Information des Krisenstabs 21.12.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 21. Dezember 2020, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         2 Nutzer/innen Werkstätte Landstraße (Test am 17. Dezember – Quarantänezeitraum bis 27. Dezember 2020)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Kuefsteingasse (Test am 13. Dezember – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 11. Dezember – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 18. Dezember fanden die Sitzungen der Aufsichtsräte der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH sowie die Vorstandssitzung des Vereins Jugend am Werk statt. Dabei wurde mehrfach betont, dass das heurige Jahr für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Bereichen extrem herausfordernd war. Der Krisenstab wurde ersucht, den Dank der Aufsichtsräte und des Vereinsvorstandes an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den außergewöhnlichen Einsatz und das Engagement im heurigen Jahr weiterzuleiten.

Auswirkungen der verschärften Maßnahmen auf Jugend am Werk

Die von der Bundesregierung am Freitag, 18. Dezember, angekündigten Verschärfungen ab 26. Dezember 2020 wurden noch nicht in einer entsprechenden Verordnung veröffentlicht. Damit beruhen viele Informationen auf dem Entwurfstext, der aber noch nicht beschlossen wurde.

Wichtig ist allerdings der Hinweis, dass eine berufliche Tätigkeit unabhängig von einem allfälligen „Freitesten“ immer als Begründung gilt, um das Haus auch während der Ausgangsbeschränkungen zu verlassen. Da die Tagesstrukturen für Menschen mit Lernschwierigkeiten als „Ort der beruflichen Tätigkeit“ gelten, ist hier auch ein Besuch trotz Ausgangsbeschränkungen möglich, die Fehltageregelung des Fonds Soziales Wien ist aber weiter ausgesetzt.

Wir bemühen uns seitens des Krisenstabs, die entsprechenden Auswirkungen rechtzeitig zu kommunizieren, aber da viele Kolleginnen und Kollegen Urlaub haben, werden wir die wichtigsten Informationen auch auf der Homepage von Jugend am Werk beziehungsweise auf Facebook veröffentlichen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Informationen auf dem Blog des Betriebsrats der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH unter https://jugend-am-werk.betriebsratsblog.at/ nachzulesen.

Bestätigung für Fahrten zum Dienstort

Falls Kolleginnen und Kollegen eine Bestätigung benötigen, um bei der Fahrt zum Dienstort diese Bestätigung den kontrollierenden Sicherheitsorganen zeigen zu können, wurden Entwürfe erstellt, die von der jeweiligen Standortleitung ausgefüllt werden können. Alle Kollegen/innen, die ein solches Schreiben benötigen, können sich gerne an ihre Standortleitung wenden.

Falls Sicherheitsorgane eine Verwaltungsstrafe wegen Fahrten zum Dienstort aussprechen sollten, ersuchen wir darum, die Strafen nicht vor Ort zu bezahlen, da dagegen Einspruch erhoben werden kann.

Information betreffend Urlaub im Ausland

Aktuell gelten für fast alle Staaten Reisewarnungen aufgrund der globalen Ausbreitung von COVID-19 – allgemeine Informationen und eine Auflistung der Reisewarnungen finden sich auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Sollten trotzdem Reisen ins Ausland angetreten werden, ist bei der Rückkehr sofort eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten, die durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test in einem anerkannten Labor frühestens am fünften Tag vorzeitig beendet werden kann (der Tag der Einreise gilt dabei als „Tag null“).

Sofern Mitarbeiter/innen trotz der aktuellen Lage einen Auslandsaufenthalt antreten, möchten wir als Krisenstab darauf hinweisen, dass die bewusste Reise in ein Land, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit/Quarantäne ein Verschulden an der Dienstverhinderung/Fahrlässigkeit bedeutet und kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung besteht. Für die Dauer der Heimquarantäne ist daher Urlaub zu nehmen bzw sollte eine Heimquarantäne gleich bei der Urlaubsplanung bzw. dem Urlaubsansuchen mit berücksichtigt werden.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information des Krisenstabs 17.12.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir wünschen Ihnen allen für die kommenden Feiertage und den Jahreswechsel, dass Sie Zeit zur Erholung finden und möchten als Krisenstab betonen, dass wir stolz darauf sind, wie viele tolle und wertvolle Menschen bei Jugend am Werk in vielfältigsten Bereichen arbeiten.

Danke, dass Sie ein Teil von Jugend am Werk sind!

Hinweis betreffend der Feiertage Weiterlesen

Risikogruppen-Regelung wurde bislang nicht verlängert

Die aktuelle Regelung läuft noch bis Ende Dezember 2020

Für Menschen, die der Risikogruppe angehören, gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden bisher monatlich verlängert. Für Betroffene bedeutete das eine andauernde Ungewissheit, die Verunsicherung war entsprechend groß.

Was aktuell gilt

Der ÖGB forderte deshalb eine Verlängerung bis Jahresende und konnte einen großen Erfolg auf ganzer Linie einfahren. Kurze Zeit danach wurde die Risikogruppen-Regelung bis 31.12. 2020 verlängert.

Nun steht aber die Verlängerung der Risikogruppen-Regelung für das Jahr 2021 aus. Offiziell wurde hierzu noch nichts verlautbart, obwohl die Regelung mit Ende Dezember 2020 ausläuft. Auf oegb-at-Nachfrage bestätigt das Gesundheitsministerium jedenfalls, dass die Risikogruppen-Regelung im Jahr 2021 fortgesetzt werden soll.

Warum es den Schutz braucht

Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger. Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen. (Beitrag von der Homepage des ÖGB)

Kolleg*innen von JaW, die sich gerade in der Freistellung  befinden können bei Fragen sich gerne an den Betriebsrat (01/319 46 61) wenden.