Erneute Sonderbetreuungszeit im Nationalrat beschlossen

In der Sitzung vom 12.10.2022 hat der Nationalrat eine neuerliche, bis zu maximal 3-wöchige Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder beschlossen. Es besteht ein Rechtanspruch darauf und gilt rückwirkend ab dem 5. September 2022 (Schulbeginn) bis Ende 2022.

Es ist die 7. Phase der Sonderbetreuungszeit aufgrund Corona.

Die Sonderbetreuungszeit kann geltend gemacht werden, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Sie greift auch Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen, in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie im Falle einer notwendigen Betreuung von Menschen mit Behinderung.

 

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