Information Krisenstab 20.05.2020

Informationsmail des Krisenstabs am 20. Mai 2020, 17:15:

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 20. Mai, 16:00 Uhr

Bestätigte Infektionen (0) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Aktuelle Verdachtsfälle (2):

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte ALPHA

·         1 Mitarbeiter/in Zentrale

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Da der 21. Mai ein Feiertag ist, folgt heute bereits die wöchentliche aktuelle Information des Krisenstabs. Die Bundesregierung hat für kommende Woche weitere Öffnungsschritte abgekündigt (ab 29. Mai). So sind Kunst/Kultur-Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucher/innen wieder möglich, wobei die Details für die Öffnung noch erarbeitet werden. Beherbergungsbetriebe können wieder Gäste empfangen, Freibäder, Hallenbäder und Seebäder öffnen, Schwimmkurse starten wieder, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Wettbüros, Casinos, Ausflugsschiffe und Seilbahnen sind wieder zugänglich und Schulungen und Bildungsveranstaltungen bis maximal 100 Personen dürfen wieder stattfinden. Hobby-Sport ohne Kontakt im Innenbereich mit 2-Meter-Abstand ist ebenfalls wieder möglich.

Aktualisierung von 3 Anweisungen der Arbeitsmedizin

Im Corona-Informationsbereich im Intranet sowie in der Lesezone wurden 3 Dokumente der Arbeitsmedizin aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass trotz der allgemeinen Lockerungsmaßnahmen die Schutz- und Abstandsregelungen im privaten Bereich, aber auch im Arbeitsalltag eingehalten werden sollen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

–      Anweisung Verhalten Reinigungskräfte (ersetzt die Datei vom 18. März)

–      Vorgehen bei Verdachtsfällen im Bereich Wohnen (ersetzt die Datei vom 30. April)

–      Anweisung der Arbeitsmedizin für sicheres Verhalten am Arbeitsplatz und in der Betreuung von Menschen (ersetzt die Datei vom 18. März)

Offizielles Dankeschön des Wohnbereichs an die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Tagesstrukturen und Fahrtendienst:

Im Rahmen der Leiter/innen-Sitzung des Wohnbereichs am 15. Mai wurde betont, wie unterstützend und hilfreich sowie kollegial die Zusammenarbeit zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 innerhalb der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH erlebt wurde. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Werkstätten und Tagesstrukturen sowie aus dem Fahrtendienst aussprechen, die entweder aktiv im Wohnbereich in der Tagesbetreuung unterstützt haben oder Lieferdienste und Transportdienste für den Wohnbereich vorgenommen haben. Dieser Zusammenhalt ist NICHT selbstverständlich und ein schöner Beweis für die Kollegialität und Professionalität in unserer Organisation.

Hinweis betreffend Urlaubsfahrten, die eine Selbstisolation notwendig machen:

Für Juni haben bereits erste europäische Länder Lockerungen bei den Einreisebestimmungen angekündigt und es ist damit zu rechnen, dass hier weitere Länder folgen werden. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass für jene Fälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anschluss an einen frei gewählten Aufenthalt in einem Land oder einer Region bei der Rückkehr zu einer 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet sind, für diese 14 Tage Urlaubstage zu nehmen sind und kein HomeOffice/Telearbeit beziehungsweise keine Dienstfreistellung gewährt wird.

Hinweis betreffend Dienstpost:

Am 14. Mai fand der letzte Dienstposttag statt, bei dem Kolleginnen und Kollegen aus dem Zentralen Fahrtendienst die Dienstpost zu den Standorten geführt haben. Seit 18. Mai ist Herr Claudio Mark von der Zentrale aus unterwegs, um wie gewohnt die Dienstpost zuzustellen und abzuholen – hier ersuchen wir darum, dass die Standorte zu den gewohnten Zeiten besetzt sind, damit Herr Mark die Dienstpost bringen kann.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am

2 Gedanken zu „Information Krisenstab 20.05.2020

  1. Frage: Wenn die Grenzen geöffnet werden und ich zb meine Familie in Deutschland besuchen möchte, muss ich das meinem Arbeitgeber melden?

    • Nein. Das musst du nicht.
      Betreffend der Urlaubsfahrten geht es um die Rückkehr nach Österreich und um die Zeit, wenn die Behörde Einreisende zur 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet.

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