Information Krisenstab 09.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der ersten Öffnungsschritte ab dem kommenden Sonntag, 12. Dezember, starten ab 14. Dezember wieder die internen Weiterbildungsveranstaltungen bei Jugend am Werk.

Coronabedingte Einschränkungen bei Aktivitäten in den Werkstätten und Tagesstrukturen

Sport: Die Nutzung der Turnsäle für sportliche Betätigung ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Übungen in Innenräumen dürfen nur im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und dem Tragen der FFP2-Maske erfolgen. Im Freien sind Aktivitäten unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Musik: Singen und Tanzen innerhalb der Werkstättenräumlichkeiten ist derzeit nicht möglich. Beim Musizieren gilt in Innenräumen ebenfalls die Regel, dass dies nur im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen (aktuell auch mit verpflichtendem Tragen einer FFP2-Maske) erfolgen kann. Im Freien sind Aktivitäten nur unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Nutzung der Garderoben: Vereinzelt gibt es Sammelgarderoben in den Werkstätten (etwa im Bereich der Qualifizierungsangebote). Für Garderoben gilt, dass diese nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands und dem Tragen einer FFP2-Maske, in Kleingruppen und nicht von allen Nutzer/innen gleichzeitig genutzt werden können.

Cafehäuser an den Standorten bleiben für externe Besucher/innen weiter geschlossen.

Mehr Details zu den Sicherheitsvorkehrungen können dem aktuellen Präventivkonzept entnommen werden.

Wiederaufnahme der internen Seminare und Kurse ab 14. Dezember 2021

Ab 14. Dezember 2021 finden wieder die geplanten internen Seminare, Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Einsteiger/innen-Tage für neue Mitarbeiter/innen bei Jugend am Werk statt.

Wichtig: Alle Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen und aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist auch für die gesamte Dauer der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei den PCR-Tests reicht es aus, wenn das negative PCR-Testergebnis für den Beginn des Kurses noch Gültigkeit hat. Wenn das negative Testergebnis während des Seminars die Gültigkeit verliert, ist kein neuerlicher Nachweis zu erbringen.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ist der negative PCR-Test so abzulegen, dass zumindest am Beginn des zweiten Seminartages in der Früh das negative Testergebnis noch Gültigkeit hat.

Erste Impfstraße in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Bei der Impfstraße im Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung in 1210 Wien am 3. Dezember 2021 wurden insgesamt 174 Impfungen verabreicht und es konnten auch einige Erstimpfungen bei Jugendlichen erreicht werden. Dank der tollen Unterstützung der Mitarbeiter/innen und Leitung, aber auch durch die Teilnehmer/innen der FIA Bürokaufleute konnte diese erste Impfstraße im Bereich der Berufsausbildung gut abgewickelt werden.

Insgesamt haben wir bei Jugend am Werk nun rund 1.300 Impfstiche bei den bisherigen Impfstraßen im November und Dezember verabreicht – ein letzter Impftermin folgt nun noch am 17. Dezember 2021 am Standort Seeböckgasse in 1160 Wien.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 9. Dezember 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (23) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (12 Infektionen):

  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 7. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 6. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 5. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021)
  • 2 Bewohner/innen Wohnhaus Innermanzing (Test am 4. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Finsterergasse (Test am 04. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 18. Dezember 2021)
  • 3 Bewohner/innen Wohnhaus Innermanzing (Test am 1. Dezember 2021 –  Quarantänezeitraum bis 14. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohnhaus Innermanzing (Test am 27. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 11. Dezember 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (11 Infektionen)

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 09. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 07. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 21. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen AusbildungsFit STAR (Test am 04. Dezember 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 30. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 13. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. Dezember 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Petition: Corona- Bonus für den gesamten Sozial- und Pflegebereich

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

es gibt aktuell eine Petition für einen Corona- Bonus für alle Beschäftigten im Pflege- und Sozialbereich. Es wird ein finanzieller Bonus für ALLE Beschäftigten in diesen Bereichen gefordert:


Gefordert wird die unverzügliche Ausweitung des „Corona-Pflegebonus” gem. dem Pflegefondsgesetz und COVID-19-Zweckzuschussgesetz auf alle Personen, die im Gesundheits- und Sozialbereich tätig sind.


Da es uns alle betrifft, bitten wir euch, die Petition zu unterzeichnen.

Die Petition ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00073/index.shtml

Hier kann die Petition direkt online unterzeichnet werden:

https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=PET&gpCode=XXVII&inr=73

 

 

Information Krisenstab 02.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem heutigen Termin in der Impfstraße ALPHA wurden über 1.100 Impfungen bei den bisherigen Impfstraßen verabreicht. Das Dankeschön gilt den Kolleginnen und Kollegen sowie den Standortleitungen vor Ort, die bei der Organisation und Durchführung mithelfen. Im Besonderen den Standorten Wurlitzergasse und Speckbachergasse, Hochstraße sowie ALPHA, wo in den letzten 7 Tagen Impfstraßen stattgefunden haben.

Information betreffend Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung für Schwangere

Da sowohl der Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen als auch die Sonderbetreuungszeit mit Ende des Jahres ausgelaufen wären, hat das Arbeitsministerium die Verlängerung der Maßnahmen um weitere drei Monate, bis Ende März 2022, angekündigt.

Der Freistellungsanspruch für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen wird letztmalig um weitere drei Monate, bis 31.3.2022 verlängert, da die jetzige Regelung mit Jahresende ausgelaufen wäre.

Auch die Sonderbetreuungszeit wird bis 31. März 2022 verlängert und Arbeitnehmer/innen haben bei Bedarf Anspruch auf weitere, maximal 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bei voller Entgeltzahlung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch der Sonderbetreuungszeit sind eine behördliche Schulschließung, Klassenschließung oder Quarantäne eines Kindes bis 14 Jahre bzw. einer zu betreuenden Person. Es muss alles Zumutbare seitens des Arbeitnehmers unternommen werden, um eine alternative Betreuung zu ermöglichen (andere Familienmitglieder, Bekannte in einem „sozialen Nähe Verhältnis“). Ist keine andere Betreuung möglich, greift die Sonderbetreuungszeit. Dem Arbeitgeber muss dieser Umstand unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei den Nachweisen ist bitte auch darauf zu achten, dass die Bescheide mit dem Namen der zu betreuenden Person ausgestellt wurden und nicht allgemein auf zB „Klasse XY ist geschlossen)

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 2. Dezember 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (19) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (8 Infektionen):

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Herzmanskystraße (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Finsterergasse (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 23. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Alpha (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Engerthstaße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Molkereistraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (11 Infektionen)

  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 13. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 24. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 07. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 22. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 20. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk