Information Krisenstab 02.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem heutigen Termin in der Impfstraße ALPHA wurden über 1.100 Impfungen bei den bisherigen Impfstraßen verabreicht. Das Dankeschön gilt den Kolleginnen und Kollegen sowie den Standortleitungen vor Ort, die bei der Organisation und Durchführung mithelfen. Im Besonderen den Standorten Wurlitzergasse und Speckbachergasse, Hochstraße sowie ALPHA, wo in den letzten 7 Tagen Impfstraßen stattgefunden haben.

Information betreffend Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung für Schwangere

Da sowohl der Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen als auch die Sonderbetreuungszeit mit Ende des Jahres ausgelaufen wären, hat das Arbeitsministerium die Verlängerung der Maßnahmen um weitere drei Monate, bis Ende März 2022, angekündigt.

Der Freistellungsanspruch für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen wird letztmalig um weitere drei Monate, bis 31.3.2022 verlängert, da die jetzige Regelung mit Jahresende ausgelaufen wäre.

Auch die Sonderbetreuungszeit wird bis 31. März 2022 verlängert und Arbeitnehmer/innen haben bei Bedarf Anspruch auf weitere, maximal 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bei voller Entgeltzahlung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch der Sonderbetreuungszeit sind eine behördliche Schulschließung, Klassenschließung oder Quarantäne eines Kindes bis 14 Jahre bzw. einer zu betreuenden Person. Es muss alles Zumutbare seitens des Arbeitnehmers unternommen werden, um eine alternative Betreuung zu ermöglichen (andere Familienmitglieder, Bekannte in einem „sozialen Nähe Verhältnis“). Ist keine andere Betreuung möglich, greift die Sonderbetreuungszeit. Dem Arbeitgeber muss dieser Umstand unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei den Nachweisen ist bitte auch darauf zu achten, dass die Bescheide mit dem Namen der zu betreuenden Person ausgestellt wurden und nicht allgemein auf zB „Klasse XY ist geschlossen)

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 2. Dezember 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (19) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (8 Infektionen):

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Herzmanskystraße (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Finsterergasse (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 23. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Alpha (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Engerthstaße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Molkereistraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (11 Infektionen)

  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 13. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 29. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 12. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 24. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 07. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 22. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 20. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Ankündigung Sonderbetreuung ab 1.1.2022

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Eine Information bezüglich der Sonderbetreuungszeit, welche von der Regierung angekündigt, aber aktuell noch nicht gesetzlich geregelt ist!

Mit 31.12.2021 läuft die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit aufgrund der Covid-19 Pandemie (AVRAG §18b) in Österreich aus. Die Regierung hat nun die Sonderbetreuungs- Zeit (Phase 6) von 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 bekannt gegeben.

Darüber hinaus wird auch der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen um weitere drei Monate, bis 31.3.2022 verlängert.

Arbeitnehmer haben bei Bedarf Anspruch auf weitere, maximal 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bei voller Entgeltzahlung. Der Arbeitgeber bekommt 100% des Entgelts für die Zeit der Sonderbetreuung des Arbeitnehmers vom Bund ersetzt. Ein Rechtanspruch für den Arbeitnehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen:

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch

Behördliche Schulschließung, Klassenschließung oder Quarantäne eines Kindes bis 14 Jahre bzw. einer zu betreuenden Person. Es muss alles Zumutbare seitens des Arbeitnehmers unternommen werden, um eine alternative Betreuung zu ermöglichen (andere Familienmitglieder, Bekannte in einem „sozialen Nähe Verhältnis“). Ist keine andere Betreuung möglich, greift die Sonderbetreuungszeit. Dem Dienstgeber muss dieser Umstand unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei fehlendem Rechtsanspruch kann eine Sonderbetreuung mit dem Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart werden, nun auch rückwirkend ab dem 22.11.2021. Das gilt z.B. bei alternativen Möglichkeiten der Betreuung (z.B. angebotene Betreuung am Schulstandort), das Kind wird aber trotzdem am Wohnort betreut.

Information Krisenstab 25.11 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mehr als 500 Impfungen wurden bei den Impfstraßen an den Standorten Hirschstetten und Landstraße verabreicht, ein Dankeschön gilt hier den Mitarbeiter/innen vor Ort für die tolle Unterstützung bei den Impfstraßen, von denen nun noch 5 weitere Standorte bis 17. Dezember folgen.

Information betreffend Risikofreistellungen

Seit Montag, den 22. November 2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und können sich damit im Bedarfsfall freistellen lassen, wenn keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht. Die Reaktivierung der Risikogruppen-Regelung läuft vorerst bis einschließlich 14.12.2021. In der Zwischenzeit soll eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen, auf deren Basis dann eine weitere Regelung lückenlos anschließen kann, heißt es aus dem Sozialministerium.

Weitere Details sind noch nicht bekannt. Wichtig ist, dass COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. Juli 2021 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren haben. Betroffene Mitarbeiter/innen benötigen daher ein neues Risiko-Attest ihres behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin.

Die Risiko-Atteste sollen bitte bei den Standortleitungen abgegeben werden. Diese übermitteln sie an die jeweilige Bereichsleitung.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. November 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (33) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (18 Infektionen):

  • 1 Bewohner/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Anton-Baumgartner-Straße (Test am 22. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Herzmanskystraße (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Finsterergasse (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Alpha (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Engerthstaße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Molkereistraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 17. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Am Seebogen (Test am 15. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse (Test am 14. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Engerthstraße (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 2 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Herzmanskystraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Thaliastraße (Test am 11. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 25. November 2021)

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

 

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 22. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 20. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

 

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 17. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 15. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk