Information Krisenstab 11.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 11. Jänner 2021, 13 Uhr

 

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  •  1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Brunner Straße (Test am 6. Jänner – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 5. Jänner – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 4. Jänner – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2021)
  • 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 1. Jänner – Quarantänezeitraum bis 11. Jänner 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Impfung gegen COVID-19 – Bedarfserhebung

Noch ist nicht vorhersehbar, wann genau erste Impfdosen für Jugend am Werk zugeteilt werden, aber um abschätzen zu können, wie viel Impfdosen seitens Jugend am Werk bestellt werden sollen, startet ab heute eine Abfrage im Intranet, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend am Werk die Möglichkeit haben, unverbindlich ihr Interesse an einer Impfung gegen COVID-19 bekannt zu geben. Dazu wurde im Intranet ein eigenes Formular eingerichtet, mit dem sich interessierte Kolleginnen und Kollegen mit ihrem vollen Namen und dem Dienstort eintragen können. Noch gibt es allerdings keine offiziellen Informationen über den genauen Zeitpunkt der Impfung oder die Kriterien, nach denen bestimmte Berufsgruppen bevorzugt geimpft werden sollen – hier werden wir uns zeitgerecht erneut melden, wenn der Krisenstab entsprechende Informationen erhalten hat.

Wichtig: Für Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, aber auch für alle Personen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, gibt es KEINE Impfpflicht, auch wenn Impfstoff seitens der Landesregierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Link zur Impfbereitschaft:
http://info.jaw.at/index.php?id=1378

 

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

COVID-19 als Berufskrankheit

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

seit Anfang der Pandemie sind schon viele Menschen und auch Mitarbeiter*innen von Jugend am Werk an dem neuen Virus COVID-19 erkrankt.

Eine COVID 19-Infektion kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Die kurze Definition einer Berufskrankheit ist die Schädigung der Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit.

Als Berufskrankheit gelten nur Krankheiten, die in der Liste der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) angeführt sind. Infektionskrankheiten sind in dieser Liste angeführt, somit auch COVID -19.

Das gilt aber nur für bestimmte Unternehmen. Bei Infektionskrankheiten sind das u.a. Krankenhäuser, Pflege- und Kuranstalten, Schulen, Kindergärten und in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Wenn die AUVA eine Krankheit als Berufskrankheit anerkennt, ist diese für die Heilbehandlung und Rehabilitation zuständig. Da das Leistungsspektrum der AUVA größer ist als jenes der Krankenversicherung ist das ein Vorteil.

Voraussetzung ist eine entsprechende Meldung an die AUVA. Wenn auch nur der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang besteht, ist es die gesetzliche Pflicht des*r Arbeitgebers*in eine Berufskrankheit zu melden. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines positiven Labortests auf COVID-19 (SARS-CoV-2).

Die AUVA entscheidet letztendlich, ob sie die Berufskrankheit anerkennt.

Bei Jugend am Werk werden ab sofort alle Mitarbeiter*innen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich in der Arbeit mit dem COVID-19 Virus infiziert haben, an die AUVA gemeldet.

Eine Meldung ist auch bei bereits Gesundeten oder bei mildem Krankheitsverlauf wichtig, da über Spätfolgen noch sehr wenig bekannt ist und die AUVA auch Jahre später noch entsprechend behandelt.

Weiter informierende Links:  Info aus Gesunde Arbeit

AUVA Berufskrankheit

Liebe Grüße und bleibt gesund,

Angelika

Statusbericht 07.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 7. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (7) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 5. Jänner – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 4. Jänner – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2021)

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 1. Jänner – Quarantänezeitraum bis 11. Jänner 2021

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Carminweg (Test am 31. Dezember – Quarantänezeitraum bis 10. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Horizont (Test am 29. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Reichsapfelgasse (Test am 29. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Berggasse (Test am 21. Dezember – Quarantänezeitraum bis 9. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Heute gibt es „nur“ eine Statusmeldung im Krisenstabsmail.


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk