Petition: Corona- Bonus für den gesamten Sozial- und Pflegebereich

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

es gibt aktuell eine Petition für einen Corona- Bonus für alle Beschäftigten im Pflege- und Sozialbereich. Es wird ein finanzieller Bonus für ALLE Beschäftigten in diesen Bereichen gefordert:


Gefordert wird die unverzügliche Ausweitung des „Corona-Pflegebonus“ gem. dem Pflegefondsgesetz und COVID-19-Zweckzuschussgesetz auf alle Personen, die im Gesundheits- und Sozialbereich tätig sind.


Da es uns alle betrifft, bitten wir euch, die Petition zu unterzeichnen.

Die Petition ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00073/index.shtml

Hier kann die Petition direkt online unterzeichnet werden:

https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=PET&gpCode=XXVII&inr=73

 

 

Information Krisenstab 18.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab morgen, 19. November, gelten Verschärfungen in Wien aufgrund der Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung. Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kunden/innen, sondern auch zwischen Arbeitskollegen/innen) besteht. Dies wirkt sich auch bei Jugend am Werk aus.

Betroffene Kollegen/innen, die über einen längeren Zeitraum die FFP2-Maske tragen müssen, sollten zumindest nach 3 Stunden Tragedauer für 10 Minuten an einen Ort gehen, wo die Maske abgenommen werden kann.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt mit sofortiger Wirkung ab Betreten des Arbeitsplatzes FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes. Bei Tätigkeiten im Freien ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten. Davon ausgenommen sind nur intensiv betreute Teilnehmer/innen, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Standortleitung. Im Zweifelsfall kann die Pflegeberatung hinzugezogen werden.

Das Singen und Musizieren in Innenräumen ist (leider) ab sofort wieder untersagt.

Sportliche Aktivitäten in der Gruppe in Innenräumen sowie Gruppensportarten mit Körperkontakt im Freien sind ab sofort einzustellen. In Innenräumen ist ein Einzelsetting Teilnehmer/in und Betreuer/in unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes möglich.

Als Krisenstab empfehlen wir zudem, so wenig wie möglich gruppenübergreifende Aktivitäten stattfinden zu lassen.

Das Mittagessen sollte bitte nur im eigenen Gruppenverband und unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern eingenommen werden.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Projekte der beruflichen Integration

Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht bei allen Beratungsgesprächen in Innenräumen sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen gilt wieder die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen. Einzige Ausnahme ist die Alleinbenutzung des Dienstzimmers.

Für Bewohner/innen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Gruppenaktivitäten wie gemeinsame Mahlzeiten müssen wieder eingeschränkt werden:

Sie dürfen nur stattfinden, wenn ein 2-Meter-Abstand eingehalten werden kann, die Bewohner/innen müssen ihre Mahlzeiten also wieder gestaffelt einnehmen.

Bis auf Weiteres werden folgende Aktivitäten nicht mehr angeboten:

Gemeinsames Singen, körpernahe Sportarten, körpernahe Spiele

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Für alle Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmer/innen gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen und vorzugsweise PCR-getestet).In den Räumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen oder Kunden/innen haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit Teilnehmern/innen, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche, Sanitärbereiche etc.) gilt ab sofort durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Büroräumlichkeiten

In Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, und einen Mindestabstand von zwei Meter einhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Bei Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes, im Gangbereich, sowie in Gemeinschaftsräumen (Küche etc.) gilt durchgehend FFP2-Maskenpflicht.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (Empfang, Beratung, etc.) gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Besprechungen, Supervision, Seminare und Kurse

Damit auch weiterhin Besprechungen in Präsenzform stattfinden können, gelten ab sofort folgende Voraussetzungen: egal ob geimpft, getestet oder nicht geimpft – eine Teilnahme ist nur mit gültigem negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) und Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Dauer möglich.

Information betreffend Antigen-Testungen (Dienstort Wien)

In Ausnahmefällen, wenn der/die Arbeitnehmer/in gute Gründe vorbringen kann, warum kein PCR-Testergebnis erbracht werden konnte, ist es laut Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung möglich, einen negativen Antigen-Test auf COVID-19 vorzulegen, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Gültig sind nur Antigen-Tests von einer befugten Stelle (Apotheken, Teststraßen). Die Antigen-Selbsttests („Nasenbohrertests“) sind nicht gültig.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 18. November 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (33) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (18 Infektionen):

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Am Seebogen (Test am 15. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse (Test am 14. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Engerthstraße (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Herzmanskystraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Thaliastraße (Test am 11. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 25. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Alpha (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 09. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 07. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 06. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Innermanzing (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

·         3 Bewohner/innen Wohnhaus Hochstraße (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)

·         2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 15. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 12. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 11. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 4. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 15.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Information zu den neuen AusgangsbeschränkungenSeit heute, 15. November, gilt in ganz Österreich ein Lockdown für Menschen ab dem 12. Lebensjahr, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine COVID19-Infektion überwunden zu haben. Personen, die sich in den letzten Tagen/Wochen erstmals impfen haben lassen, können sich noch bis 6. Dezember mit einem PCR-Test freitesten.Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Schwangere, wobei für schulpflichtige Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ihr „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2G-Nachweis gleichgestellt wird.

Aktuell gilt diese Beschränkung bis 24. November, es ist aber davon auszugehen, dass sie über dieses Datum hinaus weiter verlängert wird.Personen ohne 2G-Nachweis dürfen damit ihre Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen(u.a. notwendige Besorgungen des täglichen Lebens, Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen, Kontaktpflege mit engen Angehörigen, etc)

Der Weg zur Arbeit oder Ausbildung zählt ebenfalls als Ausnahme, wobei aber hier zusätzlich auf die jeweils aktuell gültigen Regelungen (zB aktuell gültiges PCR-Testergebnis) für die Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an Aus-/Weiterbildung geachtet werden muss.

Information zum aufgedruckten Ablaufdatum von PCR-Rachenspültests

Auf den Testsets für die Rachenspül-PCR-Tests von „alles gurgelt“ ist außen ein Ablaufdatum aufgedruckt.Der Hersteller der Testsets hat nun informiert, dass die Haltbarkeit des Probenröhrchens von 9 auf 12 Monate verlängert wurde und die Testsets bis 3 Monate nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung noch gültig sind und bedenkenlos verwendet werden können.

Korrektur: Anforderungen für externe Dienstleister/innen im Wohnbereich

Im Wohnbereich haben wir im Krisenstabsmail vom 11. November 2021 auf die 2G Plus Regel (geimpft oder genesen PLUS aktueller PCR-Test) für externe Dienstleister/innen hingewiesen.Hier möchten wir korrigieren:

Externe Dienstleister/innen – auch körpernahe Dienstleistungen – müssen einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen, um Einrichtungen betreten zu dürfen. Es gilt die 2G-Regel (geimpft und/oder genesen) plus FFP2-Maske.  Der Nachweis dazu ist bei Betreten der Wohngemeinschaft vorzuweisen. Diese Regelung gilt auch für externe Reinigungskräfte.

Korrektur: Projekte der beruflichen Integration.

Bei Beratungsgesprächen empfehlen wir, dass auch bei Einhaltung der 3G-Regel sowohl Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen eine FFP2-Maske verwenden sollen.

Information zu den Drittimpfungen bei Jugend am Werk

Am 11. November wurden am Standort in der Elisenstraße über ein mobiles Impfteam die ersten 175 Impfungen im Rahmen der Impfaktion bei Jugend am Werk verabreicht.Da das Interesse sehr groß ist, haben sich die Tagesstrukturen Speckbachergasse und Wurlitzergasse bereit erklärt, einen weiteren Impftermin anzubieten.

Dieser Impftermin wird am Freitag, 17. Dezember, von 09-16 Uhr am Standort Seeböckgasse 12-14 stattfinden und wir können maximal weitere 190 Impfungen anbieten. Bei Interesse bitten wir wieder um Anmeldung bei der jeweiligen Standortleitung, die dann gesammelt die gewünschte Anzahl an die Impfkoordination weiterleitet.

Wie bei allen Impfstraßen von Jugend am Werk wird auch bei diesem Impftermin mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 15. November 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (35) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (19 Infektionen):

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Engerthstraße (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Herzmanskystraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)

·         1 Nutzer/in Tagesstruktur Alpha (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 10. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 09. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 07. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 21. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 06. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 20. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Innermanzing (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021

·         3 Bewohner/innen Wohnhaus Hochstraße (Test am 05. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

·         1 Nutzer/in Werkstätte Molkereistraße (Test am 02. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         2 Bewohner/innen Wohnhaus Hochstraße (Test am 02. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 02. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (16 Infektionen)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 11. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 10. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 23. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Rotenturm (Test am 9. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 4. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 3. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 3. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 2. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb WTB (Test am 2. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 2. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt AusbildungsFit STAR (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 15. November 2021)

·         1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 15. November 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk