Einigung auf Homeoffice-Regelung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

spät aber doch haben sich die Regierung und die Sozialpartner gestern auf eine gesetzliche Regelung für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt. Die Arbeit im Homeoffice wird weiterhin Vereinbarungssache bleiben. Also Homeoffice bleibt weiter freiwillig.

Keine Verpflichtung für beide Seiten bedeutet aber leider auch keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer*innen. Sollten Arbeitgeber*innen allerdings Homeoffice verwehren, dann muss dies jedenfalls begründet werden. Allerdings muss während der Zeit der Corona-Pandemie – in den Bereichen wo dies sinnvoll und umsetzbar ist – eine Möglichkeit zum Homeoffice angeboten werden.

Arbeitsmittel und Aufwandersatz

Arbeitgeber*innen müssen Arbeitnehmer*innen grundsätzlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Verwendest du im Homeoffice eigene Mittel (Laptop, Handy, Internetkosten), ist ein Kostenersatz zu leisten. Das ist wirklich eine deutliche arbeitsrechtliche Verbesserung! Einen finanziellen Zuschuss zu den laufenden Mehrkosten (Strom, Heizung) können Arbeitgeber*innen leisten. Diese Zuschüsse sind aber freiwillig.

Steuerliche Absetzbarkeit

Zahlungen der Arbeitgeberinnen als Kostenersatz für entstandene Mehrkosten im Homeoffce sind künftig im Rahmen eines Homeoffice-Pauschales von 3€ am Tag, maximal 300€ im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet du bekommst die Zuschüsse Brutto für Netto.

Weil auch gesundes Sitzen im Homeoffice wichtig ist, sind künftig für Arbeitnehmer*innen die Kosten für Büromobiliar (z.B. guter Bürostuhl) bis zu 300€ pro Jahr steuerlich absetzbar.

Diese neuen Regeln gelten in den Jahren 2021 bis 2023, für 2020 gelten die alten Vorgaben. ABER: Damit die Kosten für 2020 angeschafftes Mobiliar nicht verfallen, können Anschaffungen aus 2020 innerhalb des 300-Euro-Rahmens für 2021 abgesetzt werden!

Arbeitsrecht, Arbeitnehmer*innenschutz, Haftung

ALLE Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitsruhegesetzes und die anwendbaren Bestimmungen des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes gelten AUCH im Homeoffice!

Unfallversicherungsschutz

Der Unfallversicherungsschutz, der Arbeitsunfälle im Homeoffice besser schützt und bis 31.3.2021 befristet ist, geht in DAUERRECHT über.

Das betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zum Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn du deine Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringst. Am Weg zurück ins Homeoffice bist du in diesen Fällen natürlich auch versichert. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn du aus dem Homeoffice Essen besorgst (Supermarkt, Abholstation). Bei diesen Wegen bist du nicht unfallversichert.

Wir als Betriebsrat sind schon gespannt welche Auswirkungen die neue gesetzliche Regelung auf unsere bestehende Betriebsvereinbarung haben wird.

Schau dir auch das Video der AK an. Da wird kurz und knapp das Wichtigste erklärt.

https://player.vimeo.com/video/493302767

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