Stellungnahme zum KV-Abschluss

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

sehr schnell und überraschend kam es zum Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen. Selbst ich, als Teil des kleinen Verhandlungsteams der Arbeitnehmer*innen, wurde von der schnellen Vorgehensweise überrumpelt.

Vor nicht einmal einem Monat am 10. März waren viele von uns schon auf dem Weg zur Großdemo, die kurzfristig untersagt wurde. Am 17. März wurde aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus die für den 26. März geplanten Verhandlungen ausgesetzt und öffentlich bekannt gegeben, dass wir ein schriftliches Angebot der Arbeitgeber*innen erwarten. Dieses ist am Montag eingelangt und wurde am selben Tag per Mail an alle Mitglieder des Verhandlungsteams zur Abstimmung ausgesandt und letztendlich auch mit 75% angenommen.

Das Ergebnis im Detail:

1.2.2020: Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstige Entgeltbestimmungen um 2,7 %.

1.1.2021: Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstige Entgeltbestimmungen um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 %.

1.1.2022: Reduktion der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Wochenstunden. Für MitarbeiterInnen, die bereits jetzt nicht mehr als 37 Wochenstunden arbeiten, ändert sich an der vertraglichen Wochenarbeitszeit nichts, die Arbeitszeitverkürzung wirkt sich für sie in einer Entgelterhöhung von 2,7 % aus. Zulagen und Zuschläge: +2,7 %
Der Mehrarbeitszuschlag für die 38./39./und 40. Stunde beträgt ab 1.1.2022 33 %.

Mitarbeiter*innen, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt stehen bzw. gestanden sind, erhalten pauschal eine „Corona-Prämie“ in der Höhe von € 500,-.

Die Erhöhungen für die Jahre 2020 und 2021 finde ich im Hinblick auf die extrem unsichere wirtschaftliche Lage gut. In die Inflationsrate für die Erhöhung 2021 fallen auch noch die Monate vor der Krise hinein. Ich bin auch froh, dass in der jetzigen Situation die plus 2,7% für 2020 gehalten haben. Im Vergleich zu den KV-Abschlüssen anderer Branchen liegen wir im obersten Bereich.

Mit dem Abschluss für 2022 hingegen bin ich unzufrieden. Mit der Arbeitszeitverkürzung von 38 auf 37 Wochenstunden ist nicht einmal annähernd das Ziel von 35 Stunden erreicht. Für uns bedeutet die Verkürzung gar nur eine halbe Stunde! Darüber hinaus wurde keine Gehaltserhöhung oder wenigstens die Inflationsabgeltung vereinbart, abgesehen von der Erhöhung von 2,7% auf Zulagen/Zuschläge. Und diese erhalten einige Mitarbeiter*innen-Gruppen bei uns nicht einmal. Für Teilzeitmitarbeiter*innen bedeutet die halbe Stunde allerdings ein Plus von 1,35%.

Meine Einwände habe ich im kleinen Verhandlungsteam auch eingebracht.

Ich war in meiner Entscheidungsfindung zur Abstimmung gespalten und bin es heute noch. Letztendlich habe ich doch zugestimmt. Ausschlaggebend waren die Ergebnisse für 2020, 2021, und dass der erste, wichtige Schritt in Richtung Arbeitszeitverkürzung getan wurde. Auch die wirtschaftlichen Prognosen, die befürchtete Rezession, die ständig steigenden Arbeitslosenzahlen waren mit ein Grund.

Ob die Entscheidung, dem Ergebnis zuzustimmen, gut war, wird erst die Zukunft zeigen.

Bitte schreibt mir eure Meinung zum Ergebnis. Ich werde diese in das Verhandlungsteam und die Gewerkschaft tragen, wo wir sicher darüber reflektieren und diskutieren werden.

Liebe Grüß

Angelika

KV SWÖ: 1. Verhandlung zur 35-Stunden-Woche

Konstruktives und freundliches Gesprächsklima bei erster Verhandlungsrunde

Gestern, Donnerstag, den 5. Dezember 2019 haben die Gewerkschaften GPA-djp und vida die Verhandlungen für die 125.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialwirtschaft Österreich – SWÖ) begonnen. Einzige Forderung der ArbeitnehmerInnen ist die Einführung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Personalausgleich, sowie gleichbleibendem Lohn und Gehalt.

Die erste Verhandlungsrunde war von einem konstruktiven und freundlichen Gesprächsklima und einer offenen Diskussion zu den Forderungen von beiden Seiten geprägt.

Bedenken der Arbeitgeber bei Arbeitszeitverkürzung

Bei der Forderung der Gewerkschaften nach einer Arbeitszeitverkürzung bringt die Arbeitgeberseite nach wie vor Bedenken ein. So ist etwa die Frage der Finanzierung durch die Fördergeber nicht geklärt. Viele Arbeitgeber fragen sich, wie die innerbetriebliche Umsetzung einer Arbeitszeitverkürzung in Kombination mit der derzeit angespannten Personalsituation funktionieren kann. Weiters bringen die Arbeitgeber ein, dass eine Arbeitszeitverkürzung bis zum Geltungsbeginn im Februar wohl kaum möglich sein wird. Die Arbeitgeber weisen darauf hin, dass der private Gesundheits- und Sozialbereich unterschiedliche Bereiche abdeckt, die von einer Arbeitszeitverkürzung ungleich betroffen sind (z.B. Kinder-/Jugendwohlfahrt/ Behindertenbereich/ Arbeitsmarktpolitischer Bereich / Pflege und Betreuung).

Außerdem gibt es noch viele Detailfragen an die Gewerkschaften. Etwa welche Regeln für MitarbeiterInnen, die nicht in den Kollektivvertrag optiert sind, gelten sollen. Der Personalausgleich war ein Schwerpunktthema. Vor allem kleine Betriebe haben größere Probleme die Personalsituation zu lösen.

Forderungen der Arbeitgeber kritisch hinterfragt

Nach einer ausführlichen Diskussion zum Thema Arbeitszeitverkürzung wurden auch die Arbeitgeberforderungen kritisch hinterfragt. Diese stellen ihre Forderungen vor allem unter das Motto “mehr Flexibilität” für individuelle Arbeitszeitgestaltung. Damit  meinen sie grundsätzlich längere Durchrechnungszeiträume, Übertragung von Minusstunden und die Verkürzung von Ruhezeiten.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 15. Jänner 2020.

Quelle: Homepage GPA-djp

Es gibt einen Abschluss!

In den frühen Morgenstunden wurden die KV-Verhandlungen in der fünften Runde abgeschlossen.

Die Gehaltserhöhung auf alle Gehälter, Zulagen und Zuschlägen beträgt 3,2% Plus. Bei der lang geforderten Arbeitszeitverkürzung konnte nichts erreicht werden. Verbesserungen im Rahmenrecht des KVs sind ua Klarstellungen bei geteilten Diensten, “Rechtsanspruch” auf Altersteilzeit unter gewissen Auflagen, einen zusätzlichen Urlaubstag nach zwei Jahren Beschäftigung (dieser wird bei JaW durch die VU-Regelung aufgesaugt)

Hier noch mehr Details zum Ergebnis: https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_2.3.217.a/1342605959861/kollektivvertrag/alle-branchen/gesundheit-soziales-kirchen/plus-3-2-mehr-lohn-und-gehalt-fuer-die-beschaeftigten-in-der-sozialwirtschaft-swoe

 

Rund 60% der 32 Stimmberechtigten des großen Verhandlungsteams der ArbeitnehmerInnenseite stimmten für das Ergebnis.