Information Krisenstab 25.06.20

Informationsmail des Krisenstabs vom 25. Juni 2020, 15:30:

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. Juni, 15:00 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 17. Juni, Ergebnis am 19. Juni Nachmittags – Kontaktzeitraum zwischen 15. und 16. Juni 2020, Quarantänezeitraum für berufliche Kontakte bei Jugend am Werk bis 30. Juni 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 19. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 22. Juni Nachmittags – Quarantänezeitraum bis 3. Juli 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 23. Juni Vormittags – Quarantänezeitraum bis 4. Juli 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 23. Juni Nachmittags – Quarantänezeitraum bis 4. Juli 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (7):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum

·         1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Salzachstraße

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR

·         2 Mitarbeiter/innen Werkstätte Horizont

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung

·         1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Kreindlgasse

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2020 weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Ab 1. Juli ist wieder jede Form der Sportausübung erlaubt. Die Maskenpflicht für Gastro-Personal fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen. Ab September 2020 sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen Events im Freien mit bis zu 10.000 und im Innenbereich mit bis zu 5.000 Teilnehmer/innen erlaubt. Ungeachtet dessen steigen aktuell auch wieder die Verdachtsfälle innerhalb von Jugend am Werk und im Berufsausbildungsbereich gibt es die ersten bestätigten Infektionen. Unser Appell ist daher nach wie vor, die Abstandsregeln zu befolgen und den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Anzahl möglicher K1-Personen zu reduzieren. Vielen Dank!

Bildungs:Raum GmbH: Ablauf bei der Meldung von Verdachtsfällen:

Aufgrund der aktuellen Fälle in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH möchten wir seitens des Krisenstabs nochmals darauf hinweisen, bei Verdachtsfällen hinsichtlich einer COVID-19 Infektion folgenden Ablauf einzuhalten:

1.    Mitarbeiter/innen oder Teilnehmer/innen melden einen möglichen Verdachtsfall der Standortleitung

2.    Die Leitung informiert die jeweilige Bereichsleitung und die Arbeitsmedizin (Dr. Immervoll für die Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH und Dr. Fuchs für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH) zur Abklärung

3.    Die jeweils zuständige Arbeitsmedizin antwortet dann der Standortleitung, ob Maßnahmen notwendig sind

4.    Die Leitung ermittelt die K1-Personen und informiert diese

5.    Bestätigte Verdachtsfälle (inklusive K1-Personen) werden von der Bereichsleitung und/oder Arbeitsmedizin umgehend an den Krisenstab gemeldet

6.    Der Krisenstab informiert dann in den allgemeinen Informations-E-Mails sowie im Intranet über den aktuellen Status bei Jugend am Werk

7.    Bei positiv getesteten Verdachtsfällen informieren die Gesundheitsbehörden, welche weitere Schritte zu setzen sind

Dazu gibt es eine Checkliste zum Vorgehen im Verdachtsfall im Bereich Werkstätten, berufliche Integration und Berufsausbildung sowie eine Information, die an K1-Personen ausgehändigt werden soll. (abrufbar in der Lesezone, sowie im Intranet im Corona-Informationsbereich)

Verlängerung der Freistellung bei Attesten für Risikogruppen bis 31. Juli 2020 angekündigt

Anfang Mai wurden seitens der Sozialversicherung die Informationsbriefe an betroffene Personen verschickt, die zu einer COVID-19-Risikogruppe zählen. Auf Basis dieser Briefe konnten die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte kontaktiert werden, um ein COVID-19-Risikoattest auszustellen. Wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein solches Attest ausstellen lassen, bitten wir darum, dieses an ihre zuständige Bereichsleitung zu übermitteln – bitte keine medizinische Befunde übermitteln, da es sich hier um sensible Gesundheitsdaten handelt – das COVID-19-Risikoattest selbst enthält keine sensiblen Daten!
Die Bereichsleitungen entscheiden anschließend über mögliche alternative Einsatzmöglichkeiten oder bestätigen die Dienstfreistellung.

Diese Dienstfreistellung des Gesetzgebers soll nun erneut per Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend bis 31. Juli 2020 verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Corona-Verordnungen in leichter Sprache

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den Lockerungen, die seit 15. Juni gelten, steht ab sofort in leichter Sprache auf der Webseite des Gesundheitsministeriums zur Verfügung. Zusätzlich wurde auch eine grafische Übersicht zu den aktuellen Regelungen erstellt. Künftig sollen auch weitere Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums in leichter Sprache veröffentlicht werden.

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.