Information Krisenstab 27.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Keine Testpflicht – dafür klare Testempfehlung

Ab 28. Mai 2021 sind alle Mitarbeiter/innen (auch Administration und Reinigung) der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung von der wöchentlichen Testpflicht befreit, sofern sie folgende Nachweise erbringen können (der Nachweis ist für die jeweilige Geltungsdauer bereit zu halten):

1.    eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

2.    einen Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)    Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)    Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)    Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)    Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

3.    einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

4.    einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Der Krisenstab empfiehlt aber ganz generell für alle Mitarbeiter/innen weiterhin die aktive wöchentliche Beteiligung am Projekt der Rachenspültests. Natürlich können auch andere Testangebote wie die Teststraßen, Checkboxen etc genutzt werden.

Information zu Antikörpertests

Immer wieder melden sich Kollegen/innen mit Fragen rund um Ergebnisse ihrer Antikörpertests bei Standortleitungen oder dem Krisenstab. Wir möchten als Krisenstab darüber informieren, dass die kostenpflichtigen Antikörpertests nur dann sinnvoll sind, wenn man eine Erkrankung mit COVID-19 vermutet hat, diese aber nicht nachgewiesen wurde.

Oder auf Empfehlung eines Arztes oder einer Ärztin, wenn der Antikörpertest als Nachweis für die Entscheidung herangezogen wird, ob trotz COVID-19-Infektion eine Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff erfolgen soll.

Wichtige Information dazu: Es ist bisher nicht möglich, aus Art und Ausmaß der Immunreaktion – also welche Antikörper und wieviel davon jeweils gebildet werden – abzuleiten, wie gut die betreffende Person vor einer (neuerlichen) Infektion geschützt ist – die Interpretation der Ergebnisse ist damit schwierig. Einzig die Tatsache, dass eine Immunreaktion stattgefunden hat und Antikörper gebildet wurden, ist grundsätzlich eine gute Nachricht.

Komplett abzuraten ist aber von immer wieder angebotenen „Antikörper-Schnelltests“ – diese Schnelltests, die auch entsprechend ausgewiesen werden müssen, werden nicht offiziell anerkannt.

Überarbeitung Arbeitsanweisung in der Betreuung

Die Arbeitsanweisung für die Betreuung wurde überarbeitet und im Corona-Informationsbereich im Intranet aktualisiert. Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. in der Pflege, Unterstützung), kann bei gesichtsnahem Arbeiten zusätzlich zur FFP2-Maske (beidseits) auch ein Faceshield/Schutzbrille von dem/der Betreuer/in getragen werden. Die Verwendung des Faceshields ist aber nicht mehr verpflichtend.

Verlängerung der Dienstfreistellung für Personen mit COVID-19 Risikoattest

Ende Mai wurde die Möglichkeit einer Dienstfreistellung für Menschen, die einer Risikogruppe angehören und sofern keine Alternativen wie etwa Telearbeit zu Hause möglich sind, bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit werden auch alle Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, die aufgrund der Angehörigkeit zur Risikogruppe bislang freigestellt waren, bis 30. Juni 2021 weiter dienstfrei gestellt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 14 Uhr

  

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (1 Infektion):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 14. Mai – Quarantänezeitraum bis 28. Mai 2021)

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 16 Uhr

 

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk