Informationen zu Auslandsreisen und Risikogruppen

Risikogruppen

Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden nun vom Sozialministerium bis einschließlich 31. Juli verlängert. Die entsprechende Verordnung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Aufgrund der besonderen Gefahr, der schwer vorerkrankten Menschen durch die Coronavirus-Pandemie ausgesetzt sind, gibt es für sie in Bezug auf den Arbeitsplatz eine Sonderregelung: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Krankenkasse als zur Risikogruppe gehörig eingestuft werden, haben Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ist das nicht möglich, so gibt es ein Recht auf Dienstfreistellung.

Mehr arbeitsrechtliche Klarheit bei Auslandsreisen

Gemeinsam mit Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung kam das Ministerium zu dem Ergebnis, dass sich Arbeitnehmer_innen in der Regel nicht sorgen müssen, nicht bezahlt zu werden, wenn sie im Ausland Urlaub machen, sich an die dortigen Coronavirus-Auflagen halten und dann an Covid-19 erkranken. Das betrifft Länder der Reisewarnstufe eins bis vier. Voraussetzung ist, dass man sich an die üblichen Vorsichtsmaßnahmen hält und sich nicht fahrlässig verhält. Allerdings müsste der_die Arbeitgeber_in das inkorrekte Verhalten nachweisen.

Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gibt es jedoch, wenn in einem Land mit Reisewarnstufe fünf oder sechs gereist wird und erkrankt beziehungsweise unter Quarantäne gestellt wird. Ein Entlassungsgrund liege im Falle einer Erkrankung aber nicht vor. Generell kann der_die Arbeitgeber_in eine Reise ins Ausland nicht verbieten oder als Entlassungsgrund heranziehen.

Die Arbeiterkammer verwies in der Aussendung ferner darauf, dass Beschäftigte dem Betrieb nicht bekanntgeben müssen, „wohin die Reise geht.“ Diese seien nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt.

Die Sozialpartner haben mit der Regierung ein Handbuch erarbeitet, das viele Fragen zum Thema „Urlaub 2020“ beantwortet. Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Handbuch-COVID-19_Urlaub-und-Entgeltfortzahlung.html

 

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