Information Krisenstab 18.06.2020

Informationsmail des Krisenstabs am 18. Juni 2020, 16:00:

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 18. Juni, 15:00 Uhr

Bestätigte Infektionen (0) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Aktuelle Verdachtsfälle (1):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seitens der Arbeitsmedizin wurde in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab von Jugend am Werk die Information für Personen, die bei Jugend am Werk leben und arbeiten und Kontakt zu einem COVID-19-Verdachtsfall hatten (so genannte K1-Kontakte) überarbeitet und ist ab sofort in der Lesezone (PR-Abteilung) sowie in Kürze auch im Corona-Bereich im Intranet abrufbar sein. Diese Information wird von den jeweiligen Standortleitungen an betroffene Personen ausgehändigt.

Aktuelle Schutzmaßnahmen bei Jugend am Werk

Die unterschiedlichen Lockerungsverordnungen der letzten Wochen haben in vielen Bereichen für Erleichterungen gesorgt, sorgen aber auch für Verwirrung und wir möchten seitens des Krisenstabes klarstellen:

Grundsätzlich gilt – wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter zu anderen Personen als wesentliche Schutzmaßnahme vor einer Ansteckung. Bei Jugend am Werk gilt darüber hinaus in allen Bereichen (Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH, Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH, Verein Jugend am Werk) nach wie vor, dass bei Unterschreitung des 1m-Abstandes (etwa im persönlichen Gespräch, körpernahen Tätigkeiten, in den  Kaffee-Küchen, etc.) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll.

Speziell in den Pausen (zB: Mittagessen, Rauchen) sollte dringend darauf geachtet werden, dass der Abstand zueinander mindestens 1 Meter, besser 1,5 Meter beträgt, da hier besonders leicht darauf vergessen wird und gleichzeitig ein Mund-Nasen-Schutz kaum getragen werden kann.

Die COVID-19-Lockerungsverordnung sieht auch in der zuletzt veröffentlichten Version vom 16. Juni 2020 vor, dass geeignete Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden Schutzvorrichtung – zur Minimierung des Infektionsrisikos vorzusehen sind. Dem Krisenstab der Organisation Jugend am Werk ist es ein wichtiges Anliegen, den Schutz der Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen bzw. Nutzer/innen, aber auch die Aufrechterhaltung des Betriebes zu gewährleisten, bis sich die Situation weiter entspannt hat. Daher appellieren wir, die aktuellen Vorgaben weiter zu beachten. Wir geben eine entsprechende Rückmeldung, sobald sich die Situation geändert hat.

Öffnung der Tagesstrukturen und Informationen zur Mobilität

Ab 1. Juli 2020 können wieder alle Nutzerinnen und Nutzer, die gerne kommen möchten, die Arbeitsangebote und Dienstleistungen der Tagesstrukturen in Anspruch nehmen. Der Sicherheitsabstand wird auf 1 Meter reduziert, gemäß den Empfehlungen des FSW, und nur bei Unterschreitung des Abstandes ist beidseitig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Durchführung von Pflegetätigkeiten ist immer beidseitig Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Vereinzelt können bauliche Engstellen an den Standorten zum temporären Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes führen. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Standortleitung, die auch darüber informiert.

Nach wie vor gilt, dass bei Vorliegen spezifischer Krankheitszeichen keine Betreuung angeboten werden kann bzw. die Nutzerinnen und Nutzer präventiv zuhause bleiben sollen. Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Fehltageregelung wurde vom Fonds Soziales Wien ja unbefristet bis auf Widerruf außer Kraft gesetzt. Diese Bestimmung gilt weiterhin. Sollte sich hier die Vorgaben ändern, so werden wir umgehend informieren.

Mobilität – Fahrtendienst

Aufgrund der gelockerten gesetzlichen Bestimmungen können ab sofort 7 Personen pro Tour befördert werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin verpflichtend. Nutzerinnen und Nutzer, die diesen bereits beim Einsteigen ins Fahrzeug verweigern, können nicht gemeinsam mit anderen Personen befördert werden. Für sie werden dann im Bedarfsfall Einzelfahrten organisiert. Bitte diesbezüglich rechtzeitig (bitte 2 Wochen vorher) Kontakt mit dem Fahrtendienst Zentral aufnehmen. (fahrtendienst@jaw.at )

Wir sind nunmehr in der glücklichen Lage, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, die einen Fahrtendienst benötigen, diesen auch in Anspruch nehmen können.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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