Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Impfung bzw. Impfbereitschaft als Anstellungsvoraussetzung in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und im Verein
Im heutigen Krisenstab von Jugend am Werk wurde beschlossen, dass bei Stellenausschreibungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und im Verein Jugend am Werk in Zukunft als Voraussetzung für eine Anstellung eine bereits erfolgte Covid19-Impfung oder die Bereitschaft zur Impfung aufgenommen wird. Dies betrifft nur neu eintretende Kolleginnen und Kollegen.
Davon ausgenommen sind neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH.
Aktualisierung der Präventionskonzepte
Aufgrund der neuen Verordnung wurden die Präventionskonzepte in den einzelnen Bereichen aktualisiert und sind im Corona-Informationsbereich im Intranet abrufbar.
Werkstätten und Tagesstrukturen sowie Mobilität
Im Bereich der Werkstätten ist ab sofort bei Unterschreitung des 1-Meter-Mindestabstands verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
Die wesentliche Änderung im Bereich der Mobilität ist die Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht bei der Beförderung.
Berufliche Integration
Im Bereich der beruflichen Integration kann im Beratungssetting bei beidseitig nachgewiesenem 3-G-Status auch alternativ zur FFP2-Maske ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
Die Präventionskonzepte für die jeweiligen Standorte wurden aktualisiert – wesentliche Änderung ist auch hier die Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht auf Allgemeinflächen, Gängen, Nassräumen sowie bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1 Meter.
Wohnbereich
Das Präventionskonzept im Wohnbereich wird noch bearbeitet und in Kürze veröffentlicht.
Teilnahme bei internen Seminaren, Besprechungen und Kursen nur mit aktuellem PCR-Test oder FFP2-Maske
Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende bzw Teilnehmende an Besprechungen, bei denen Teilnehmende aus unterschiedlichen Standorten zusammenkommen, haben am Beginn der Veranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen. Die Testpflicht gilt auch für Teilnehmer/innen mit Lernschwierigkeiten.
Bei den PCR-Tests reicht es aus, wenn das negative PCR-Testergebnis für den Beginn der Veranstaltung noch Gültigkeit hat. Wenn das negative Testergebnis während der Veranstaltung die Gültigkeit verliert, ist kein neuerlicher Nachweis zu erbringen.
Bei Veranstaltungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ist der negative PCR-Test so abzulegen, dass zumindest am Beginn des zweiten Veranstaltungstages in der Früh das negative Testergebnis noch Gültigkeit hat.
Nur so kann bei Einhaltung des Abstandes auf das Tragen von Masken während des Seminars oder der Besprechung verzichtet werden. Da es immer wieder Schwierigkeiten gibt, wenn Teilnehmende zB aus den Bundesländern für einen Termin einen gültigen PCR-Nachweis erbringen müssen, gilt ab sofort für alle Personen ohne PCR-Nachweis das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer der Veranstaltung.
Natürlich kann sich jede/r Teilnehmer/in auch freiwillig für das Tragen der Maske während der Veranstaltung entscheiden.
Rückwirkende Geltung der Sonderbetreuungszeit ab 1. September 2021
Die Bundesregierung hat diese Woche die rückwirkende Geltung der Sonderbetreuungszeit ab 1. September 2021 beschlossen. Zu beachten ist, dass die für die Anrechnung erforderlichen Dokumente (zB Bestätigung über die Schließung der Betreuungseinrichtung oder behördliche Quarantäneanweisung) nachgereicht werden müssen, damit die Sonderbetreuungszeit rückwirkend akzeptiert werden kann. Wichtig ist auch, dass unbedingt der Name der in Quarantäne befindlichen Person auf dem Dokument ersichtlich sein muss (nicht nur die Angabe zB „Klasse 1B“)
Im neuen Modell stehen Eltern bis zu 3 Wochen Sonderbetreuungszeit zu, wenn der Kindergarten oder die Schule des Kindes geschlossen wurde und keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss. Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit soll vorerst bis 31. Dezember 2021 gelten.
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 16. September 2021, 15 Uhr
Bestätigte Infektionen (24) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein (1 Infektion)
· 1 Mitarbeiter/in Zentrale (Test am 10. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. September 2021)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (14 Infektionen):
· 1 Nutzer/in Werkstätte Landstraße (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. September 2021)
· 1 Nutzer/in Werkstätte Altmannsdorf (Test am 13. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. September 2021)
· 1 Bewohner/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 12. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 26. September 2021)
· 1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 10. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 24. September 2021)
· 7 Bewohner/innen Wohnhaus Hochstraße (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Salzachstraße (Test am 08. September 2021 Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Landstraße (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Wohnhaus Hochstraße (Test am 03. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 17. September 2021)
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (9 Infektionen)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 15. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 04. Oktober 2021)
· 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. September 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 11. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 25. September 2021)
· 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb WTB (Test am 08. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 22. September 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 06. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 19. September 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 03. September 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. September 2021)
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk