werk

Trotz diverser geplanter Lockerungen im Bereich Handel oder bei den Schulen empfiehlt die Bundesregierung, Arbeiten möglichst von zu Hause aus zu erledigen, sofern vor Ort nicht ein Mindestabstand von einem Meter oder andere Schutzmaßnahmen (zB MNS tragen) eingehalten werden können. In der Zentrale werden die Abteilungen nun wieder stärker als nur mit Minimalbesetzung besetzt, natürlich unter der Voraussetzung, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Dort wo es sinnvoll erscheint, können Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk weiter jene Tätigkeiten, bei denen dies möglich ist, von zu Hause aus erledigen, sofern die Erreichbarkeit während der Dienstzeit und die Erfüllung der Dienstleistung gewährleistet ist. Wichtig ist, dass Telearbeit nur nach Rücksprache mit der Standortleitung und der freiwilligen Bereitschaft der Dienstnehmer/innen möglich ist und eine mündliche Vereinbarung geschlossen wird – diese ist zeitlich befristet entsprechend dem Entwurf der jeweiligen Verordnung und läuft nach derzeitigem Stand mit 31. Dezember 2020 aus.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Berufsausbildung

Für die Projekte des AMS sowie des SMS liegen noch keine Änderungen zur aktuellen Vorgehensweise vor, die damit weiter gültig ist. Sobald neue Informationen vorliegen, werden die Leitungen von der Bereichsleitung informiert.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Berufliche Integration

Im Fokus steht: Die Teilnehmer/innen sind bestmöglich zu unterstützen und jeder Anfrage nach einem persönlichen Beratungsgespräch ist unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen Folge zu leisten. Es ist darauf zu achten, dass auch der fachliche Austausch der Mitarbeiter/innen unter den verschiedenen Projekten gewährleistet ist.

Beratungs-Projekte am Standort Obere Donaustraße – Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Berufsausbildungsassistenz (NEBA-Projekte im Auftrag des Sozialministeriumservice), IFD-Jobwärts, Berufsausbildungsassistenz BBE

Es wird weiterhin empfohlen, dass die Büroräumlichkeiten nach Möglichkeit nur einzeln genutzt werden. Es ist jedoch für jedes Projekt ein Journaldienst vor Ort. Die Beratungen finden nach Möglichkeit telefonisch oder online statt. Wichtige, von Teilnehmer/innen gewünschte persönliche Beratungsgespräche werden ab Montag 7. Dezember durchgeführt.

Projekt Absprung

Das Projekt bleibt weiterhin geöffnet. Teilnehmer/innen können auf Wunsch zuhause bleiben. Beratung und Unterstützung kann auch telefonisch oder online erfolgen. Zusätzlich zum Distance Learning werden täglich Trainingseinheiten und Lernunterstützung in den Projekträumlichkeiten angeboten, die von den Teilnehmer/innen freiwillig besucht werden können.

Inklusive Lehrredaktion

Die weitere Nutzung der Räumlichkeiten im ORF-Zentrum werden von der Leitung neuerlich geklärt. Ziel wäre es auch hier weiterhin, dass Teilnehmer/innen auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Inklusiven Lehrredaktion tageweise nutzen können wie bisher. Eine Detailinformation dazu wird von der Leitung an die Mitarbeiter/innen weitergegeben.

Teilqualifizierung Altmannsdorf

Die Ausbildungsmöglichkeit vor Ort bleibt weiterhin für alle Teilnehmer/innen geöffnet. Im Bedarfsfall wurde vorgesorgt, die Teilnehmer/innen werden mit I-Pads ausgestattet und es wird auf Distance-Learning umgestellt.

Informationen für Mitarbeiter/innen im Bereich Werkstätten und Tagesstrukturen

Aktuell bleiben die Tagesstrukturen wie auch bisher weiterhin geöffnet und alle Teilnehmer/innen, unabhängig davon, ob sie in einer Wohngemeinschaft, bei Angehörigen oder selbstständig wohnen, können in die Werkstätten und Tagesstrukturen kommen. Alle Teilnehmer/innen, die nicht unbedingt Betreuung benötigen, werden aber weiterhin gebeten, zuhause zu bleiben.

Von 7. Dezember bis derzeit voraussichtlich 7. Jänner 2021 bleiben weiterhin alle dislozierten Arbeiten eingestellt. Auch die Volontariate, die von der Praktischen Berufsorientierung durchgeführt werden, werden für diesen Zeitraum ausgesetzt.

Sämtliche Sicherheits- und Hygienebestimmungen wie im Konzept dargelegt, bleiben weiterhin aufrecht. Auch hinsichtlich der Ausübung von Sport, Musizieren, etc.

Informationen zur Grippeimpfung

Derzeit findet die Grippeimpfung innerhalb von Jugend am Werk statt und es ist noch ausreichend Impfstoff vorhanden! Falls sich also Kolleginnen und Kollegen noch für die Impfung anmelden möchten, bitte um ein E-Mail an die Arbeitsmedizin: für die Bereiche Verein und Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH an Dr.in Ursula Immervoll (ursula.immervoll@jaw.at) und für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH an Dr.in Sylvia Fuchs (sylvia.fuchs@jaw.at).

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Tagesaktuelle offizielle Informationen auf der Informationsseite des Sozialministeriums

Informationen zur Corona-Ampel

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus bitte an die Infoline der AGES unter 0800 555 621

Im konkreten Verdachtsfall bitte die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren!

Informationen in leichter Sprache vom Sozialministerium

Informationsseite des Beratungszentrums BIZEPS für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

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