Information Krisenstab 17.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nach wie vor gilt laut Basismaßnahmenverordnung in einigen Bereichen von Jugend am Werk die 2,5G-Regel.

Wo gilt weiterhin die 2,5G-Regel in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbHDie 2,5G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) bleibt weiter für Neuaufnahmen von Bewohnern/innen im vollbetreuten Wohnen aufrecht, und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei der Neuaufnahme über einen aktuell gültigen 2,5G-Nachweis verfügen (also zumindest einen gültigen negativen Test).

Für Mitarbeiter/innen bleibt die 2,5G-Regel im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und im Bereich des teilbetreuten und vollbetreuten Wohnens weiterhin aufrecht!

Eine Testpflicht für Personen, die die 2G-Regel erfüllen (in den letzten 6 Monaten von Corona genesen oder ein aktuell aufrechter Impfschutz – das bedeutet mindestens 2 Impfungen, wobei die zweite Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf, bei einer erhaltenen dritten oder vierten Impfung darf die letzte Impfung nicht länger als ein Jahr her sein), gibt es nicht, es gibt aber eine Empfehlung des Krisenstabs auch für Personen mit 2G-Status, sich einmal pro Woche zu testen.

Anders stellt sich die Situation für Personen dar, die keinen 2G-Status haben und im Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in Bereichen arbeiten, in denen die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz gilt.
Hier ist immer ein aktuell gültiges PCR-Testergebnis notwendig, um arbeiten zu dürfen! In Ausnahmefällen reicht auch ein negatives Antigen-Testergebnis aus, um arbeitsbereit zu sein.

Falls kein gültiges negatives Testergebnis bei Personen ohne aufrechtem Impfschutz oder Genesung in den letzten 6 Monaten vorliegt, die in Bereichen arbeiten, in denen die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz gilt, kann der Dienst nicht angetreten werden und es muss Zeitausgleich, Urlaub oder Vertretungsurlaub konsumiert werden.

Als Krisenstab ist es uns wichtig zu betonen, dass für beruflich notwendige Testungen keinesfalls private Tests verwendet werden sollen!

STAND: Woche 45, 11.11.-17.11.2022

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (28)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(27 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(0 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (3.071)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(46 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.809 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.216 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

 

KV Sozialwirtschaft: Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent

Einigung in vierter Runde bringt auch Verbesserungen im Rahmenrecht

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die 130.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich (Sozialwirtschaft Österreich) konnte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach 16 Verhandlungsstunden ein Abschluss zwischen den Gewerkschaften GPA und vida und dem Arbeitgeberverband SWÖ erreicht werden.
Die Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent, wobei untere Einkommen stärker erhöht werden. Im Rahmenrecht konnte eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten (etwa auch aus Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr), Verbesserungen bei den Umstufungen in höhere Gehaltsklassen nach Ausbildungen und fünf Tage Freistellung zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für Lehrlinge erreicht werden. Darüber hinaus wird der Zuschlag für kurzfristiges Einspringen um 20 Prozent erhöht.

GPA-Verhandlerin Eva Scherz: „Das Verhandlungsergebnis liegt deutlich über der zugrundeliegenden Inflation. Es freut uns, dass wir die unteren Einkommen stärker erhöhen konnten. Das ist gerade in der derzeitigen Situation wichtig. Zudem konnten wir nachhaltige Gehaltserhöhungen erreichen anstatt Einmalzahlungen, die sofort verpuffen. Dieser Abschluss war nur möglich, weil uns tausende Beschäftigte in den Betriebsversammlungen und auf Demos und Aktionen den Rücken gestärkt haben.“

Vida-Verhandlerin Michaela Guglberger: „Neben dem Gehaltsabschluss konnten wir einige Regelungen im Rahmenrecht verbessern. Besonders hervorzuheben ist der um 20 Prozent erhöhte Zuschlag für kurzfristiges Einspringen, der mehr Sicherheit bei den Dienstplänen geben soll. Heuer stand aufgrund der Teuerung der Gehaltsabschluss im Mittelpunkt, unsere Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit bleibt aber aufrecht.“

Der Gehaltsabschluss im Detail: Es wurde eine Erhöhung um 8 Prozent für alle vereinbart, wobei aber alle Gehälter monatlich mindestens um 175 Euro erhöht werden, was in der untersten Einkommensgruppe eben zu einer Gehaltserhöhung in Höhe von 10,2 Prozent führt und sich je nach Gehaltshöhe prozentuell nach oben einschleift. Insgesamt profitiert fast ein Drittel der Beschäftigten vom Mindestbetrag. Teilzeitgehälter werden aliquot erhöht.

Betriebsversammlung und Demo am 8. November

Am Dienstag, 8. November, gingen ca. 3000 Mitarbeiter*innen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in Wien auf die Straße. Auch 90 Kolleg*innen von JaW nahmen im Rahmen der Betriebsversammlung an der Demo vom Westbahnhof zum Ballhausplatz Teil.

Grund für die Demo: Die stockenden KV-Verhandlungen. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen konnten sich bei den letzten Verhandlungen noch nicht einigen, weshalb Gewerkschaften und Betriebsrät*innen nun mobilisieren. Die aktuellen Forderungen der Arbeitnehmer*innen sind eine Gehaltserhöhung von +15%, mindestens aber € 350,-. Die Arbeitgeber*innenseite boten 7,5%.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 16. November 2022 statt.

Hier geht es zum Beitrag von der GPA.

Unten stehend auch der Pressespiegel vom ÖGB:
Pressespiegel