Information Krisenstab 04.06.2020

Informationsmail des Krisenstabs am 4. Juni 2020, 18:00:

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 4. Juni, 16:00 Uhr

Bestätigte Infektionen (0) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Aktuelle Verdachtsfälle (3):

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Jörgerstraße

·         1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Nordmanngasse

·         1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Ayrenhoffgasse

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

·         Seit 4. Juni sind die Reisebeschränkungen für Nachbarstaaten wie Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn aufgehoben, vermutlich mit Mitte Juni folgen dann weitere Reiseerleichterungen, dazu kommen Lockerungen bei der Masken-Pflicht in Lokalen und Hotel oder Beherbergungsbetrieben.

Wir bitten trotz aktuell geringer Fallzahlen von mit COVID-19 infizierten Personen weiter um Beachtung der Abstandsregel und möchten uns an dieser Stelle auch einmal offiziell dafür bedanken, wie professionell Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im privaten, als auch beruflichen Umfeld bestehende Regelungen befolgen und damit das Infektionsrisiko niedrig halten!

Hinweis der Arbeitsmedizin zu Verdachtsfällen im direkten privaten Umfeld

Weiterhin gilt die Anweisung, dass Kolleginnen und Kollegen mit Krankheitszeichen NICHT am Arbeitsplatz erscheinen sollen, um nicht andere Menschen zu gefährden. Bitte achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und auf mögliche Symptome im Zusammenhang mit COVID-19.

Bitte auch NICHT am Arbeitsplatz erscheinen, wenn Familienmitglieder oder andere Personen, die im selben Haushalt wohnen, als Verdachtsfälle gelten (Als Verdachtsfall gilt, wenn aufgrund von Krankheitssymptomen vom Hausarzt oder der Hausärztin, Einsatzkräften oder von der Corona Hotline 1450 eine Testung auf COVID 19 zugesagt wurde – damit werden Personen im Haushalt in der Regel zu „Kontaktpersonen“-K1). Dies gilt bis zum Vorliegen eines Testergebnisses für die Person, die als Verdachtsfall gilt!

Um die Zeit als Kontaktperson entsprechend dokumentieren zu können, bitten wir Sie, auch für den Fall, dass eine Person, mit der Sie im selben Haushalt wohnen, als Verdachtsfall gilt, mit dem zuständigen Bezirksgesundheitsamt (relevant ist Ihre Wohnadresse, Informationen unter: https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/gesundheitsaemter/) Kontakt aufzunehmen und nach einem Absonderungsbescheid für Sie als K1-Person zu fragen. Dieser sollte dann an die Standortleitung übermittelt werden.

Quarantänequartier Hyblerpark

Bereits Mitte März 2020 wurde der Standort des zeitlich befristeten Wohnens Hyblerpark mit seinen Einzelzimmern als mögliches Quarantänequartier der Stadt Wien gemeldet und nach einer Begehung durch die Berufsrettung Wien wurde die prinzipielle Eignung festgestellt. Während der Erkrankungsfälle innerhalb von Jugend am Werk wurde der Standort Hyblerpark als Ausweichquartier bis Mitte April 2020 genutzt. Parallel dazu wurde mit dem Arbeitersamariterbund Wien, der für die Stadt Wien die Betriebsführung für COVID-19-Betreuungseinrichtungen übernommen hat, an einem Vertrag für den Start eines Quarantänequartiers für Menschen mit Lernschwierigkeiten am Standort Hyblerpark gearbeitet.

Mit 8. Juni wird das Quartier nun offiziell starten, Jugend am Werk ist vor Ort für die Betreuung der von der MA15 zugewiesenen Verdachtsfälle zuständig, die Koordination der Verpflegung, Schutzausrüstung sowie der Sicherheit obliegt dem Arbeitersamariterbund, der auch die Gesamtleitung hat. Das Quartier ist vertraglich bis 31. Juli befristet, ab 1. August 2020 wird wieder das zeitlich befristete Wohnen Hyblerpark den Betrieb aufnehmen.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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