Information Krisenstab 25.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 24. Jänner – Quarantänezeitraum bis 3. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb TZ (Test am 15. Jänner – Quarantänezeitraum bis 25. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Unterstützte Kommunikation im Beratungsteam wurde nun auch eine Information zur Anwendung und zum Wiederverwenden von FFP2-Masken in einfacher Sprache erstellt, die auch in der Lesezone abrufbar ist.

Aktualisierung der Regelungen und Dokumente

Folgende Anweisungen und Dokumente wurden in Bezug auf die aktuellen Regelungen überarbeitet und aktualisiert und sind in der Lesezone sowie in Kürze auch im Corona-Informationsbereich im Intranet abrufbar.

·         Information K1-Kontakte

·         Verhalten Reinigungskräfte

·         Verhalten in der Betreuung

·         Vorgehen bei Wieder-/Neueinzug von Bewohner/innen

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Wohnbereich

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Bereich Tagesstrukturen oder Berufsausbildung

Ausweitung Pilotprojekt Schutzschild – Rachenspültest nun für ALLE Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk

Da Jugend am Werk mit einer höheren Anzahl an Testkits beliefert wurde, hat der Krisenstab entschieden, dass auch die Kollegen und Kolleginnen im Verein sowie in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH Testkits im Rahmen des vierwöchigen Pilotprojekts „Schutzschild“ der Stadt Wien erhalten. Die Standorte in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (mit Ausnahme des Standorts Rotenturm im Burgenland) erhalten derzeit die Lieferungen der Testkits und ab Dienstag, 26. Jänner 2021 sollte eine Ausgabe der Testkits an interessierte Mitarbeiter/innen vor Ort möglich sein.

Wichtig: Eine (Vor)Anmeldung für die Testkits ist nicht erforderlich, die Testkits werden in ausreichender Anzahl an die Standorte ausgeliefert.

Pro Mitarbeiter/in werden zwei Testkits für die ganze Woche ausgegeben (Die Testkits können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden) – die nächste Testkit-Ausgabe folgt dann am 1. Februar 2021.

Betreffend Abholung müssen wir klarstellen, dass eine Abholung durch die Post nur an einem Standort in Wien organisiert werden konnte. Daher wird die Post wochentags täglich zwischen 9 und 12 Uhr in der Zentrale (Thaliastraße 85, 1160 Wien) alle abgegebenen Testkits abholen.

Als generelle Alternative können alle Mitarbeiter/innen ihre Probe auch in einer Wiener Filiale der Drogeriekette BIPA abgeben. (Auch die Proben können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden – allerdings empfehlen wir, die Probe möglichst zeitnah zum Test einzuschicken)

Die Auswertung erfolgt dann in der Regel am Tag der Abgabe und das Ergebnis sollte per E-Mail am Folgetag kommuniziert werden.

Basis ist ein sehr genauer und hochwertiger PCR-Test in Form eines Rachenspültests, also ohne Stäbchen in Nase oder Rachen. Die notwendigen Anmeldedaten werden nicht an Jugend am Werk weitergegeben, es ergeht auch keine Information an Jugend am Werk über Testergebnisse (die von einem zertifizierten Labor ausgewertet werden) – das Testergebnis wird per E-Mail an die eingetragene E-Mail-Adresse übermittelt und bei einem positiven Testergebnis nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt mit Ihnen auf. 

Wichtig:

Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt ist ein Smartphone mit Kamerafunktion oder ein Computer mit Webcam sowie eine E-Mail-Adresse für die Registrierung.

Informationen betreffend Datenschutz bietet die Firma Lead Horion unter https://lead-horizon.org/domain/3/legal

  • Es werden während des Prozesses aufgrund der Datengröße lediglich Fotos und keine Videos gemacht, um den Identitätsnachweis sicherzustellen.
  • Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert 
  • Zugegriffen auf die Daten wird durch das Qualitätsmanagement der Firma Lead Horizon, das stichprobenartige Überprüfungen durchführt, um die Manipulation und falsche Übermittlung von Proben zu unterbinden

Falls Mitarbeiter/innen Bedenken wegen der Videoaufzeichnung und der Identitätsfeststellung haben, können diese Punkte bei der Testung auch übersprungen werden. Wichtig ist aber: Sollten Sie einen ärztlichen Befund des Ergebnisses benötigen, so muss die Durchführung Ihres Tests mit der Videokamera dokumentiert werden. Der Identitätsnachweis dient auch dazu, um zukünftig etwa ein Freitesten für Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen – hier würde dann ein Zertifikat erstellt werden.

Wichtig ist auch noch folgender Hinweis:

Für die Durchführung des Tests ist es nicht notwendig, den Test mit nüchternem Magen durchzuführen. Aus Hygienegründen empfehlen wir aber, 2 Stunden vorher nichts zu essen bzw. nur Wasser zu trinken, damit keine Speisenreste im Proberöhrchen landen.

Eine Anleitung zur Durchführung des Tests gibt es im Intranet bzw. in der Lesezone

Informationen für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Seitens des Arbeitsmarktservice gibt es mit Inkrafttreten der 3. Notmaßnahmenverordnung ab dem 25. Jänner 2021 die Information, dass die Dienstleistungen weiterhin angeboten werden können. Neu ist der bereits angesprochene 2-Meter-Abstand in Kombination mit einem eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, sind sonstige Maßnahmen anzuwenden, beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken. Daher wurde die Beschaffung von FFP2-Masken für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH beschlossen. Details werden derzeit zwischen den Leitungen und der Bereichsleitung abgestimmt.

Informationen für den Bereich Werkstätten, berufliche Integration und Mobilität

Überarbeitetes Konzept Werkstätten und Tagesstruktur

Das Konzept zur Betreuung in den Werkstätten und Tagesstrukturen wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in Werkstätten und Tagesstrukturen der Mindestabstand von zwei Metern. Bei dauerhafter Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen. Auch wenn die Abstände eingehalten werden können, gilt nach wie vor die Pflicht, zumindest Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mitarbeitern/innen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Teilnehmer/innen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, können nach wie vor mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit werden.

Wenn es aufgrund der Präventivmaßnahmen nicht möglich ist, alle Teilnehmer/innen am Standort zu betreuen, kann die Betreuung nur für Personen gewährleistet werden, die dringend Betreuung benötigen.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Fahrtendienst

Im Fahrtendienst gilt ab sofort FFP2-Maskenpflicht. Einzige Ausnahme ist, wenn nur eine Person im Auto keine FFP2-Maske tragen kann. Diese muss dann aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht möglich ist, kann eine Einzelfahrt organisiert werden, sofern die Betreuung in der Tagesstruktur dringend gebraucht wird.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Berufliche Integration

Das Konzept zum Betrieb im Bereich berufliche Integration wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in den Projekten der beruflichen Integration der Mindestabstand von zwei Metern. Bei Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen.

Wie bisher soll in Absprache mit der Leitung durch Journaldienste eine Überbelegung der Büros vermieden werden.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.