Information Krisenstab 25.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 24. Jänner – Quarantänezeitraum bis 3. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb TZ (Test am 15. Jänner – Quarantänezeitraum bis 25. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Unterstützte Kommunikation im Beratungsteam wurde nun auch eine Information zur Anwendung und zum Wiederverwenden von FFP2-Masken in einfacher Sprache erstellt, die auch in der Lesezone abrufbar ist.

Aktualisierung der Regelungen und Dokumente

Folgende Anweisungen und Dokumente wurden in Bezug auf die aktuellen Regelungen überarbeitet und aktualisiert und sind in der Lesezone sowie in Kürze auch im Corona-Informationsbereich im Intranet abrufbar.

·         Information K1-Kontakte

·         Verhalten Reinigungskräfte

·         Verhalten in der Betreuung

·         Vorgehen bei Wieder-/Neueinzug von Bewohner/innen

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Wohnbereich

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Bereich Tagesstrukturen oder Berufsausbildung

Ausweitung Pilotprojekt Schutzschild – Rachenspültest nun für ALLE Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk

Da Jugend am Werk mit einer höheren Anzahl an Testkits beliefert wurde, hat der Krisenstab entschieden, dass auch die Kollegen und Kolleginnen im Verein sowie in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH Testkits im Rahmen des vierwöchigen Pilotprojekts „Schutzschild“ der Stadt Wien erhalten. Die Standorte in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (mit Ausnahme des Standorts Rotenturm im Burgenland) erhalten derzeit die Lieferungen der Testkits und ab Dienstag, 26. Jänner 2021 sollte eine Ausgabe der Testkits an interessierte Mitarbeiter/innen vor Ort möglich sein.

Wichtig: Eine (Vor)Anmeldung für die Testkits ist nicht erforderlich, die Testkits werden in ausreichender Anzahl an die Standorte ausgeliefert.

Pro Mitarbeiter/in werden zwei Testkits für die ganze Woche ausgegeben (Die Testkits können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden) – die nächste Testkit-Ausgabe folgt dann am 1. Februar 2021.

Betreffend Abholung müssen wir klarstellen, dass eine Abholung durch die Post nur an einem Standort in Wien organisiert werden konnte. Daher wird die Post wochentags täglich zwischen 9 und 12 Uhr in der Zentrale (Thaliastraße 85, 1160 Wien) alle abgegebenen Testkits abholen.

Als generelle Alternative können alle Mitarbeiter/innen ihre Probe auch in einer Wiener Filiale der Drogeriekette BIPA abgeben. (Auch die Proben können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden – allerdings empfehlen wir, die Probe möglichst zeitnah zum Test einzuschicken)

Die Auswertung erfolgt dann in der Regel am Tag der Abgabe und das Ergebnis sollte per E-Mail am Folgetag kommuniziert werden.

Basis ist ein sehr genauer und hochwertiger PCR-Test in Form eines Rachenspültests, also ohne Stäbchen in Nase oder Rachen. Die notwendigen Anmeldedaten werden nicht an Jugend am Werk weitergegeben, es ergeht auch keine Information an Jugend am Werk über Testergebnisse (die von einem zertifizierten Labor ausgewertet werden) – das Testergebnis wird per E-Mail an die eingetragene E-Mail-Adresse übermittelt und bei einem positiven Testergebnis nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt mit Ihnen auf. 

Wichtig:

Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt ist ein Smartphone mit Kamerafunktion oder ein Computer mit Webcam sowie eine E-Mail-Adresse für die Registrierung.

Informationen betreffend Datenschutz bietet die Firma Lead Horion unter https://lead-horizon.org/domain/3/legal

  • Es werden während des Prozesses aufgrund der Datengröße lediglich Fotos und keine Videos gemacht, um den Identitätsnachweis sicherzustellen.
  • Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert 
  • Zugegriffen auf die Daten wird durch das Qualitätsmanagement der Firma Lead Horizon, das stichprobenartige Überprüfungen durchführt, um die Manipulation und falsche Übermittlung von Proben zu unterbinden

Falls Mitarbeiter/innen Bedenken wegen der Videoaufzeichnung und der Identitätsfeststellung haben, können diese Punkte bei der Testung auch übersprungen werden. Wichtig ist aber: Sollten Sie einen ärztlichen Befund des Ergebnisses benötigen, so muss die Durchführung Ihres Tests mit der Videokamera dokumentiert werden. Der Identitätsnachweis dient auch dazu, um zukünftig etwa ein Freitesten für Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen – hier würde dann ein Zertifikat erstellt werden.

Wichtig ist auch noch folgender Hinweis:

Für die Durchführung des Tests ist es nicht notwendig, den Test mit nüchternem Magen durchzuführen. Aus Hygienegründen empfehlen wir aber, 2 Stunden vorher nichts zu essen bzw. nur Wasser zu trinken, damit keine Speisenreste im Proberöhrchen landen.

Eine Anleitung zur Durchführung des Tests gibt es im Intranet bzw. in der Lesezone

Informationen für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Seitens des Arbeitsmarktservice gibt es mit Inkrafttreten der 3. Notmaßnahmenverordnung ab dem 25. Jänner 2021 die Information, dass die Dienstleistungen weiterhin angeboten werden können. Neu ist der bereits angesprochene 2-Meter-Abstand in Kombination mit einem eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, sind sonstige Maßnahmen anzuwenden, beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken. Daher wurde die Beschaffung von FFP2-Masken für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH beschlossen. Details werden derzeit zwischen den Leitungen und der Bereichsleitung abgestimmt.

Informationen für den Bereich Werkstätten, berufliche Integration und Mobilität

Überarbeitetes Konzept Werkstätten und Tagesstruktur

Das Konzept zur Betreuung in den Werkstätten und Tagesstrukturen wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in Werkstätten und Tagesstrukturen der Mindestabstand von zwei Metern. Bei dauerhafter Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen. Auch wenn die Abstände eingehalten werden können, gilt nach wie vor die Pflicht, zumindest Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mitarbeitern/innen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Teilnehmer/innen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, können nach wie vor mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit werden.

Wenn es aufgrund der Präventivmaßnahmen nicht möglich ist, alle Teilnehmer/innen am Standort zu betreuen, kann die Betreuung nur für Personen gewährleistet werden, die dringend Betreuung benötigen.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Fahrtendienst

Im Fahrtendienst gilt ab sofort FFP2-Maskenpflicht. Einzige Ausnahme ist, wenn nur eine Person im Auto keine FFP2-Maske tragen kann. Diese muss dann aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht möglich ist, kann eine Einzelfahrt organisiert werden, sofern die Betreuung in der Tagesstruktur dringend gebraucht wird.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Berufliche Integration

Das Konzept zum Betrieb im Bereich berufliche Integration wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in den Projekten der beruflichen Integration der Mindestabstand von zwei Metern. Bei Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen.

Wie bisher soll in Absprache mit der Leitung durch Journaldienste eine Überbelegung der Büros vermieden werden.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 21.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 21. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb TZ (Test am 15. Jänner – Quarantänezeitraum bis 25. Jänner 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 14. Jänner – Quarantänezeitraum bis 24. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Im letzten Krisenstabsmail vom 18. Jänner 2021 wurde bei der Information rund um die FFP2-Masken missverständlich informiert. Es gibt zwar keine generelle Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im beruflichen Kontext, natürlich bleiben aber bestehende Regelungen, wonach beispielsweise FFP2-Masken verpflichtend etwa bei körpernahen Betreuungstätigkeiten (Pflege) getragen werden sollen oder bei der Betreuung von Personen, die als Verdachtsfall gelten oder COVID-19 infiziert sind, aufrecht.

FFP2-Maskenpflicht im Fahrtendienst

Ab Montag, den 25. Jänner 2021, gilt im Fahrtendienst FFP2-Maskenpflicht für Fahrer/innen und Teilnehmer/innen.

Sollten Teilnehmer/innen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. aufgrund schwerer Atemwegserkrankung, etc.) keine FFP2 Maske tragen können, bitten wir dies der Leitung der Werkstätte mitzuteilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Informationen aus dem Bereich Wohnen

Supervision und Teambesprechungen

Supervisionen und Teambesprechungen sind ab sofort bis zum Ende der verordneten, verschärften Maßnahmen der Bundesregierung (Lockdown) online abzuhalten.

Nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung können Supervisionen und Teambesprechungen in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Teilbetreutes Wohnen – Verlängerung Personaleinsatz im Vollbetreuen Wohnen

In Bezugnahme auf die gegenwärtige Covid-19 Situation kann die Betreuungsintensität im Bereich der Leistung Teilbetreutes Wohnen weiterhin bis Ende Februar 2021 reduziert werden. Das bedeutet, dass Mitarbeiter/innen aus dem Teilbetreuten Wohnen mit der Übernahme von Tagdiensten die Kollegen/innen aus dem Vollbetreuten Wohnen unterstützen, sofern Bedarf besteht.

Pilotprojekt Schutzschild – Rachenspültest für Mitarbeiter/innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Immer wieder wurde in den vergangenen Wochen der Wunsch nach einer regelmäßigen Testung von Mitarbeiter/innen geäußert und seitens des Krisenstabs freuen wir uns, dass es ab sofort ein Angebot für die Mitarbeiter/innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH gibt!

Im Rahmen des vierwöchigen Pilotprojekts „Schutzschild“ der Stadt Wien beteiligt sich auch Jugend am Werk an einer Testphase mit kostenlosen Rachenspül-PCR-Testkits für Mitarbeiter/innen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH. Damit gibt es ab Montag, 25. Jänner 2021, eine Testmöglichkeit für Mitarbeiter/innen auf freiwilliger Basis. Je mehr Personen mitmachen, desto bessere Erfahrungen können gewonnen werden, um eine großflächige Nutzung von Rachenspül-Tests auszurollen. Rückmeldungen zur Testung und Verbesserungsvorschläge bitte gerne an Benjamin Fritz (benjamin.fritz@jaw.at )

Wichtig: Eine (Vor)Anmeldung für die Testkits ist nicht erforderlich, die Testkits werden in ausreichender Anzahl an die Standorte ausgeliefert.

Morgen Freitag, 22. Jänner 2021, werden die Tagesstrukturen, der Fahrtendienst und die berufliche Integration sowie die Leitungsbüros der Wohnverbundsysteme mit Testkits beliefert (Danke an den Fahrtendienst für die Unterstützung!), die am Montag, 25. Jänner 2021 an jene Mitarbeiter/innen verteilt werden, die sich freiwillig für die Tests interessieren.

Dabei werden pro Mitarbeiter/in zwei Testkits für die ganze Woche (Die Testkits können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden) ausgeteilt – die nächste Testkit-Ausgabe folgt dann am 1. Februar 2021.

Wir versuchen als Abholtage durch die Post im Bereich Tagesstrukturen, Fahrtendienst und berufliche Integration jeweils Dienstag (für den 1. wöchentlichen Test) und Donnerstag (für den 2. Test) zwischen 9 und 12 Uhr zu organisieren. Damit müssen die Proben bitte jeweils bis 9 Uhr am Dienstag bzw. Donnerstag am Standort einlangen. Im Wohnbereich erfolgt keine Abholung, Mitarbeiter/innen können aber ihre Proben auch in eine Tagesstruktur in der Nähe bringen.

Als generelle Alternative können alle Mitarbeiter/innen ihre Probe auch in einer Wiener Filiale der Drogeriekette BIPA abgeben.

Die Auswertung erfolgt dann in der Regel am Tag der Abgabe und das Ergebnis sollte per E-Mail am Folgetag kommuniziert werden.

Basis ist ein sehr genauer und hochwertiger PCR-Test in Form eines Rachenspültests, also ohne Stäbchen in Nase oder Rachen. Die notwendigen Anmeldedaten werden nicht an Jugend am Werk weitergegeben, es ergeht auch keine Information an Jugend am Werk über Testergebnisse (die von einem zertifizierten Labor ausgewertet werden) – das Testergebnis wird per E-Mail an die eingetragene E-Mail-Adresse übermittelt und bei einem positiven Testergebnis nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt mit Ihnen auf. 

Wichtig:

Voraussetzung für die Teilnahme am Pilotprojekt ist ein Smartphone mit Kamerafunktion oder ein Computer mit Webcam sowie eine E-Mail-Adresse für die Registrierung.

Die Durchführung des Tests besteht aus zwei Teilen:

1) Aktivierung des Produkts

2) Durchführung des Tests

Was ist im Testkit enthalten? (siehe auch Abbildung in der Gebrauchsanweisung)

(1) Probenröhrchen mit rotem Verschlusskopf

(2) Salzlösung im durchsichtigen Fläschchen (2,5 ml 0,9% NaCl Lösung)

(3) Transferröhrchen, um die Flüssigkeit aus dem Rachen in das Probenröhrchen zu geben

(4) Beilagezettel mit Anleitung

(5) Schutzbeutel

(6) Zellstoff

(7) Zwei Aufkleber

Wie funktioniert der Test? (eine Anleitung liegt auch jedem Test bei, die aktuellste Version der Gebrauchsanweisung ist auf www.lead-horizon.com/downloads in mehreren Sprachen zum Download verfügbar – zudem gibt es ein Video mit einer Anleitung auf Youtube https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=L6AY8jR5ZlE&feature=youtu.be – aktivieren Sie hier bitte auch die Untertitel für weitere Informationen)

1.    Sie öffnen per Smartphone oder Computer die WebApp lead-horizon.org/basic (oder scannen direkt im Test-Set den QR-Code) – Achtung, die Seite wird in der finalen Version erst ab 25. Jänner 2021 veröffentlicht!

2.    Auf der Überblicksseite können Sie Ihre Institution (also Jugend am Werk) auswählen – dies dient dazu, um (aus Sicht der Firma LEAD Horizon) im Pilotprozess Rücklaufquoten pro Organisation bzw. Bereich zu bekommen – Jugend am Werk erhält diese Daten nicht

3.    Anschließend müssen Sie Ihr Test-Set mit Ihrer Probennummer und E-Mail-Adresse eintragen – hier bietet sich an, eine private E-Mail-Adresse zu hinterlegen

4.    Sie erhalten einen Link an die angegebene E-Mail-Adresse und können damit die E-Mail-Adresse verifizieren. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten einzutragen. Die E-Mail-Adresse ist auch deshalb wichtig, weil Sie über diesen Weg über das Ergebnis informiert werden.

5.    Im nächsten Schritt erfolgt ein Identitätsnachweis, der allerdings auch übersprungen werden kann. Sollten Sie einen ärztlichen Befund des Ergebnisses benötigen, so muss die Durchführung Ihres Tests mit der Videokamera dokumentiert werden. Der Identitätsnachweis dient auch dazu, um zukünftig etwa ein Freitesten für Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen – hier würde dann ein Zertifikat erstellt werden. Falls Sie den Identitätsnachweis überspringen möchten, wird lediglich das Ergebnis des Tests zugestellt.
Für den Identitätsnachweis benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und müssen der App den Zugriff auf Ihre Kamera erlauben. Fotografieren Sie den Ausweis unterhalb oder neben Ihrem Gesicht und benutzen Sie dazu die Kamera oder Webcam Ihre Geräts.

6.    Im nächsten Schritt erfolgt der eigentliche Test. (Achtung: Falls der Identitätsnachweis übersprungen wurde, können Sie den Spülprozess ohne Kameraaufzeichnung durchführen)
– Aktivieren Sie die Kamera oder Webcam und öffnen Sie die Salzlösung (2) – bitte verwenden Sie dazu die durchsichtige kleine Plastikampulle.
– Nehmen Sie die Lösung vor der laufenden Kamera in den Mund und spülen Sie bei geschlossenem Mund 1 Minute lang gründlich. Die App zeigt Ihnen die genaue Dauer am Handy/Computer an.
– Füllen Sie die Salzlösung noch vor laufender Kamera aus dem Mund über das Transferröhrchen (3) in das Probenröhrchen (1) bis 1-2 cm unter den Rand.
– Verschließen Sie das Probenröhrchen (1) mit der roten Kappe, kleben Sie einen der beigelegten Aufkleber (7) darauf (manchmal halten die Aufkleber nicht so gut am Röhrchen, für die Auswertung der Probe ist dies allerdings nicht relevant) und halten Sie das Probenröhrchen mit der Probennummer gut lesbar in die Kamera
– Eventuell bleibt noch Flüssigkeit im Mund übrig, diese können Sie entsorgen

7.    Test verpacken: Anschließend geben Sie das verschlossene Probenröhrchen (1) in den Schutzbeutel (5) und belassen Sie bitte den Zellstoff (6) im Schutzbeutel. Verschließen Sie den Schutzbeutel gut und geben Sie diesen wieder zurück in die Box und kleben Sie die Box mit dem zweiten mitgelieferten Aufkleber (7) zu.
Entsorgen Sie die restliche Salzlösung sowie das Transferröhrchen.
Wichtig: Heben Sie bitte die Packungsbeilage (4) mit Ihrer Probennummer sicher auf und senden Sie diese NICHT zurück.

8.    Test abgeben: Den Test können Sie in einer Wiener Filiale der Drogeriekette BIPA abgeben oder in einer Tagesstruktur zu den oben angegebenen Tagen (Dienstag und Donnerstag bis 9 Uhr) abgeben

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 18.01.21

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 18. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 14. Jänner – Quarantänezeitraum bis 24. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die gestern von der Bundesregierung angekündigte Verlängerung des Lockdowns und die damit einhergehenden Änderungen sind noch nicht in einer Verordnung festgehalten und somit auch deren Geltungsbeginn noch nicht fixiert. Dennoch möchten wir der Erhöhung der Mindestdistanz sofort nachkommen und haben die allgemeinen Verhaltensregeln dementsprechend adaptiert.

Vorerst gibt es keine Änderungen in der Dienstleistungserbringung. Die Konzepte für die einzelnen Dienstleistungsbereiche, sowie alle derzeit geltenden Dokumente aus dem Corona-Informationsbereich im Intranet werden in den kommenden Tagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Verordnung) und den Anforderungen der Fördergeber aktualisiert

Es gibt keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im beruflichen Kontext, der Krisenstab empfiehlt jedoch das freiwillige Tragen und an den Standorten werden wie bisher ausreichend FFP2-Masken für Mitarbeiter/innen zur Verfügung stellen.

Allgemeine Verhaltensregeln bei Jugend am Werk

  • In jenen Büros, in denen mehrere Personen gleichzeitig arbeiten, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Sitzplatz am Arbeitsplatz (auch nur für eine kurze Bewegung im Büro) verlassen wird.
  • In Büros, in denen eine Mindestdistanz von 2 Metern untereinander nicht eingehalten werden kann, soll niemals mehr als 1 Person anwesend sein (Gespräche über Distanz sind durch die offene Tür möglich) in größeren Räumen können auch mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein (eine Mindestdistanz von 2 Metern untereinander ist erforderlich) – dies gilt auch für Gemeinschaftsräume bzw. Küchen
  • Notwendige Übergaben von Material bitte nur mittels Ablage auf einem Platz und Rückzug einer Person, während die andere das Material holt/bearbeitet.
  • Besprechungen nach Möglichkeit per Telefon – oder – in einem Mindestabstand von 2 Metern zueinander.
  • Speziell in den Pausen (zB: Mittagessen, Rauchen) ist darauf zu achten, dass der Abstand auch im Freien zueinander mindestens 2 Meter beträgt, da hier besonders leicht darauf vergessen wird und gleichzeitig ein Mund-Nasen-Schutz kaum getragen werden kann.
  • Falls ein Aufzug vorhanden ist, sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig fahren und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Bei gemeinsamem Aufenthalt in größeren Räumen bitte häufig und gut lüften (im Idealfall mindestens alle 30 Minuten 5 Minuten auf Durchzug)!
  • Mehrmals täglich Hände waschen oder desinfizieren!
  • In die Ellenbeuge husten, niesen!
  • Bei Infektionen der Atemwege bitte nicht in die Arbeit kommen! (bzw. völlige Ausheilung abwarten)
  • Allgemeine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bitte beachten und auf die Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten!!

Informationen zur Impfbereitschaft

Für Mitarbeiter/innen gibt es nach wie vor die Möglichkeit im Intranet die grundsätzliche Impfbereitschaft bekannt zu geben. Die Impfbereitschaft der Bewohner/innen und Teilnehmer/innen wird derzeit noch nicht abgefragt, da wir nach wie vor keine Information darüber haben, wie die Impfungen durchgeführt werden. Hier kam es zu einer missverständlichen Formulierung im Text zur Abfrage der Impfbereitschaft.

Der Krisenstab bittet aber alle Mitarbeiter/innen, mit ihren Bewohner/innen und Teilnehmer/innen das Thema Impfung zu besprechen und Ängste zu nehmen. Als Unterstützung wurde dafür ein Text in einfacher Sprache von den Inklusiv- und Heilpädagoginnen des Beratungsteams erstellt. Das Dokument heißt Information_Corona_Schutzimpfung und ist im Intranet abrufbar und zusätzlich gibt es in einfacher Sprache ein Dokument zu dem Thema Impfen ja oder nein

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk