Information Krisenstab 15.02.2012

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 15. Februar 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (6) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Nutzer/in Werkstätte Im Werd (Test am 13. Februar – Quarantänezeitraum bis 23. Februar 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Sobieskigasse (Test am 14. Februar – Quarantänezeitraum bis 22. Februar 2021)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Hanreitergasse (Test am 12. Februar – Quarantänezeitraum bis 22. Februar 2021)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Vorgartenstraße (Test am 10. Februar – Quarantänezeitraum bis 20. Februar 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 6. Februar – Quarantänezeitraum bis 16. Februar 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb MBA (Test am 8. Februar – Quarantänezeitraum bis 15. Februar 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

COVID19-Impfung – aktuelle Informationen

Derzeit laufen in Wien und Niederösterreich die Vorbereitungen für die Verabreichung der COVID19-Impfung im Rahmen der Priorisierung „Menschen mit Behinderungen sowie körpernahe Betreuungsberufe“. Das bedeutet für Jugend am Werk, dass im Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH im Wohnen, Tagesstruktur sowie Mobilität in den kommenden Wochen die Impfungen stattfinden werden und die organisatorischen Vorbereitungen laufen derzeit an. Leider können wir noch immer kein genaues Zeitfenster kommunizieren, aber wir sind seitens des Krisenstabs in den Besprechungsgremien der Stadt Wien und des Dachverbands Wiener Sozialeinrichtungen vertreten und werden umgehend informieren, wenn wir konkrete Termine erhalten haben.

Vermeidung von Impfungen 2 Wochen VOR einer COVID19-Impfung

Um mögliche Nebenwirkungen eindeutig der COVID19-Impfung zuordnen zu können, empfiehlt die Arbeitsmedizin, dass 2 Wochen VOR einer COVID19-Impfung keine andere Impfung erfolgen sollte. Da im Frühjahr traditionell FSME- oder während des Jahres auch Diptherie-Tetanus-Impfungen verabreicht werden und die genauen Termine betreffend einer COVID19-Impfung noch nicht feststehen, wird die Arbeitsmedizin die geplanten Zeitfenster dafür nach hinten verschieben, um nicht in Terminkonflikte mit der COVID19-Impfung zu gelangen. Da zwischen der Erst- und Zweitimpfung gegen COVID19 8-12 Wochen liegen sollten, ergibt sich ein gutes Zeitfenster, um andere Impfungen nachzuziehen.

FFP2-Maskenpflicht trotz überstandener COVID19-Infektion

Kollegen/innen, die bereits von einer COVID19-Infektion betroffen waren, sind bis 6 Monate nach der Infektion von der Testpflicht ausgenommen bzw. müssen im Fall der neuerlichen Definition als K1-Kontaktperson nicht in Quarantäne. In diesem Zusammenhang möchten wir aber darauf hinweisen, dass trotz überstandener COVID19-Infektion die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Alltag sowie in der Arbeit bei Jugend am Werk unverändert bestehen bleibt, da weiterhin eine Ansteckungsgefahr für andere Personen besteht!

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH – Teilnehmer/innen zur wöchentlichen Testung motivieren

Zwar gibt es keine Testpflicht in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH, aber der Krisenstab spricht die klare Empfehlung aus, dass Ausbilder/innen auch die Teilnehmer/innen dazu motivieren, sich zumindest ein Mal pro Woche zu testen. Die aktuell ausgeweiteten Testkapazitäten in Wien führen immer wieder dazu, dass infizierte Personen ohne Symptome entdeckt werden und damit Infektionsketten unterbrochen werden können.

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk